Das Bundesdepartement für Umwelt, Energie und Kommunikation (UVEK) senkt gemäss einer Medienmitteilung die KEV-Vergütungssätze für neue Photovoltaik-Anlagen per 1. Oktober 2012 um durchschnittlich 15%. Mit dieser bereits dritten Tarifabsenkung im laufenden Jahr reagiert das UVEK auf den Preiszerfall auf dem europäischen Markt für Photovoltaik-Module.
Vergrössern mit Klick auf Tabelle!
Durch den
Verkaufseinbruch in Deutschland sind die Preise für Photovoltaik-Module
in den letzten Monaten weiter gesunken. Aus diesem Grund senkt das UVEK
die KEV-Vergütungssätze für neue Photovoltaik-Anlagen per 1. Oktober
2012 um durchschnittlich 15% ab. Nach der ordentlichen Absenkung von 8%
per 1. Januar 2012 (gemäss Energieverordnung, Anhang 1.2, Art. 4.1) und
der per 1. März 2012 erfolgten ausserordentlichen Absenkung um rund 10%
ist dies bereits die dritte Tarifabsenkung im laufenden Jahr.
Damit sinkt der durchschnittliche KEV-Vergütungssatz für Neuanlagen von 36 Rp./kWh auf 31 Rp./kWh (Bandbereite je nach Anlagentyp und Grösse zwischen 21.6 und 42.8 Rp./kWh. Tarife im Detail: siehe Energieverordnung, Anhang 1.2, siehe Anhang zu dieser Medienmitteilung).
Per Anfang 2013 werden die Photovoltaik-Vergütungssätze automatisch um weitere 8% gesenkt. Infolge der grossen Unsicherheiten der Preisentwicklung für Photovoltaik-Module überprüft das UVEK die Höhe der KEV-Vergütungssätze laufend weiter. Die KEV-Anpassungen per 1. Oktober 2012 gelten nicht für Photovoltaik-Anlagen, die schon einen positiven Bescheid haben, auch wenn die Anlage erst nach dem 1. Oktober 2012 in Betrieb geht.
Quelle: UVEK
Damit sinkt der durchschnittliche KEV-Vergütungssatz für Neuanlagen von 36 Rp./kWh auf 31 Rp./kWh (Bandbereite je nach Anlagentyp und Grösse zwischen 21.6 und 42.8 Rp./kWh. Tarife im Detail: siehe Energieverordnung, Anhang 1.2, siehe Anhang zu dieser Medienmitteilung).
Per Anfang 2013 werden die Photovoltaik-Vergütungssätze automatisch um weitere 8% gesenkt. Infolge der grossen Unsicherheiten der Preisentwicklung für Photovoltaik-Module überprüft das UVEK die Höhe der KEV-Vergütungssätze laufend weiter. Die KEV-Anpassungen per 1. Oktober 2012 gelten nicht für Photovoltaik-Anlagen, die schon einen positiven Bescheid haben, auch wenn die Anlage erst nach dem 1. Oktober 2012 in Betrieb geht.
Quelle: UVEK
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen