Energiesparziele für Geräte, Fahrzeuge und Anlagen mussten in der Schweiz bisher zuerst mit freiwilligen Massnahmen anvisiert werden, beispielsweise mit Zielvereinbarungen zwischen Bund und Wirtschaft. Erst in zweiter Linie konnte der Bundesrat verbindliche Vorschriften zum Energieverbrauch festlegen. Diese Reihenfolge der energiepolitischen Instrumente soll nun umgedreht werden, so dass der Bundesrat künftig direkt Vorschriften erlassen kann.
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK schickt eine entsprechende Änderung des Energiegesetzes in die Vernehmlassung. Sie dauert bis 7. Januar 2011. Ziel dieser kleinen Revision des Energiegesetzes - geändert wird nur Artikel 8 - ist es, den Energieverbrauch von Geräten, Fahrzeugen und Anlagen zu senken. Der Bundesrat wird von der Verpflichtung entbunden, Energiesparziele zuerst über freiwillige Massnahmen wie Zielvereinbarungen mit der Wirtschaft erreichen zu müssen. Dieser freiwillige Weg erforderte in der Vergangenheit oft langwierige Verhandlungen und die vereinbarten Ziele wurden in einigen Fällen nicht erreicht.
Durch die neue Reihenfolge der energiepolitischen Instrumente werden Vollzug und Umsetzung der Energiesparziele erleichtert und der Verwaltungsaufwand optimiert. Da die technische Entwicklung sehr rasch verläuft, muss der Bundesrat die Verbrauchsstandards entsprechend anpassen können. Der revidierte Artikel 8 sieht denn auch vor, dass sich der Bundesrat bei der Festlegung der Verbrauchsvorschriften jeweils an den besten erhältlichen Technologien (Bestgeräte) orientieren soll. Auch die Anpassung an neue internationale Verbrauchsstandards, insbesondere jene der EU, kann der Bundesrat künftig effizient und zeitgerecht vornehmen.
Wenn er es in bestimmten Fällen als zielführend erachtet, kann der Bundesrat weiterhin zuerst auf freiwillige Zielvereinbarungen mit der Wirtschaft setzen. Die Initiative und Verantwortung zum Abschluss solcher Zielvereinbarungen wird neu jedoch konsequent auf die Wirtschaft übertragen. Im Rahmen der Behandlung einer 2008 überwiesenen Motion der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Nationalrats (07.3560 Erhöhung der Energieeffizienz. Änderung von Artikel 8 des Energiegesetzes) hat das Parlament den revidierten Artikel 8 des Energiegesetzes materiell bereits eingehend diskutiert. Insbesondere die raschen Entwicklungen bei den Verbrauchsstandards in der EU führen für die Schweiz zu einem dringlichen Handlungsbedarf. Die Vernehmlassung wird daher mit verkürzter Frist (60 Tage) durchgeführt. Das Geschäft kann damit noch innerhalb der laufenden Legislatur abgeschlossen werden.
Quelle: Bundesamt für Energie
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