Der Bundesrat unterstützt die Kommission darin, die Vorlage als indirekten Gegenvorschlag zur Cleantech-Initiative anzunehmen. Dies hält er in einer Stellungnahme fest. Die Parlamentarische Initiative 12.400 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) sieht folgende wesentlichen Punkte vor:
- Der maximale Netzzuschlag zur Finanzierung der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) und weiterer Förderinstrumente (Wettbewerbliche Ausschreibungen, Geothermiebürgschaften und Gewässerschutzmassnahmen) soll ab 2014 auf 1.5 Rappen pro Kilowattstunde angehoben werden (heute 1.0 Rp./kWh). Dadurch stehen genügend Mittel für einen kontinuierlichen Zubau der erneuerbaren Energien bis zum Inkrafttreten der Energiestrategie 2050 bereit und die Warteliste der KEV, die aktuell rund 24`000 Projekte umfasst (davon rund 23`000 Photovoltaik-Anlagen), kann zu einem grossen Teil abgebaut werden.
- Kleine Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 10 kW sollen anstelle der KEV mit einmaligen Investitionshilfen im Umfang von 30 Prozent der Investitionskosten gefördert werden.
- Die Eigenverbrauchregelung soll gesetzlich verankert werden und so den Produzenten den Anreiz bieten, ihre lokal erzeugte Energie selbst zu verbrauchen.
- Den stromintensiven Unternehmen, deren Elektrizitätskosten mehr als 10 Prozent der Bruttowertschöpfung betragen, soll der Netzzuschlag vollständig zurückerstattet werden, sofern sie sich in einer Zielvereinbarung zur Senkung ihres Energieverbrauchs verpflichten. Davon betroffen sind 300 bis 600 Unternehmen in der Schweiz.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass sich die Parlamentarische Initiative insbesondere bei den folgenden wesentlichen Punkten stärker an der Energiestrategie 2050 orientieren sollte und zwar:
- Entlastung stromintensiver Unternehmen: Der Bundesrat ist wie die Kommission der Meinung, dass stromintensive Unternehmen durch den Netzzuschlag keine Wettbewerbsnachteile erleiden sollen. Der Bundesrat hält jedoch die Bestimmung, dass die Unternehmen die zurückerstatteten Netzzuschläge nur zu 20 Prozent in Energieeffizienzmassnahmen investieren müssen, für ungenügend.
- Einmalige Investitionshilfen für kleine Photovoltaik-Anlagen: Der Bundesrat hätte eine Kontingentierung der Investitionshilfen für kleine Photovoltaik-Anlagen bevorzugt. Dies um bestmöglich von den technischen Verbesserungen und Marktentwicklungen profitieren zu können.
Quelle: Bundesamt für Energie
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