Im November 2009 erteilte der Bundesrat dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK den Auftrag, eine Revision des Stromversorgungsgesetzes vorzubereiten. Die Prüfung der teils sehr komplexen materiellen Inhalte und rechtlichen Grundlagen dauert zurzeit noch an.
Einige davon müssen gemäss Medienmitteilung des Bundesamts für Energie in weiteren Studien vertieft untersucht werden, bevor sie in den Vernehmlassungsentwurf des revidierten Gesetzes einfliessen können. Die Vorsteherin des UVEK hat den Bundesrat und die parlamentarischen Energiekommissionen in diesen Tagen über den zusätzlichen Zeitbedarf für die laufenden Arbeiten informiert. Das revidierte Gesetz soll demnach per 1. Januar 2015 in Kraft treten.
An seiner Aussprache vom November 2009 (siehe Medienmitteilung vom 18.11.2009) hatte der Bundesrat festgestellt, dass die erklärten Ziele der Marktöffnung, nämlich die Schaffung einer wettbewerbsorientierten und sicheren Stromversorgung mit transparenten Preisen noch nicht erreicht worden sind. Er beauftragte deshalb das UVEK, eine Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) vorzubereiten. Vorgesehen war, die Vernehmlassung im Sommer 2011 durchzuführen und das revidierte StromVG nach der parlamentarischen Debatte per 1. Januar 2014 in Kraft zu setzen.
Seit rund einem Jahr erarbeitet das Bundesamt für Energie BFE seither zusammen mit verschiedenen internen und externen Arbeitsgruppen die teils sehr komplexen rechtlichen und materiellen Grundlagen für diese Revision. Bei den intensiven Diskussionen in den Arbeitsgruppen, in denen Kantone, Wirtschaft, Stromwirtschaft, grosse Energieverbraucher, Konsumenten- und Umweltorganisationen vertreten sind, haben sich auch neue Fragestellungen ergeben, die ergänzende, vertiefte Abklärungen nötig machen. Erst danach können die erarbeiteten Lösungen in die Revisionsvorlage eingearbeitet werden.
Vor diesem Hintergrund muss der im November 2009 festgelegte Zeitplan um ein Jahr verlängert werden. Demnach soll die Vernehmlassung neu im Sommer 2012 erfolgen und das revidierte StromVG per 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt werden. Ob auch der gesetzlich per 1. Januar 2014 vorgesehene zweite Schritt der Marktöffnung um ein Jahr verschoben wird, will der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Dabei wird er auch den Stand der laufenden Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über ein Energieabkommen berücksichtigen.
Adresse für Rückfragen: Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75 / 079 763 86 11
Quelle: Bundesamt für Energie
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