In Deutschland steht die Neugestaltung des Einspeisegesetzes für Erneuerbare Energien (EEG). Zwar muss mit dem Bundesrat die zweite Parlamentskammer noch zustimmen - doch nach Entgegenkommen an diese im Rahmen des Vermittlungsausschusses dürfte der Kompromiss genagelt sein (Solarmedia hatte die Einigung bereits gemeldet - siehe hier).
Am Mittwoch konnte im Vermittlungsausschuss von Bundestag und
Bundesrat eine Einigung über die zukünftige Ausgestaltung der Förderung
von Photovoltaik-Anlagen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
(EEG) erzielt werden. Am 11. Mai 2012 hatte der Bundesrat die zuvor vom
Deutschen Bundestag am 29. März 2012 beschlossene Novellierung des EEG
vorläufig gestoppt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Gegenüber
dem Bundestagsbeschluss sieht die Einigung verschiedene Änderungen vor.
Unter anderem wird ein Gesamtausbauziel für die EEG-geförderte
Photovoltaik in Deutschland in Höhe von 52 GW verankert. Im Einzelnen einigte sich der Vermittlungsausschuss auf folgende Anpassungen des Ge-setzentwurfs:
Es bleibt bei der Einmalabsenkung der Vergütungssätze. Für
Photovoltaik-Dachanlagen wird eine neue Leistungsklasse zwischen 10 und
40 kW mit einer Vergütung von 18,5 Cent/kWh geschaffen.
Kleine
Anlagen bis 10 kW werden vom Marktintegrationsmodell ausgenommen, um den
technischen Aufwand gering zu halten. Bei Anlagen ab 10 und bis
einschließlich 1.000 kW werden 90% der Jahresstrommenge vergütet. Diese
Regelung gilt für alle neu ab dem 1. April 2012 in Betrieb genommenen
Anlagen. Die vergütungsfähige Jahresstrommenge wird jedoch erst ab dem
1. Januar 2014 begrenzt.
Es wird ein Gesamtausbauziel für die
geförderte Photovoltaik in Deutschland in Höhe von 52 GW verankert. Im
Gegenzug bleibt der jährliche Ausbaukorridor in der Höhe von 2.500
3.500 MW bestehen und wird nicht abgesenkt. Bisher wurden in Deutschland
Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 27 GW errichtet.
Die Photovoltaik wird so an den Markt herangeführt. Ist das
Gesamtausbauziel erreicht, erhalten neue Anlagen keine Vergütung mehr.
Der Einspeisevorrang bleibt aber für zusätzliche neue Anlagen auch
danach gesichert.
Die Größenbegrenzung bei der Vergütung von
Freiflächenanlagen bleibt bei 10 MW, aber die Zusammenfassung von
Anlagen zu einer Gesamtanlage erfolgt pro Gemeinde im Umkreis von 2 km
anstelle der bisher festgelegten 4 km.
Im EEG wird eine
Verordnungsermächtigung aufgenommen, die es der Bundesregierung erlaubt,
mit Zustimmung von Bundesrat und Bundestag eine Vergütung für
Photovoltaik-Anlagen auf Konversionsflächen mit einer Leistung von mehr
als 10 MW einzuführen.
Die Übergangsbestimmungen für
Dachanlagen, für die vor dem 24. Februar ein Netzanschlussbegehren
gestellt wurde, und Freiflächenanlagen, für die vor dem 1. März ein
Planungsverfahren begonnen wurde, bleiben unverändert.
Die
Änderungen werden am Donnerstag dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt. Nach der
Sitzung des Bundesrats am 29. Juni 2012 kann - sofern kein Einspruch
erfolgt - das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Es wird
rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft treten.
Hrsg: BMU-Pressereferat, Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin
Redaktion: Dr. Dominik Geißler (verantwortlich)
Jürgen Maaß, Dr. Elke Mayer, Frauke Stamer, Ingo Strube
Tel.: 030 18 305-2010. Fax: 030 18 305-2016
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