Mittwoch, 20. Juni 2012

Japan mit neuer KEV

Viele Staaten kennen eine Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) bereits. Japan hatte sie gar einst schon mal, dann abgeschafft - und jetzt wieder neu und für Solarstrom zu vergleichsweise komfortablen Bedingungen eingeführt. 

Mitt Juni bewilligte das japanische Ministerium für Energie, Handel und Industrie (Ministry of Energy, Trade and Industry, METI) ein Einspeisevergütungssystem für Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Die Vergütung für photovoltaisch erzeugten Strom beträgt 42 japanische Yen (0,42 Euro) je Kilowattstunde.  Strom aus Photovoltaik-Anlagen mit einer Nennleistung von mehr als 10 Kilowatt (kW) wird 20 Jahre lang vergütet, bei kleineren PV-Anlagen gilt der Vertrag zehn Jahre lang. Die Einspeisevergütungs-Regelung tritt am 01.07.2012 in Kraft. 
 
Strom aus anderen erneuerbaren Energiequellen wird wesentlich geringer vergütet. Für Windstrom beträgt der Satz 23,1 JPY (0,23 Euro) / kWh, für Strom aus Geothermieanlagen 27,3 JPY (0,27 Euro) / kWh. Die Einspeisevergütung für Solarstrom ist in Japan doppelt so hoch wie in Deutschland und über dreimal so hoch wie in China. Die Sätze sollen jährlich überprüft werden.

Das Ministerium hat auch Informationen darüber veröffentlicht, wie das System von den Stromkunden getragen werden soll. Es geht davon aus, dass sie bei einem Verbrauch von 300 kWh monatlich im Durchschnitt 87 JPY (0,87 Euro) mehr bezahlen müssen, also 1,2 % mehr.
Die Umlage ist je nach regionalem Stromversorger unterschiedlich: Stromkunden in Hokkaido bezahlen beim selben Verbrauch monatlich 75 JPY (0,75 Euro), die in Kyushu 111 JPY (1,11 Euro).

Am 16.06.2012 ordnete der japanische Premierminister Yoshihiko Noda an, zwei Reaktoren des Atomkraftwerks Oi in der Präfektur Fukui wieder in Betrieb zu nehmen. Die japanischen Behörden hatten alle Reaktoren im Land nach der Kernschmelze im Atomkraftwerk Fukushima 1 zur Inspektion abgeschaltet. Die Meldung löste Demonstrationen aus, da viele Japaner gegen die erneute Inbetriebnahme jedweder Atomreaktoren sind.

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