Samstag, 29. November 2014

18 Milliarden CHF für das Stromnetz

Der Bundesrat hat die Gesetzesvorlage zur Strategie Stromnetze in die Vernehmlassung geschickt. Die Vorlage sieht Änderungen des Elektrizitätsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes vor, welche die Rahmenbedingungen für die bedarfs- und zeitgerechte Entwicklung der schweizerischen Stromnetze schaffen sollen. 

Am 14. Juni 2013 verabschiedete der Bundesrat das Detailkonzept zur Strategie Stromnetze und beschloss, die Strategie Stromnetze gesetzlich zu verankern. Er beauftragte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), bis Herbst 2014 eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten. Diese schickt der Bundesrat nun in die Vernehmlassung.

Vorgesehen sind Teilrevisionen des Elektrizitätsgesetzes (EleG) und des Stromversorgungsgesetzes (StromVG), mit denen verbindliche Vorgaben für die Planung und die Prozesse der Netzentwicklung sowie für den Einbezug der Betroffenen festgelegt werden. Die Strategie Stromnetze ist Teil der Energiestrategie 2050. Sie ist aber auch unabhängig von deren Umsetzung notwendig, weil in der teils über 40 Jahre alten Netzinfrastruktur bereits heute Engpässe bestehen. Für den Um- und Ausbau des Netzes sowie für die Entscheidungsfindung ,Kabel oder Freileitung" müssen Vorgaben definiert werden. Vier Kernpunkte:

1. Vorgaben für die Bedarfsermittlung des Um- und Ausbaus des Schweizer Stromnetzes
Der Prozess der Netzentwicklung wird besser strukturiert. Er umfasst neu die Erarbeitung und Verabschiedung eines energiewirtschaftlichen Szenariorahmens. Durch die Vorab-Bestätigung des Bedarfs für Leitungsprojekte (Mehrjahrespläne) durch die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) wird die Ermittlung des Ausbaubedarfs nachvollziehbarer und transparenter. Weiter beinhaltet die Strategie Stromnetze die Verpflichtung der Netzbetreiber und Behörden zur Koordination sowie Planungsgrundsätze für Netzbetreiber.

2. Optimierung der Bewilligungsverfahren
Die Strategie Stromnetze beinhaltet Regelungen zur räumlichen Koordination. Zudem soll es neu möglich werden, verwaltungsexterne Personen mit der Durchführung von Plangenehmigungsverfahren zu beauftragen sowie auf Antrag des Netzbetreibers Projektierungszonen und Baulinien festzulegen. Ergänzend zu den im ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 definierten Massnahmen zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren (Ordnungsfristen, Verkürzung Rechtsmittelverfahren) sind zudem weitere Massnahmen vorgesehen, die keine Gesetzesänderung bedingen. Dazu gehört die Verbesserung des Verfahrensmanagements, mit dem in den einzelnen Prozessschritten Zeit gewonnen werden kann.

3. Kriterien und Vorgaben für Entscheidungsfindung ,Kabel oder Freileitung"
Die Entscheidungsfindung, welche Übertragungstechnologie angewendet werden soll, wird verbessert. Die Entscheidungskriterien für Übertragungsleitungen (Netzebene 1) werden verbindlich festgelegt sowie ein Mehrkostenfaktor (Mehrkosten gegenüber einer Freileitung) auf Netzebene 3 und darunter eingeführt. Stromleitungen auf Verteilnetzebene (Netzebene 3, 5 und 7) sind grundsätzlich als Erdkabel auszuführen, sofern nicht definierte Ausnahmeregelungen zur Anwendung kommen.

4. Öffentlichkeitsarbeit und Mitwirkungsmöglichkeiten
Das Bundesamt für Energie wird verpflichtet, die Öffentlichkeit vermehrt über die wichtigen nationalen Aspekte der Netzentwicklung und die Möglichkeiten zur Mitwirkung in Verfahren zu informieren. Die Kantone sollen zukünftig über die wichtigen regionalen Aspekte der Netzentwicklung in ihrem Kantonsgebiet informieren und die nationale Netzgesellschaft über die Begründung und den Stand der Projekte sowie deren Bedeutung für die Stromversorgung. Damit soll die Transparenz verbessert und die Akzeptanz von Leitungsbauprojekten gefördert werden.

Die Vernehmlassung dauert bis 16. März 2015. Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Energie (Vernehmlassung Strategie Stromnetze, Postfach, 3003 Bern) zuzustellen.

Vernehmlassungsvorlage Strategie Stromnetze

Anpassungen von Gesetzen

- Elektrizitätsgesetz (EleG; SR 734.0)
- Stromversorgungsgesetz (StromVG; SR 734.71)

Vernehmlassungsunterlagen

- Vorlage (Gesetzestexte)
- Erläuternder Bericht
-Fragenkatalog

Berichte und Studien
- Strategie Stromnetze; Detailkonzept im Rahmen der Energiestrategie 2050
- Grundlagen für eine Berechnungsmethode zum Kostenvergleich zwischen Kabeln und Freileitungen sowie zur Festlegung eines Mehrkostenfaktors, BFE, Consentec GmbH
- Anforderungen an einen energiewirtschaftlichen Szenariorahmen für die Netzplanung in der Schweiz, BFE, Deutsche Energie-Agentur (dena)
- Vertiefungsstudie zur Strategie Stromnetze im Hinblick auf die Erarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage, BFE, e-netz ag, Fichtner Management Consulting AG
- Mitwirkung, Information und Kommunikation im Bereich Stromnetze, BFE, geelhaarconsulting gmbh, cR Kommunikation AG
- Analyse betreffend Hauptstossrichtungen zur Verfahrensbeschleunigung, BFE, Baur Hürlimann AG

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen