Der Deutsche Solarbetreiber-Club e. V.
(DSC) bietet ab sofort eine bundesweite anwaltlich betreute
Rechtsauskunft speziell für Solarbetreiber an. Diese Beratung ist
notwendig, weil die Rechtslage für die Nutzer von Solaranlagen teils
kompliziert erscheint und einige Akteure die rechtlichen Laien mit
überhöhten oder sogar erfundenen Kosten und Gebühren zur Kasse bitten.
Die Nutzung der Rechtsauskunft ist für Clubmitglieder gratis.
Als Kooperationspartner konnte der DSC die Karlsruher Kanzlei
NÜMANN+LANG gewinnen. Deren Inhaber Rechtsanwalt Peter Nümann ist seit
Jahren Spezialist für Erneuerbare Energien. Sein Engagement im DSC sieht
er auch als Beitrag dafür, dass den Anlagenbetreibern ihre Rechte
bewusster werden und sie Rechtsfragen überhaupt stellen:
„Anlagenbetreiber müssen sich von den Netzbetreibern und anderen
Geschäftspartnern nicht alles gefallen lassen“, so Nümann.
Von Willkür betroffen war beispielsweise ein Clubmitglied mit seiner
im Jahr 2013 erweiterten Photovoltaikanlage. Der Netzbetreiber verlangte
140 Euro für eine angebliche Inbetriebnahmeprüfung. Als das Mitglied
auf Anraten Peter Nümanns die Zahlung verweigerte und die
Rechtsgrundlage der Rechnungsstellung verlangte, zog der Netzbetreiber
die Forderung zurück. Thomas Seltmann, Sprecher der Arbeitsgruppe Recht & Steuern im
Club: „Die anwaltliche Auskunft bringt mehr Rechtssicherheit bei den
gesellschaftlich wichtigsten aber juristisch schwächsten Protagonisten
der Energiewende: Den einzelnen Bürgern.“
Die Nutzung der neuen Rechtsauskunft ist denkbar einfach und ohne
versteckte Kosten: Mitglieder geben ihre Frage über ein einfaches Online-Formular
ein und erhalten innerhalb einer Woche die verlässliche Antwort eines
Rechtsanwalts. Beantwortet werden zum Beispiel rechtliche Fragen zur
EEG-Vergütung und EEG-Umlage, zu Eigenverbrauch, Haftung, Versicherung
oder Vertragsfragen. Der DSC weitet mit der Rechtsauskunft seine Serviceleistungen für Clubmitglieder
weiter aus. Schon bisher bekommen Mitglieder unter anderem Rabatte für
Weiterbildungsveranstaltungen, für die Hilfe bei der Erstellung der
Steuererklärung oder für die professionelle Reinigung ihrer Solarmodule.
Weitere Angebote zu Versicherung und Anlagenwartung bereiten die
Club-Aktiven derzeit vor. „Unser Anspruch ist, dass sich die 4 Euro Mitgliedsbeitrag pro Monat
nicht nur politisch und ideell auszahlen, sondern auch finanziell für
jedes einzelne Mitglied“, so der Vereinsvorsitzende Jan Wecke. Einen
großen Teil der Mitgliedsbeiträge holen die meisten Solarbetreiber
allein über Steuererstattungen wieder herein.
Quelle: Deutscher Solarbetreiber Club
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