Wirtschafts-
und Energieminister Reinhold Mitterlehner hat im Einvernehmen mit
Umweltminister Andrä Rupprechter und Sozialminister Rudolf Hundstorfer
die neue Ökostrom-Einspeisetarifverordnung für das Jahr 2015 erlassen.
Die aktuelle Verordnung verändert nur den Photovoltaik-Tarif, weil die
Rahmenbedingungen für die anderen Technologien bereits im Vorjahr
festgelegt wurden. "Wir gehen davon aus, dass auch die neuen Tarife gut
angenommen werden und mehr Photovoltaik-Anlagen denn je gefördert werden
können. Die laufende Ausbauoffensive soll wirtschaftlich sinnvolle
Ökostrom-Projekte auf dem Weg zur Marktreife unterstützen", sagt
Mitterlehner. Für die
Abwicklung der Vergabe ist die Ökostrom-Abwicklungsstelle (OeMAG) zuständig.
Für
neue Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Engpassleistung von 200
Kilowatt-Peak (kWp), welche ausschließlich an oder auf einem Gebäude
angebracht sind, liegt der Einspeisetarif künftig bei 11,50 Cent pro
Kilowattstunde (kWh). Damit sinkt dieser Tarif um acht Prozent, um den
gesunkenen Investitionskosten der Betreiber Rechnung zu tragen und die
Weiterentwicklung zur Marktreife zu verstärken. Der Zuschuss von 30
Prozent der Investitionskosten mit maximal 200 Euro Zuschuss pro
Kilowatt bleibt aber unverändert, um so die dezentrale Eigenversorgung
anstatt nur einer Volleinspeisung in das Netz zu forcieren. Bei einer
Kombination von Einspeisetarif und Investzuschuss ergibt sich in Summe
eine Vergütung von rund 13,70 Cent pro kWh. Diese Tarife werden dazu
führen, dass mit demselben PV-Förderkontingent mehr Anlagen als 2014
unterstützt werden können. Damit wird der PV-Anteil am Ausbau der
Erneuerbaren Energien steigen und werden sämtliche positiven
Umwelteffekte verstärkt.
Insgesamt
steht 2015 aufgrund der im Ökostromgesetz festgelegten automatischen
Degression um eine Million Euro pro Jahr ein Kontingent von 47 Millionen
Euro für neue Anlagen zur Verfügung: Für Wind sind es 11,5 Millionen
Euro, für Biomasse- und Biogas 10 Millionen Euro, für Photovoltaik 8
Millionen Euro sowie für die Kleinwasserkraft 1,5 Millionen Euro.
Weitere 16 Millionen Euro (statt bisher 17) gehen in einen "Resttopf",
der flexibel unter Wind, Kleinwasserkraft und Photovoltaik aufgeteilt
wird. Hinsichtlich der Gewährung eines Netzparitäts-Tarifs aus dem
Resttopf erfolgt für Photovoltaik-Anlagen eine Präzisierung auf
"gebäude- und fassadenintegrierte" Anlagen, womit sowohl für
Förderwerber als auch für die mit der Abwicklung beauftragte OeMAG ein
geringerer Administrationsaufwand besteht.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen