Die Untersuchung
im Auftrag der Baden-Württemberg Stiftung wurde gemeinsam vom Institut
für ZukunftsEnergieSysteme, IZES; dem Büro für Energiewirtschaft und
technische Planung, BET, sowie dem Ökonomen Prof. Dr. Peter Bofinger
erstellt. „Wenn wir die Energiewende ernst meinen und die
politisch definierten Ausbauziele der erneuerbaren Energien erreichen
wollen, brauchen wir auch künftig einen Finanzierungsmechanismus für die
Erneuerbaren. Die existierenden Strommärkte allein werden dies nicht
leisten können. An einem EEG führt also auch in Zukunft kein Weg
vorbei“, erklärten Untersteller, Leprich und Ritzau in Berlin. Die
Gutachter schlagen für die Zukunft ein komplexes Finanzierungsmodell
vor, das nach Technologien, Investorenkreisen und Regionen
differenziert.
Darüber hinaus müssen noch in dieser Legislaturperiode die Weichen für ein neues Marktdesign gestellt werden. Langfristig gehe es darum, die Erneuerbaren in Markt und Wettbewerb zu integrieren und den Strommarkt „energiegewendet“ zu haben. Die konventionellen Anlagen nur durch Erneuerbare ersetzen zu wollen, greift zu kurz. Umweltminister Franz Untersteller begrüßte die Ergebnisse des Gutachtens als eine sehr gute Diskussionsgrundlage für die kommenden Bund-Länder-Gespräche: „Die Energiepolitik muss sich zwischen zwei Polen bewegen: der Notwendigkeit, die Ausbauziele für die Erneuerbaren zu erreichen und der behutsamen aber notwendigen Marktintegration. Das EEG muss die Brücke zwischen diesen Polen bilden.“
Prof. Dr. Uwe Leprich erteilte einfachen Lösungen für die komplexe Fragestellung eines neuen Finanzierungs- und Marktdesigns eine klare Absage: „Das bisherige Vergütungsmodell des EEG ist von den Ereignissen der letzten Jahre auf dem Energiesektor überholt worden. Vereinfacht gesagt, können wir nicht jede erneuerbare Quelle, jede produzierte Kilowattstunde und jede Region gleich behandeln. Wir brauchen eine differenzierte Betrachtung und passgenaue Lösungen als Instrument der effizienten und effektiven Steuerung des Ausbaus.“
Dr.-Ing. Michael Ritzau präzisierte, dass für Investoren in Wind-, Photovoltaik und Wasserkraftanlagen künftig eine Wahlmöglichkeit geschaffen werden solle, die unterschiedliche Risikoeinstellungen und Marktkenntnisse berücksichtige: „Für kleinere eher risikoscheue Investoren soll es weiterhin eine Einspeisevergütung geben, das haben wir Bürgermodell genannt. Professionelle, risikooffene Investoren dagegen wären einerseits zur Direktvermarktung ihres Stroms verpflichtet, bekämen andererseits aber anstatt einer im EEG festgelegten Eispeisevergütung eine fixe jährliche Kapazitätsprämie, die auch dem höheren Vermarktungsrisiko gerecht wird. Wegen seiner wettbewerblichen Komponente haben wir diese Option Integrationsmodell getauft.“
Mit Bürgermodell auf der einen und Integrationsmodell auf der anderen Seite könne es gelingen, die Erneuerbaren sukzessive marktreif zu machen und gleichzeitig den Ausbau insgesamt zu stärken, erläuterte Umweltminister Franz Untersteller: „Wir haben ein System gesucht, das beides kann: fordern und fördern. Indem wir eher risikoscheue Investoren nach wie vor als Akteure der Energiewende voll einbeziehen, gelingt uns das. Ohne Bürgerinnen und Bürger, ohne Genossenschaftsmodelle und Bürgerprojekte, ohne kleine Anlagen wird die Energiewende nicht gelingen. Dem tragen wir Rechnung.“
Biomasse als regelbare Kraftwerkskapazität, Wind Offshore und Geothermie würden den Gutachtern Leprich, Ritzau und Bofinger zufolge bei obligatorischer Direktvermarktung entweder über eine Markt- plus Kapazitätsprämie (Biomasse), eine mit Hilfe einer Ausschreibung ermittelte Kapazitätsprämie (Wind Offshore) oder wegen der relativ unerprobten Technologie durch einen Investitionszuschuss (Geothermie) gefördert.
Prof. Dr. Peter Bofinger warb mittel- bis langfristig insgesamt für eine Abkehr von staatlich festgelegten Markt- oder Kapazitätsprämien: „Ausschreibungen sind als Wettbewerbsinstrument aus ökonomischer Sicht der bessere Weg, Prämienhöhen zu ermitteln. Investoren in erneuerbare Energien müssen dann Kosten und Risiko selbst abschätzen.“ Bevor Ausschreibungen aber tatsächlich eingeführt werden könnten, seien noch eine ganze Menge offener Fragen zu klären.
Über die systemischen Eckpfeiler eines EEG 2.0 hinaus stellte Umweltminister Franz Untersteller ein paar weitere Rahmenbedingungen für die kommenden Bund-Länder-Gespräche klar. So seien bei jeder EEG-Reform Eingriffe in Bestandsanlagen keinesfalls akzeptabel. Rückwirkende Vereinbarungen über Vergütungen und Regeln seien mit ihm nicht zu machen, so Untersteller.
Ebenfalls gesetzt sei für ihn, dass die Industrieprivilegien abgebaut werden müssten: „Es geht mir nicht nur darum, Kosten zu senken, mir geht es auch darum, die Energiewende erfolgreich zu gestalten. Dazu müssen wir die Kosten wo möglich begrenzen und vor allem gerecht verteilen. Auch darüber, die Stromsteuer zu senken sowie die Eigenstromverbraucher bei der Kostenverteilung einzubeziehen, müssen wir deshalb diskutieren.“
Darüber hinaus müssen noch in dieser Legislaturperiode die Weichen für ein neues Marktdesign gestellt werden. Langfristig gehe es darum, die Erneuerbaren in Markt und Wettbewerb zu integrieren und den Strommarkt „energiegewendet“ zu haben. Die konventionellen Anlagen nur durch Erneuerbare ersetzen zu wollen, greift zu kurz. Umweltminister Franz Untersteller begrüßte die Ergebnisse des Gutachtens als eine sehr gute Diskussionsgrundlage für die kommenden Bund-Länder-Gespräche: „Die Energiepolitik muss sich zwischen zwei Polen bewegen: der Notwendigkeit, die Ausbauziele für die Erneuerbaren zu erreichen und der behutsamen aber notwendigen Marktintegration. Das EEG muss die Brücke zwischen diesen Polen bilden.“
Prof. Dr. Uwe Leprich erteilte einfachen Lösungen für die komplexe Fragestellung eines neuen Finanzierungs- und Marktdesigns eine klare Absage: „Das bisherige Vergütungsmodell des EEG ist von den Ereignissen der letzten Jahre auf dem Energiesektor überholt worden. Vereinfacht gesagt, können wir nicht jede erneuerbare Quelle, jede produzierte Kilowattstunde und jede Region gleich behandeln. Wir brauchen eine differenzierte Betrachtung und passgenaue Lösungen als Instrument der effizienten und effektiven Steuerung des Ausbaus.“
Dr.-Ing. Michael Ritzau präzisierte, dass für Investoren in Wind-, Photovoltaik und Wasserkraftanlagen künftig eine Wahlmöglichkeit geschaffen werden solle, die unterschiedliche Risikoeinstellungen und Marktkenntnisse berücksichtige: „Für kleinere eher risikoscheue Investoren soll es weiterhin eine Einspeisevergütung geben, das haben wir Bürgermodell genannt. Professionelle, risikooffene Investoren dagegen wären einerseits zur Direktvermarktung ihres Stroms verpflichtet, bekämen andererseits aber anstatt einer im EEG festgelegten Eispeisevergütung eine fixe jährliche Kapazitätsprämie, die auch dem höheren Vermarktungsrisiko gerecht wird. Wegen seiner wettbewerblichen Komponente haben wir diese Option Integrationsmodell getauft.“
Mit Bürgermodell auf der einen und Integrationsmodell auf der anderen Seite könne es gelingen, die Erneuerbaren sukzessive marktreif zu machen und gleichzeitig den Ausbau insgesamt zu stärken, erläuterte Umweltminister Franz Untersteller: „Wir haben ein System gesucht, das beides kann: fordern und fördern. Indem wir eher risikoscheue Investoren nach wie vor als Akteure der Energiewende voll einbeziehen, gelingt uns das. Ohne Bürgerinnen und Bürger, ohne Genossenschaftsmodelle und Bürgerprojekte, ohne kleine Anlagen wird die Energiewende nicht gelingen. Dem tragen wir Rechnung.“
Biomasse als regelbare Kraftwerkskapazität, Wind Offshore und Geothermie würden den Gutachtern Leprich, Ritzau und Bofinger zufolge bei obligatorischer Direktvermarktung entweder über eine Markt- plus Kapazitätsprämie (Biomasse), eine mit Hilfe einer Ausschreibung ermittelte Kapazitätsprämie (Wind Offshore) oder wegen der relativ unerprobten Technologie durch einen Investitionszuschuss (Geothermie) gefördert.
Prof. Dr. Peter Bofinger warb mittel- bis langfristig insgesamt für eine Abkehr von staatlich festgelegten Markt- oder Kapazitätsprämien: „Ausschreibungen sind als Wettbewerbsinstrument aus ökonomischer Sicht der bessere Weg, Prämienhöhen zu ermitteln. Investoren in erneuerbare Energien müssen dann Kosten und Risiko selbst abschätzen.“ Bevor Ausschreibungen aber tatsächlich eingeführt werden könnten, seien noch eine ganze Menge offener Fragen zu klären.
Über die systemischen Eckpfeiler eines EEG 2.0 hinaus stellte Umweltminister Franz Untersteller ein paar weitere Rahmenbedingungen für die kommenden Bund-Länder-Gespräche klar. So seien bei jeder EEG-Reform Eingriffe in Bestandsanlagen keinesfalls akzeptabel. Rückwirkende Vereinbarungen über Vergütungen und Regeln seien mit ihm nicht zu machen, so Untersteller.
Ebenfalls gesetzt sei für ihn, dass die Industrieprivilegien abgebaut werden müssten: „Es geht mir nicht nur darum, Kosten zu senken, mir geht es auch darum, die Energiewende erfolgreich zu gestalten. Dazu müssen wir die Kosten wo möglich begrenzen und vor allem gerecht verteilen. Auch darüber, die Stromsteuer zu senken sowie die Eigenstromverbraucher bei der Kostenverteilung einzubeziehen, müssen wir deshalb diskutieren.“
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