Darüber hinaus gäbe es keinen Prozess, der die Erreichung der Klimaschutzziele systematisch gewährleistet. „Die Herkulesaufgaben Klimaschutz und Energiewende können nur erfolgreich gestemmt werden, wenn wir sie auf ein solides Fundament stellen und ihnen eine verlässliche Langfristperspektive geben. Hierfür ist ein Klimaschutz- und Energiewenderahmengesetz unerlässlich“, sagt Regine Günther, Leiterin Klimaschutz und Energiepolitik beim WWF Deutschland. Der WWF hat bei der Anwaltskanzlei Becker, Büttner, Held einen konkreten Entwurf für ein Klimaschutz- und Energiewenderahmengesetz erarbeiten lassen. Demnach soll das Gesetz einen langfristigen und verbindlichen Entwicklungspfad für die Reduktion von Treibhausgasemissionen und die Energiewende bis 2050 vorgeben. Dafür werden die im Energiekonzept der Bundesregierung im Jahr 2010 definierten Ziele in das Gesetz übertragen. Dadurch werden für den Zeitraum von 2020 bis 2050 Dekaden-Ziele für die Minderung von Treibhausgasemissionen, den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz verbindlich in einem Gesetz festgelegt.
Zum anderen soll mit dem Gesetz ein neues Verfahren
etabliert werden, das die staatlichen Maßnahmen für Klimaschutz und
Energiewende koordiniert, die Zielerreichung garantiert und für eine
wirksame Kontrolle sorgt. Ein Klimaschutzplan, den die Bundesregierung
zu Beginn der jeweiligen Legislaturperiode aufstellt und den der
Bundestag beschließt, wird dabei ein wesentliches Instrument sein. In
ihm sollen alle Klimaschutz-Maßnahmen gebündelt werden. Als unabhängige
Institution wird eine Klimaschutzkommission errichtet, die die
Fortschritte jeweils vor der nächsten Bundestagswahl evaluiert.
„Um das Generationenprojekt Energiewende
zielorientiert, flexibel und kosteneffizient zu steuern, brauchen wir
einen stabilen Rahmen und Klarheit wer wann welche Rechte, Pflichten und
Verantwortlichkeiten hat. Nur so können die Ziele erreicht und den
Investoren Planungssicherheit gegeben werden“, sagt Regine Günther.
Orientierung für den WWF-Entwurf bot das seit 2008 in Großbritannien
bestehende britische Klimaschutzgesetz. Auf Bundeslandebene haben in
Deutschland bereits Nordrhein-Westfalen in 2012 und Baden-Württemberg im
Juli dieses Jahres entsprechende Gesetzte verabschiedet. In den
Koalitionsverträgen von Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz sind sie
vereinbart worden.
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