Am 8. Juni beschloss der schweizerische Nationalrat die Aufhebung des KEV-Deckels als Massnahme zum Ausstieg aus der Atomenergie. Die Umsetzung dieses Beschlusses wird immer dringender, denn auf der KEV-Warteliste befinden sich bereits über 10 000 Photovoltaik-(PV)-Projekte, die bislang aufgrund der ungesicherten Finanzierung nicht realisiert werden können.
Dies entspricht einem blockierten Investitionsvolumen von über 1,3 Milliarden Franken und einer nicht realisierten Stromproduktion, die dem Verbrauch von etwa 100 000 Haushalten entspricht. Swissolar fordert den Ständerat auf, in der kommenden Session dem Beschluss des Nationalrates zu folgen. Damit könnte der schweizerische Photovoltaik-Markt deutlich beschleunigt werden – im richtigen Moment, da die Preise für diese Technologie rasch sinken.
Beispiel einer Anlage im Bau, für die der KEV-Bescheid noch aussteht: Neubau Grünmatt der Familienheim-Genossenschaft (FGZ) am Friesenberg in Zürich - 1.Etappe rund 190 kWp (im Bild ein einzelnes von mehreren Modulfeldern) - Foto: Guntram Rehsche
Mit der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) hat die Schweiz seit 2009 das nachweislich wirksamste Förderinstrument für Strom aus erneuerbaren Energien, das bereits in vielen Ländern eingesetzt wird. Doch im Gegensatz etwa zu Deutschland sind die Mittel hierzulande begrenzt. Dies führt dazu, dass Tausende von Projekten auf einer Warteliste von Swissgrid (siehe www.guarantee-of-origin.ch) eingetragen werden müssen.
Besonders betroffen ist die Photovoltaik: Rund 10 300 Projekte dieser Technologie stehen zurzeit auf der Warteliste, und täglich kommen weitere Projekte hinzu. Dies zeigt das überwältigende Engagement privater Bauherrschaften, die ihren eigenen Beitrag zur Energiewende leisten möchten. Doch zur Realisierung fehlt die finanzielle Basis. Damit ist ein Investitionsvolumen von rund 1,3 Milliarden Franken blockiert, und eine jährliche Stromproduktion von rund 320 Millionen Kilowattstunden kann nicht realisiert werden, was etwa dem Verbrauch von 100'000 sparsamen Haushalten entspricht.
Nach dem Parlamentsbeschluss vom Juni 2010 können die Stromkonsumenten zur
Finanzierung der KEV ab 2013 mit maximal 0.9 Rp./kWh (vorher 0.6 Rp./kWh) belastet werden. Dank ihr wird es zwar möglich sein, einen grossen Teil der bestehenden Warteliste innerhalb der nächsten 3 Jahre abzubauen. Doch für neu eingereichte Projekte sind die Perspektiven zurzeit völlig unklar.
Mit der Zustimmung zur Motion Bäumle hat der Nationalrat am 8. Juni ein klares Signal zur Deblockierung der KEV gesetzt. Nun liegt es am Ständerat, diesem Entscheid zu folgen. Anschliessend braucht es eine rasche Umsetzung der Beschlüsse durch die Verwaltung, damit bald wieder Rechtssicherheit für Investoren und die Solarbranche besteht! Der Moment könnte nicht besser sein: Dank dem raschen Preiszerfall auf den internationalen Märkten und dem hohen Frankenkurs sind heute Photovoltaik-Anlagen so billig wie noch nie zuvor. Swissolar erwartet im laufenden Jahr eine Preissenkung von rund 20% gegenüber dem Vorjahr.
Quelle: Fachverband Swissolar
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