Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) appelliert an die deutschen Bundestagsabgeordneten, den Eigenverbrauch von Solarstrom zu stärken anstatt zu kürzen und Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftliche Flächen wieder in die Förderung aufzunehmen - ein auch aus Schweizer Sicht bedenkenswertes Anliegen.
Der BSW kritisiert den am Montag vorgestellten Kabinettsentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dieser sieht erneut Einschnitte bei der Förderung von Solarstrom vor. So soll der bislang gültige finanzielle Anreiz zum Eigenverbrauch selbst erzeugten Solarstroms nach den Vorstellungen der Bundesregierung deutlich reduziert werden. Damit würde ein wichtiger Impuls zur Entwicklung intelligenter Systeme der Verbrauchssteuerung und der Speicherung von Solarstrom entfallen. Ihr Einsatz gilt als eine wichtige Voraussetzung für die Integration größerer Mengen Solarstroms in das Stromnetz. Ein möglichst hoher Anteil selbst genutzten Solarstroms spart nach Angaben des Branchenverbandes zudem Kosten bei der Verbraucher-Umlage der Solarstromförderung, wirkt netzstabilisierend und verringert den Bedarf zum Ausbau der Stromnetze im Zusammenhang mit der Energiewende.
Freiflächenanlagen wie die im Bild gezeigte sollten gemäss Forderung des Bundesverbands Solarwirtschaft wieder erlaubt und mit Einspeisevergütung gefördert werden - zumal sie den billigsten Solarstrom überhaupt erzeugen und durchaus landwirtschaftsverträglich erstellt werden können.
Die Politik führt an, den Ausbau der Erneuerbaren Energien möglichst kosteneffizient gestalten zu wollen. Dieses Ziel werde nach Auffassung des BSW mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf jedoch verfehlt. Billigmacher der Solarstrom-Produktion wie beispielsweise der Eigenverbrauchs-Anreiz würden massiv beschnitten. Auch die Förderung besonders preiswerter Freiflächen-Solaranlagen werde weiterhin vernachlässigt. Effizienzspielräume und mögliche Abkürzungen auf dem Weg zur Wettbewerbsfähigkeit blieben damit ungenutzt.
„Jede Kilowattstunde Solarstrom, die am Erzeugungsort verbraucht wird, verringert den Ausbaubedarf der Stromnetze. Es ist daher unverständlich, dass die Anreize zum Eigenverbrauch selbst erzeugten Solarstroms zusammengestrichen werden sollen“, kritisiert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW. Um die Energiewende möglichst kosteneffizient und bürgernah zu gestalten, bedürfe es einer verstärkten Nutzung der Photovoltaik im eigenen Haushalt.
Bei einem Anteil des Eigenverbrauchs von über 30 Prozent erhält selbst verbrauchter Solarstrom derzeit eine Zusatzvergütung. Diese soll ab 1.1.2012 für neue Solarstromanlagen entfallen. Gleichzeitig sollen große Solarstromerzeuger (über 100 kW-Leistung) aus der Eigenverbrauchsregelung gestrichen werden. Sinnvoll wären nach BSW-Angaben hingegen eine bessere Einbeziehung von größeren Solaranlagen auf Gewerbe- und Industriedächern in den gesetzlichen Eigenverbrauchsanreiz, da Gewerbebetriebe häufig über große Potenziale zur Laststeuerung verfügen.
Ebenso unverständlich ist der Gesetzentwurf in Bezug auf Freiflächenanlagen, die Solarstrom am günstigsten erzeugen können. Die äußerst rigide Flächenbeschränkung auf sogenannte Konversionsflächen wie ehemalige Müllhalden, Munitionslagerstätten oder entlang von Verkehrswegen soll entgegen den Vorstellungen der Solarwirtschaft nicht aufgehoben werden. „Die Wiederaufnahme von PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen in die EEG-Förderung wäre ein wichtiger Beleg gewesen für einen ambitionierten Ausbau der Solarstromerzeugung. In Kürze werden Freiflächen-Solaranlagen Strom auf dem Kostenniveau von Offshore-Windanlagen produzieren, ohne dass dafür Hochspannungs-Trassen von der Küste zu den Alpen gebaut werden müssten.“
Der BSW-Solar appelliert zusammenfassend an die Mitglieder des deutschen Bundestages, im weiteren Gesetzgebungsverfahren den Eigenverbrauch von Solarstrom zu stärken anstatt zu kürzen und Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftliche Flächen wieder in die Förderung aufzunehmen.
Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft
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