Die verheerenden Hagelzüge der letzten Wochen liessen die Frage der Hagelresistenz von Solaranlagen aufkommen. Der Dachverband der Gebäudeversicherer IRV spricht in diesem Zusammenhang gar von einem «ungelösten Problem» und stellt in Aussicht, dass Photovoltaik-Anlagen auf ihre Hagelfestigkeit geprüft werden müssten.
Anders als Automobile verhalten sich Solaranlagen gemäss Auskunft des Fachverbands Swissolar weit gehend resistent gegen Hagelschlag.
Der Solarenergie-Fachverband Swissolar nimmt dazu in einer Medienmitteilung wie folgt Stellung: Hagelschäden an Solaranlagen sind äusserst selten. Bei Photovoltaik-Anlagen zur Stromproduktion sowie bei Flachkollektoren zur Wärmeproduktion sind in der Schweiz praktisch keine durch Hagel verursachten Schäden bekannt. Die wenigen Schadenfälle betreffen Röhrenkollektoren zur Wärmeproduktion, aber auch dort nur bei extremem Hagelschlag, bei dem zum Beispiel Autofenster und Eternitziegel in Brüche gehen. Röhrenkollektoren umfassen weniger als zehn Prozent des gesamten Kollektormarktes in der Schweiz. Sämtliche Photovoltaikmodule und die meisten hierzulande verkauften Röhrenkollektoren absolvieren im Übrigen einen Hageltest. Hierbei werden Eiskugeln mit einem Durchmesser von 25mm mit einer Geschwindigkeit von 23m/s auf 11 Aufschlagstellen gerichtet.
Aus Sicht des Branchenverbands Swissolar handelt es sich damit nur um ein sehr begrenztes Problem. Der Verband warnt vor der Einführung von zusätzlichen Tests für den Schweizer Markt, welche die Produkte verteuern würden. Die existierenden internationalen Normen für Photovoltaik-Module und Kollektoren, ergänzt mit dem Sachverstand der Installateure zur geeigneten Produkteauswahl, genügen demnach, um Hagelschäden bei Solaranlagen auf einem vernachlässigbaren Niveau zu halten.
Weitere Informationen über: David Stickelberger, Geschäftsleiter Swissolar, 079 323 18 68
Quelle: Swissolar
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Am 18.06.2013 hat ein Unwetter bei Lindau am Bodensee (Deutschland) an meinem Haus ein Modul (von drei) durch Hagel zerstört. Meine Anlage ist zwei Jahre alt. Der Hersteller verweigert die Schadensregulierung mit Hinweis auf obigen Test (Eiskugeln mit 25mm Durchmesser / 23m/s).
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