Mit
der am Donnerstag erfolgten Zustimmung des Ständerates zur „Freigabe der Investitionen
in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher“ ist der
Weg frei für die Deblockierung
der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV). Der Fachverband Swissolar begrüsst die
Annahme dieser Vorlage Damit können ab 2014 mehr als die Hälfte der
22'500 Solarenergieprojekte auf der KEV-Warteliste realisiert werden (siehe auch Solarmedia vom 10. Juni 2013).
Mit
der Annahme im Ständerat wurde die unterschiedliche Haltung
der beiden Räte betreffend der Grösse der Solaranlagen, die nicht mehr
die kostendecken Einspeisevergütung
(KEV) sondern eine Einmalvergütung erhalten sollen, bereinigt. Für
Anlagen zwischen 10 und 30 Kilowatt haben die Anlagenbesitzer nun die
Wahl zwischen der Einmalvergütung oder der KEV. Swissolar begrüsst
diesen konstruktiven Kompromiss der beiden Räte. Erfreulich
ist nach wie vor auch, dass mit dem neuen Gesetz ab 2014 ausdrücklich
der zeitgleiche Eigenverbrauch des selbst produzierten Solarstroms
zugelassen wird.
In
Kombination mit dem Eigenverbrauch bleibt das neue Fördermodell für
alle Anlagenbesitzer interessant. Das 2014 in Kraft tretende Gesetz
ermöglicht Tausenden von Hausbesitzern,
Gewerbetreibenden, Bauern und öffentlichen Institutionen einen Beitrag
zum Umbau der Energielandschaft in der Schweiz zu leisten. Die
zusätzliche Entlastung von der KEV-Umlage für Grossverbraucher ist
akzeptabel, da nur eine begrenzte Zahl von Firmen und nur
bei Durchführung von Massnahmen zur Stromeffizienz davon profitieren
kann. Damit wird die Energiewende konkret, wie Swissolar in einer Medienmitteilung schreibt.
Aktuell
liegen auf der Warteliste 23‘400 projektierte Anlagen für erneuerbare
Energien brach. Diese könnten zusammen eine Jahresproduktion von
deutlich über vier Milliarden
Kilowattstunden Strom erbringen – das entspricht der Hälfte der
Produktion von Leibstadt, dem grössten AKW der Schweiz. In diesem Jahr
erhält gemäss Bundesamt für Energie nur gerade ein Zehntel dieser
Anlagen einen positiven KEV-Bescheid. Eine Entdeckelung
der KEV ist daher mehr als notwendig.
80%
der Solaranlagen auf der KEV-Warteliste wurden von Privaten eingegeben,
dies im Glauben, dass das Fördersystem des Bundes zuverlässig
funktionieren wird. Vor diesem Hintergrund
hat Swissolar die Bürgerbewegung Pro Solar gegründet. Sie hat zum Ziel,
engagierten Schweizer Bürgern, die sich für eine sichere, saubere und
unabhängige Energieversorgung dank Solarenergie einsetzen möchten, eine
Informationsplattform zu bieten. Die Website
www.pro-solar.ch bietet aktuelle Informationen sowie Möglichkeiten, sich als
Privatperson für den Ausbau der Solarenergie zu engagieren.
Quelle: Swissolar / Bild: Dachintegrierte PV-Anlage in Küsnacht (ZH) - Guntram Rehsche
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Wie steht es mit Anlagen zwischen 1 kW und 10 kW ??
AntwortenLöschenje nachdem wann du die in Betrieb genommen hast gibt es eine Wahlmöglichkeit für KEV oder 30% der Investitionskosten. Glaube das Stichdatum war Ende 2012. Was danach realisiert wird gibt nur noch die 30% der Investitionskosten, also eine einmalige Abgeltung.
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