Montag, 3. Juni 2013

Zuschuss nur für 10-KW-Anlagen

Die parlamentarische Initiative 12.400 «Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher» ist ein gut schweizerischer Kompromiss und ist in der nationalrätlichen Fassung zu unterstützen. Die Änderung, wie sie die UREK-S umgesetzt haben möchte, ist abzulehnen. Die Erhöhung der Leistungsgrenze für den Anspruch auf Einspeisevergütungen von 10 auf 30 Kilowatt (KW) führte dazu, dass PV-Anlagen auf Wohnhäusern nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben sind.

Die
Agentur für Erneuerbare Energie und Energieeffizienz A EE nimmt zur parlamentarischen Initiative wie folgt Stellung: Private Investoren, die interessiert sind, in die Energiewende einzusteigen, gibt es viele. Über 23'000 Energieprojekte sind derzeit auf der Liste der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) blockiert. Für Photovoltaik-Kleinanlagen bis 10 kW sieht die Vorlage vor, dass neu anstelle von Einspeisevergütungen eine Einmalvergütung tritt. Dies ist in kleinem Rahmen vertretbar. Denn Solarstrom hat sich inzwischen so weit verbilligt, dass auf Wohnhäusern oder Gewerbebauten mit hohem Eigenverbraucheine Solaranlage wirtschaftlich vertretbar betrieben werden kann, wenn der Solarstrom direkt vor Ort verbraucht wird. Der Strom vom Hausdach ersetzt in diesen Fällen die Bezüge aus dem Netz zu ca. 20 Rappen pro Kilowattstunde (Hochtarif), was zusammen mit der Einmalvergütung häufig attraktiv ist.

Bei grösseren Anlagen (10-30 kW) sind die Strommengen meistens zu gross, um in ausreichenden Mengen vor Ort verbraucht zu werden.
Diese Anlagen speisen den Strom mehrheitlich ins Netz ein und haben ohne Einspeisevergütung einen Rechtsanspruch von nur 6 bis 8 Rp/kWh. Dies ist deutlich zu wenig, um solche mittelgrossen Solaranlagen rentabel zu erstellen und zu betreiben, selbst wenn man die Einmalvergütung berücksichtigt. Für 6 bis 8 Rappen pro Kilowattstunde können Sie auch kein neues Wasserkraftwerk, keine neue Windturbine und keine neue Holzverstromung rentabel betreiben, deshalb gelten für diese Anlagen die gesetzlichen Einspeisevergütung. 


Je grösser eine PV-Anlage ist, desto kleiner ist in der Regel der Anteil des zeitgleichen Eigenverbrauchs. Damit verschlechtert sich die Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen. Die gesetzlich vorgeschlagene Einmalvergütung ist weit davon entfernt, die Ausfälle der wegfallenden Einspeisevergütung zu kompensieren. Die Investitionssicherheit verschwindet. Anstatt die Solarenergie zu fördern wird sie mit dem UREK-S-Antrag ausgebremst.

Die Erhöhung der Leistungsgrenze auf 30 kW trifft in erster Linie grössere Landwirtschafts-und Gewerbedachflächen.
Viele Gesuchsteller, die ihr eigenes, grosses, Dach nutzen möchten, müssten ihr Gesuch zurückziehen. Zum geringen Eigenverbrauch kommt bei diesen Gebäudetypen der tiefere Gewerbetarif (anrechenbar beim Eigenverbrauch) dazu. Dies würde vor allem die Landwirtschaftsbetriebe treffen und die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlagen massiv herabsetzen. Wir erachten eine solche Diskriminierung nicht als zielführend.

Deshalb gilt: Für Anlagen über 10 kW, die ihren Strom mehrheitlich ins Netz einspeisen, bleibt die KEV eine Notwendigkeit. Stabile Vergütungen während der Amortisationsfrist schaffen Investitionssicherheit und reduzieren die Kosten der Finanzierung. Die PI 12.400 in ihrer ursprünglichen Version des Nationalrates vereint alle diese Möglichkeiten auf sich. Sie ist eine ausgewogene Vorlage, um der Energiewende Schwung zu geben, bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Anliegen der stromintensiven Branchen.


Text: Agentur für Erneuerbare Energie und Energieeffizienz A EE

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