Das Gesetz stellt für insgesamt 36 Leitungen mit Höchstspannung einen »vordringlichen Bedarf« fest. Zudem wird das Bundesverwaltungsgericht künftig als einzige Instanz für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Netzausbau zuständig sein. Einer Meldung des Pressedienstes des Bundestages zufolge lehnten die Abgeordneten einen Gesetzentwurf des Bundesrats ab, welcher der Erdverkabelung beim Ausbau des Stromnetzes Vorrang einräumen sollte.
Während CDU, FDP und SPD für den Gesetzentwurf der Regierung stimmten, enthielten sich die Grünen. Die Linke lehnte das Gesetz ab. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) hatte im Vorfeld der Entscheidung seine Kritik erneuert, dass die Einschränkung auf eine einzige Klageinstanz die Akzeptanz des Netzausbaus in der Bevölkerung gefährde. Die SPD scheiterte mit einem Antrag, die vier großen Übertragungsnetzbetreiber in einer Deutschland AG zusammenzufassen.
In Deutschland ändert sich die Struktur der Stromerzeugung in den kommenden Jahren erheblich: Erneuerbare Energien werden ausgebaut, die verbliebenen Kernkraftwerke bis 2022 abgeschaltet und konventionelle Kraftwerke an neuen Standorten errichtet. Das macht es nötig, Strom über weite Strecken zu transportieren. Insbesondere der im Norden Deutschlands erzeugte Strom aus Windenergieanlagen und neuen konventionellen Kraftwerken muss zu den Verbrauchsschwerpunkten im Süden und Westen geleitet werden. Die Meldung der Bundesregierung hält ergänzend fest: «In zwei Pilotprojekten werden auf bestimmten Teilabschnitten die Leitungen als Erdkabel verlegt. Werden Erdkabel eingesetzt entstehen Mehrkosten, denn größere Flächen sind nötig. Daher ist es sinvoll, Erdkabel nur auf technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten einzusetzen.»
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