Der Verband begrüsst den wegweisenden Entscheid der ständerätlichen Energiekommission in einer Medienmitteilung. Und zwar im Wesentlichen aus drei Gründen: Die vorgezogene Revision der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV):
- entlastet einige hundert stromintensive Unternehmungen von der KEV-Umlage, die tatsächlich auf eine Befreiung angewiesen sind, weil der Strompreis für sie im internationalen Wettbewerb eine relevante Grösse darstellt. Die Entlastung geht weiter als bisher, vermeidet aber Entlastungen mit der Giesskanne und ermöglicht zusammen mit dem freien Netzzugang für Grossbezüger eine sehr wettbewerbsfähige Strombeschaffung.
- wird die unendlich lange Warteliste abbauen helfen. Mitte April 2013 standen über 21‘500 Solarstromanlagen auf der Warteliste für Einspeisevergütungen von Swissgrid. Mit der Vorlage 12.400 fallen kleine Photovoltaikanlagen bis 10 kW aus der kostendeckenden Vergütung (KEV) heraus und werden nur noch mit einem limitierten Investitionsbeitrag (Einmalvergütung) gefördert.
- führt nur zu einer leichten Erhöhung der KEV-Zuschläge. Die vorgesehene Erhöhung der Kompetenz für KEV-Zuschläge von heute 1,0 Rp./kWh auf 1,5 Rp./kWh bis 2014 ist massvoll und zielführend. Sie schafft die Grundlage, um alle Wasserkraft-, Windenergie-, Geothermie- und Biomasse-Projekte sowie die Hälfte der Photovoltaikprojekte, die derzeit auf der KEV-Warteliste blockiert sind, zu realisieren. Die Schweiz profitiert beim Zubau von erneuerbaren Energien von den inzwischen gesunkenen Gestehungskosten für diese Techniken.
Quelle: A EE
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