Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 21. März 2012 bietet EWZ per 1. Januar 2013 für in der Stadt Zürich geplante Solarstromanlagen, die auf der Warteliste der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) stehen, eine Überbrückungsfinanzierung an. Bedingung zu dieser befristeten Finanzierung ist, dass die Anlagen weder im Bau noch gebaut sind und dass die Anlagen eine Leistung zwischen mindestens 10 kWp und maximal 30 kWp aufweisen. Die Finanzierung zu KEV-Bedingungen endet frühestens, wenn die Anlage in die KEV aufgenommen wird, oder spätestens am 31. Dezember 2015. Das Gesuch um Überbrückungsfinanzierung ist mit den Unterlagen zur Aufnahme in die KEV-Warteliste bei ewz einzureichen. Das Beitragsgesuch und die Ausführungsbestimmungen sind verfügbar auf der Website von ewz. Die Höhe der Vergütung durch ewz entspricht der KEV gemäss den Bestimmungen des Bundesrechts. Die Anlage muss durch die Betreiberin oder den Betreiber bei der nationalen Netz-gesellschaft Swissgrid in der Herkunftsnachweis-Datenbank registriert werden. Dieser Schritt ermöglicht die Übernahme des ökologischen Mehrwerts für seine Kundinnen und Kunden.
Medienmitteilung. (PDF, 30 KB)
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