Das Bundesamt für Energie (BFE) hat die ersten drei Jahre KEV einer externen Evaluation unterzogen. Der Bericht des beauftragten Evaluationsteams (Interface - Politikstudien Forschung Beratung in Luzern, Ernst Basler + Partner AG in Zollikon, Abteilung für Politikwissenschaften und internationale Beziehungen der Universität Genf) liegt nun vor. Die wichtigsten Feststellungen des Evaluationsteams:
- Die Ausgestaltung der KEV ist konform mit den Vorgaben des Gesetzgebers und der Vollzug funktioniert. Die KEV führt zu den erhofften Reaktionen bei den Zielgruppen und entfaltet eine hohe Wirkung.
- Das im geltenden Energiegesetz festgelegte Ziel, die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien um 5‘400 Gigawattstunden (GWh) bis 2030 zu erhöhen, kann mit der heutigen Ausgestaltung der KEV erreicht werden. Allerdings ist dieses Ziel bei den aktuellen Gestehungskosten und mit einem Zuschlag von 0.9 Rp./kWh (ab 2013) nur mit einem Deckel bei der Photovoltaik erreichbar.
- Nicht alle eingesetzten Mittel sind tatsächlich wirksam: 26 bis 33 Prozent der Gesuchstellenden sind Mitnehmende, die ihre Anlage auch ohne Unterstützung über die KEV gebaut oder saniert hätten. Im Vergleich mit früheren Förderprogrammen im Bereich der erneuerbaren Energien ist dieser Wert jedoch gut.
- 2010 wurde der Strom aus KEV-Anlagen mit insgesamt 103 Millionen Franken vergütet, davon 69 Millionen Franken Fördermittel, der Rest war über den Marktpreis gedeckt (die KEV deckt die Differenz zwischen den Kosten für die Produktion und dem Marktpreis). 2010 wurden mit diesem Betrag 505 GWh Strom produziert (51% Kleinwasserkraft, 42% Biomasse, Rest übrige Technologien). Unter Berücksichtigung der Vollzugskosten und des Mitnahmeeffekts kostete eine Kilowattstunde bei der Kleinwasserkraft 13.5 Rappen, bei Windenergieanlagen 16 Rappen, bei der Biomasse 18.5 Rappen und bei der Photovoltaik 77 Rappen.
- Der Vollzug der KEV ist aufgrund der geltenden gesetzlichen Vorgaben sehr kompliziert und führt zu hohen Vollzugskosten (2010 lag er bei 7 Prozent der gesamten Fördersumme). Die Berechnung der Vergütungssätze ist aufwendig. Es fehlten bisher eine koordinierte Information und Beratung und ein systematisches Controlling.
- Im Energiegesetz soll festgelegt werden, wie lange die KEV-Förderung betrieben und welches Produktionsziel mittelfristig mit der KEV erreicht werden soll. Ein fix vorgesehener Zeitpunkt zur Neubeurteilung dieses Förderinstruments verschafft der Politik Handlungsspielraum und fördert einen effizienten Vollzug.
- Kurzfristig soll die KEV nicht durch ein anderes Instrument (Quotenmodell, Ausschreibungen) ersetzt werden. Die Verluste an Know-how und die Kosten beim Aufbau eines neuen Systems sind beträchtlich und eine Politik des „stop and go" vermindert die Wirkung und Effizienz des Mitteleinsatzes.
- Der KEV-Gesamtdeckel soll aufgehoben werden. Bei der Photovoltaik sollen jedoch Vorkehrungen getroffen werden, um den Zubau nach Massgabe der technischen und wirtschaftlichen Fortschritte zu steuern und eine Kostenexplosion zu vermeiden.
- Das Verfahren zur Berechnung der Vergütungssätze für die verschiedenen Technologien soll verbessert werden, die Vergütungssätze sollen dauerhaft überwacht und wenn nötig auch kurzfristig an die Marktentwicklung angepasst werden. Weiter sollen Teilaspekte der Konzeption und des Vollzugs der KEV optimiert und angepasst werden.
Seit
Anfang 2009 wird in der Schweiz Strom aus erneuerbaren Energien
(Wasserkraft bis 10 MW Leistung, Photovoltaik, Windenergie, Geothermie,
Biomasse und Abfälle aus Biomasse) mit der kostendeckenden
Einspeisevergütung (KEV) gefördert. Die KEV garantiert den
Betreiberinnen und Betreibern dieser Anlagen während 20 bis 25 Jahren
einen kostendeckenden Preis für den Strom, den sie ins Netz einspeisen.
Die Vergütungssätze pro Technologie werden vom Bundesrat in der
Energieverordnung festgelegt. Finanziert wird die KEV durch alle
Stromkonsumentinnen und -konsumenten: Sie bezahlen auf die
Übertragungskosten der Hochspannungsnetze einen Zuschlag von maximal 0,6
Rappen pro Kilowattstunde (ab 2013: maximal 0,9 Rp./kWh). Der aktuell
erhobene Zuschlag liegt 2012 und auch 2013 bei 0.45 Rp./kWh.
Bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 5'300 kWh/Jahr pro Haushalt (gemäss Elektrizitätsstatistik 2011, Bundesamt für Energie) und dem aktuellen Zuschlag von 0.45 Rp./kWh liegt die durchschnittliche jährliche Belastung durch die KEV bei 24 Franken pro Haushalt beziehungsweise 10 Franken pro Kopf. Beim maximalen Zuschlag von 0.9 Rp./kWh steigen die Beträge auf 48 Franken pro Haushalt und 21 Franken pro Kopf und Jahr. Zum Vergleich: In Deutschland müssen bei gleichem durchschnittlichem Verbrauch die Haushalte gegenwärtig 190 Euro pro Haushalt oder 83 Euro pro Kopf und Jahr bezahlen.
Adresse für Rückfragen: Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75
Bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 5'300 kWh/Jahr pro Haushalt (gemäss Elektrizitätsstatistik 2011, Bundesamt für Energie) und dem aktuellen Zuschlag von 0.45 Rp./kWh liegt die durchschnittliche jährliche Belastung durch die KEV bei 24 Franken pro Haushalt beziehungsweise 10 Franken pro Kopf. Beim maximalen Zuschlag von 0.9 Rp./kWh steigen die Beträge auf 48 Franken pro Haushalt und 21 Franken pro Kopf und Jahr. Zum Vergleich: In Deutschland müssen bei gleichem durchschnittlichem Verbrauch die Haushalte gegenwärtig 190 Euro pro Haushalt oder 83 Euro pro Kopf und Jahr bezahlen.
Adresse für Rückfragen: Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75
- Quelle: Bundesamt für Energie: http://www.bfe.admin.ch
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