In Möriswil, Kanton BE, auf dem Bio-Landwirtschaftsbetrieb der Familie Kaspar Herrmann und Maria Salzmann, ist auf einem denkmalgeschützten Objekt eine Vorzeige-Indachsolaranlage installiert worden. Dies bot Anlass, diese am 21. August 2010 einem interessierten Publikum vorzustellen (siehe Solarmedia vom 4. August 2010).
Gallus Cadonau, Geschäftsführer der Solarangentur, Zürich, unterstrich bei seiner Begrüssung die Bedeutung einer harmonischen Abstimmung zwischen „Denkmalschutz" und der Anwendung „erneuerbarer Energien". Die perfekte Indachanlage in Möriswil (siehe Bild) erfüllt diese Anforderungen. Er wies darauf hin, dass ein solches Objekt unbedingt für den schweizerischen Solarpreis angemeldet werden soll. Im Hinblick auf die diesjährige Preisverleihung vom 3. September 2010 in der Messe Zürich erwähnte er, dass sich für die Vorzeigeobjekte in der Schweiz namhafte Persönlichkeiten wie der weltbekannte Architekt Norman Forster und Bertrand Piccard angekündigt hätten.
Ulrich Nyffenegger, Leiter Energie, Amt für Umweltkoordination und Energie des Kantons Bern AUE, kennt die Solarbranche aus eigener langjähriger Erfahrung vor seinem Übertritt in die Dienste der kantonalen Verwaltung. Aufgrund der weltweit feststellbaren Probleme um das Thema „Energie" wie: CO2-Ausstoss, Klimaveränderung, Verknappung der fossilen Ressourcen, stellte Nyffenegger die Frage in der Raum: Was treibt uns an? Dadurch hat er der energetischen Fragestellung auf den Punkt gebracht. Die Energiezukunft gehört den erneuerbaren Energien, wobei zunächst das Sparpotenzial mittels einer verbesserten Energieeffizienz auszunützen ist. Im Wärmebereich ortet er im Kanton Bern mittels Gebäudesanierungen - bessere Wärmedämmungen stehen im Zentrum - ein grosses Sparpotenzial, da jedes 3. Haus besser gedämmt werden sollte.
Entsprechende Anstrengungen, nicht zuletzt über das Gebäudeprogramm des Bundes, könnten pro Jahr rund 500 Mio. Liter Erdöl einsparen, was einem Betrag - der zurzeit aus Bern abfliesst - von rund 500 Mio. CHF entspricht. Die erforderliche Energie für den Wärmebedarf kann im Kanton Bern mit Holz, Biomasse und Wärmepumpen zu einem wesentlichen Teil gedeckt werden. Das grösste Potenzial - kein zusätzlicher Flächenbedarf - ortet er langfristig bei der Solarenergie. 4 m2 Kollektorfläche auf einem Dach pro Person kann den Wärmebedarf zwischen 1/3 und ½ abdecken. Die Verfügbarkeit der Sonnenenergie erläuterte Nyffenegger eindrücklich mit dem Vergleich, dass die Sonneneinstrahlung auf die Fläche des Neuenburgersees dem gesamten Energiebedarf der Schweiz entspricht. Die Verantwortlichen des Kantons Bern haben die Zeichen der Zeit verstanden. Sie setzen auf die Idee der „2000Watt-Gesellschaft". Der Weg dorthin ist allerdings noch lang, auch wenn die Voraussetzungen gut sind. Ein neues Energiegesetz, in Vorbereitung, wird den notwendigen Rahmen vorgeben. Ein Beispiel: Die noch vorhandenen rund 25 000 Elektroheizungen sind systematisch zu ersetzen, neue werden nicht bewilligt.
Nyffenegger ist ein Anhänger von „Indachlösungen". Dadurch kann ein Dach vollständig eingedeckt werden. Der Aufwand an grauer Energie verringert sich. Die Solarpanelen werden zum Dachmaterial. Die Bewilligungsfragen sind im Kanton Bern grundsätzlich gelöst. Solange ein Gebäude nicht geschützt ist, sind gut integrierte Solaranlagen bewilligungsfrei. auf allen nicht kantonal oder national geschützten Objekten, sind gut integrierte Anlagen zu bewilligen (Bundesrecht) und auf kantonal und national geschützten Objekten können gut integrierte Solaranlagen ebenfalls bewilligt werden. Eine neue Richtlinie soll Unklarheiten beseitigen, die dadurch entstehen, indem man von Indachanlagen fordert, dass diese sich gut in ein Dach integrieren lassen. Es geht dabei hauptsächlich um ästhetische Fragen. Der Kanton will Hürden eher reduzieren. In die finanzielle Förderung von Photovoltaikanlagen steigt der Kanton nicht ein, da dafür die „Kostendeckende Einspeisevergütung" des Bundes vorgesehen ist. Der Fördertopf insgesamt ist trotzdem ansehnlich. Im Jahre 2010 dürften zusätzlich durch den Kanton Bern rund 15 Mio. CHF an Fördergelder gesprochen werden. Bei der Solartechnik kommen dabei thermische Anlagen in den Genuss von Subventionen. Das Minimum liegt bei CHF 2000.- pro Anlage, bei grösseren Anlagen werden 200.- pro m2 bezahlt.
Über alles zeigte sich, dass das Förderinstrumentarium reichhaltig ist, gute Kenntnisse erfordert, wobei die zuständigen Amtsstellen, aber auch private Organisationen Investoren beraten können. Als weiterer Anreiz erwähnte Nyffenegger steuerliche Abzugsmöglichkeiten, wobei Investitionskosten in einem Jahr abzuziehen sind, was bei grösseren Projekten zu Nachteilen führen kann.
Das Ehepaar Kaspar Herrmann und Maria Salzmann (siehe Bild) bewirtschaften eine landwirtschaftliche Nutzfläche von 1f2 ha. Der Betrieb ist nach den Richtlinien der BioSuisse zertifiziert. Produziert wird Dinkel, Hafer, Leinöl und Raufutter sowie Eier, Lamm- und Pouletfleisch. Zum Betrieb gehören 6 ha Wald. Die Familie engagiert sich weiter um die Erhaltung von Hochstammobstbäumen. Kaspar Herrmann hat sich rechtzeitig bei der Einführung der Kostendeckenden Einspeisevergütung um die Ausarbeitung eines Investitionsprojektes gekümmert. Der Durchbruch gelang, als das Projekt auf eine Indachlösung ausgerichtet wurde, intensive Gespräche mit den zuständigen Fachleuten des Denkmalschutzes geführt wurden und ein Lieferant und ein Installateur gefunden werden konnten, welche für eine einwandfreie Ausführung Garant waren.
In sechs Wochen wird die Anlage bereits ein Jahr im Betrieb sein. Das Ziel, mindestens 50'000 kWh zu produzieren, dürfte erreicht, ja übertroffen werden, obschon im laufenden Jahr die Sonneneinstrahlung nicht immer optimal war. Pro KWh wird eine Vergütung von 74,9 Rp. gewährt, und zwar auf eine Laufzeit von 25 Jahren. Die Finanzierung konnte mit Hilfe der Alternativen Bank sicher gestellt werden. Herrmann rechnet damit, dass er die Anlage innerhalb von 15 Jahren amortisieren kann, dies bei einer Lebensdauer, welche durchaus 30 und mehr Jahre dauern wird.
Christian Renken von der Firma 3S Swiss Solar Systems AG, eine Firma, welche mit der Firma Meyer Burger fusioniert hat, erläuterte die neueste Generation des Solardachsystems, welche auf dem Landwirtschaftsgut von Kaspar Herrmann installiert worden ist. Zentrale Aussage: Witterungsschutz und Stromproduktion in einem, konkret: Solares Baumaterial für die Dachdeckung. Die rahmenlosen Solarlaminate, perfekt wie herkömmliche Dachziegel geschindelt verlegt, sind ästhetisch ansprechend, trotzen Hageleinschlägen und erbringen einen hohen Energieertrag, welcher über die Jahre kaum abnimmt. Auch der Brandschutz, Sicherheitsfragen insgesamt, können mit dem System bestens gelöst werden.
Der Kanton Bern verfügt wie kein anderer Kanton in der Schweiz über einmalig prächtige Bauernhäuser. Viele stehen unter Schutz. Das „Objekt Herrmann" kann dazu dienen, andere zu ermuntern, auch in denkmalgeschützten Gebäuden eine Photovoltaikanlage zu installieren. Der Zeitpunkt anlässlich einer Dachsanierung ist dabei besonders vorteilhaft. Eine Anmeldung bei der KEV - auch wenn eine lange Warteliste besteht - wird empfohlen. Da der produzierte Strom auf jeden Fall abgenommen werden muss, lohnt es sich, alternative Absatzkanäle, welche höhere Preise als die Minimaltarife der Werke bezahlen, zu suchen. Steuerliche Vorteile sind bei den Berechnungen einzubeziehen. Zentral ist der rechtzeitige Zuzug ausgewiesener Fachleute, sei es bezüglich der Lieferanten der Solarmodule, der Wechselrichter und aller anderen benötigten Materialien und Einrichtungen und die Beauftragung einer Installationsfirma, welche über das spezifische Know-how verfügt und mit dem Hersteller/Lieferant gut vernetzt ist.
© Text und Bilder: Max Meyer, Solarbauerntagung
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