Inzwischen ist deutlich erkennbar, dass sich der monatliche Zubau von Photovoltaik-Anlagen verstetigt,sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Zudem bewegen sich die jährlichen Zubauzahlen zunehmend auf den gesetzlich festgelegten Zubaukorridor von 2.500 MW bis 3.500 MW zu. Mit einer Überschreitung von diesmal lediglich 559 MW ist hier ein starker Rückgang zu verzeichnen. Bei der letztmaligen Berechnung der Vergütungssätze für die Monate August bis Oktober 2013 wurde der Korridor noch um knapp 1.500 MW überschritten.
Nicht nur Deutschland - rund 60 Länder kennen eine Einspeisevergütung für Solarstrom - wie Australien (Anlage bei Canberra, Bild Christine Meister). Überall werden die Vergütungen mit der Zeit gesenkt.
Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wird monatlich angepasst. Hierbei ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein Prozent vorgesehen. Die Einspeisevergütung wird zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2.500 bis 3.500 MW pro Jahr bewegt. Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors würde dagegen dazu führen, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar ansteigt.
Der Bundesnetzagentur wurden für die vergangenen zwölf Monate - den relevanten Bemessungsspielraum - Solarstromanlagen mit einer Gesamtleistung von knapp 4,06 Gigawatt (GW) gemeldet, davon 290,89 Megawatt im September 2013. Damit überschreitet die in Deutschland installierte Solarstromleistung zum 30. September die Marke von 35 GW .
Die Bundesnetzagentur ist für die Registrierung der nach dem EEG geförderten PV-Anlagen zuständig. Darüber hinaus ermittelt sie die neuen Einspeisevergütungen und veröffentlicht diese im Bundesanzeiger. Für die jeweilige Degressionsberechnung bilden stets die zurückliegenden zwölf Monate die Datengrundlage. Im Rahmen der aktuellen Absenkung der Vergütungssätze sind dies die Zubauzahlen der Monate Oktober 2012 bis September 2013. Die Annäherung des Zubaus neuer PV-Anlagen an den Zubaukorridor ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die zubaustarken Monate Juli, August und September des vergangenen Jahres nun nicht mehr in die Bemessungsgrundlage einfließen.
Weitere Informationen zu den Vergütungssätzen sowie zur installierten Leistung der gemeldeten PV-Anlagen für September 2013 sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
Quelle: Deutsche Bundesnetzagentur
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