Hauptpunkt der Teilrevision
der VPeA ist die neue Regelung, wonach kleine Photovoltaik-Anlagen (siehe Einfamilienhausanlage im Bild links) und
andere kleine Stromerzeugungsanlagen künftig ohne Genehmigung des
Eidgenössischen Starkstrominspektorats ESTI gebaut werden können. Eine
Plangenehmigungspflicht besteht künftig nur noch für Anlagen mit einer
Leistung über 30 kVA. Neben der Befreiung von der Baubewilligungspflicht
(Artikel 18a, Raumplanungsgesetz) bedeutet dies eine zusätzliche
Erleichterung für die Installation von Solaranlagen an und auf Gebäuden.
Weiter setzt die Teilrevision der VPeA verschiedene Massnahmen zur Beschleunigung der Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren um. Dazu gehören unter anderem die detaillierte Regelung des Ablaufs eines Sachplanverfahrens, Behandlungsfristen für das BFE im Plangenehmigungsverfahren, flexiblere Kriterien für den Verzicht auf ein Sachplanverfahren, Verzicht auf ein Sachplanverfahren bei SBB-Leitungen oder Ausnahmen vom Plangenehmigungsverfahren für Instandhaltungsarbeiten.
Quelle: Bundesamt für Energie / http://www.bfe.admin.ch / Bild: Guntram Rehsche
Weiter setzt die Teilrevision der VPeA verschiedene Massnahmen zur Beschleunigung der Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren um. Dazu gehören unter anderem die detaillierte Regelung des Ablaufs eines Sachplanverfahrens, Behandlungsfristen für das BFE im Plangenehmigungsverfahren, flexiblere Kriterien für den Verzicht auf ein Sachplanverfahren, Verzicht auf ein Sachplanverfahren bei SBB-Leitungen oder Ausnahmen vom Plangenehmigungsverfahren für Instandhaltungsarbeiten.
Quelle: Bundesamt für Energie / http://www.bfe.admin.ch / Bild: Guntram Rehsche
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