JA zur Revision des Raumplanungsgesetzes: Der
schweizerische Fachverband für Sonnenenergie Swissolar und die Agentur
für erneuerbare Energien und Energieeffizienz A EE befürworten das neue
Raumplanungsgesetz. Das Schweizer Stimmvolk hat am 3. März 2013 die
Chance, die Zersiedelung mit massvollen und realistischen Mitteln zu
bremsen. Zudem sieht das neue Gesetz eine Vereinfachung der
Bewilligungspraxis für den Bau von Solaranlagen vor.
Swissolar
und A EE befürworten die Absicht der Gesetzesrevision, mit der
Ressource Land künftig noch schonender umzugehen. Zonen, die bereits
bebaut sind, sollen möglichst effizient genutzt werden. Deshalb
befürworten Swissolar und A EE insbesondere Artikel 18a, der eine
erleichterte Bewilligungspraxis für Solarenergieanlagen vorsieht. „Das
neue Gesetz wird der Herausforderung gerecht, Landreserven zu schonen
und besiedeltes Gebiet effizienter zu nutzen – auch zur Energiegewinnung
mittels Solaranlagen“ erklärt Stefan Batzli, Geschäftsführer A EE.
Genügend angepasste Solaranlagen sollen in Zukunft keine Baubewilligung mehr benötigen. „Mit diesem Verzicht auf Bürokratie machen wir einen weiteren kleinen Schritt in Richtung Energiewende. Da die Schweizer Installateure grossen Wert auf die sorgfältige Integration von Anlagen legen, werden wir auch den hohen ästhetischen Ansprüchen ans Ortsbild gerecht“, sagt David Stickelberger, Geschäftsleiter von Swissolar. Anlagen auf Natur- und Kulturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung sind jedoch nach wie vor bewilligungspflichtig. Zudem können die Kantone Zonen mit Bewilligungspflicht festlegen - die pauschale Verweigerung von Bewilligungen in Ortskernen, wie heute teilweise üblich, ist aber nicht mehr zulässig.
Bis 2025 soll Photovoltaik 20% des in der Schweiz benötigten Stroms produzieren. Thermische Solaranlagen sollen bis 2035 einen Fünftel des Wärmebedarfs in Wohngebäuden beisteuern. In der Schweiz existieren ausreichend Dachflächen, um die Ziele von Swissolar in Sachen Solarenergieproduktion zu erreichen. Freistehende Anlagen sind deshalb nur in Ausnahmefällen nötig. Die Sinnhaftigkeit solcher Projekte muss von Fall zu Fall beurteilt werden. „Stehen potenzieller Energieertrag und Eingriff in die Natur in sinnvollem Verhältnis zueinander, kann eine freistehende Anlage Sinn machen“, erklärt Stickelberger.
Quellen: Swissolar / A EE
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