Alle Anlagen in Betrieb plus alle Anlagen mit positivem Bescheid sind massgebend für die Berechnung der gesamthaft möglichen Produktion und verpflichteten Vergütungssumme aus dem KEV-Fördertopf. Die Vergütung beträgt 233.6 Mio. CHF für Anlagen in Betrieb plus 301.5 Mio. CHF für Anlagen mit positivem Bescheid, also total 535.3 Mio. CHF für 4‘008 GWh Produktion pro Jahr. Darin nicht enthalten sind die Erlöse aus dem Stromverkauf von ca. 244.5 Mio. CHF, die ebenfalls den Produzenten ausbezahlt werden.
Der KEV stehen aktuell, d.h. beim gesetzlich maximalen Abgabesatz von 0.9 Rp./kWh, nach Abzug aller anderen Programme (Mehrkostenfinanzierung, Wettbewerbliche Ausschreibungen, Geothermie, Rückerstattungen, etc.) höchstens 439 Mio. CHF pro Jahr zur Verfügung. Das heisst, die KEV ist zurzeit ca. 96 Mio. CHF pro Jahr überbucht. Projekte in diesem Umfang müssen noch aus der KEV herausfallen um eine chronische Unterdeckung zu vermeiden. Zudem ist zu beachten, dass bei einer Absenkung des Marktpreises die KEV entsprechend mehr belastet würde. Schon ein Abfall von einem Rp./kWh würde den KEV-Topf um weitere 40.1 Mio. CHF pro Jahr belasten, also die Überbuchung zusätzlich erhöhen. Der Anstieg des Marktpreises um 1 Rp./kWh hätte den gegenteiligen Effekt: Der KEV-Topf würde um 40.1 Mio. CHF pro Jahr entlastet, die Überbuchung würde um diese Summe reduziert.
95% der Anmeldungen für PV-Anlagen: Nahezu alle neu eintreffenden Förderanträge sind für PV-Anlagen. Deshalb besteht die Warteliste unterdessen zu über 95% aus Anmeldungen für PV-Anlagen. Die anteilige Leistung und potenzielle Produktion dieser PV-Anlagen ist aber deutlich geringer. Per Ende Dezember 2012 sind total 32‘632 Anmeldungen für eine KEV-Förderung eingetroffen. Davon haben 7‘246 Projekte einen positiven Förderbescheid erhalten, 24‘616 mussten auf die Warteliste gesetzt werden. Weiter sind 50 Anträge abgelehnt worden, weil sie die gesetzlichen Bedingungen zur KEV nicht erfüllten. Weitere 720 Antragsteller haben ihr Interesse unterdessen verloren und ihr Projekt wieder zurückgezogen.
Von den 7‘246 Anlagen mit positivem Bescheid sind per Ende Dezember 4‘804 Anlagen in Betrieb. Für 141 Anlagen liegt die Baugenehmigung vor, so dass davon auszugehen ist, dass diese realisiert werden. Von 1‘340 Projekten gibt es noch keine Rückmeldung zum Planungsstand. Bei 379 Projekten musste der positive Bescheid wegen nicht-eingehaltener Fristen widerrufen werden. Weitere 582 Antragsteller haben aus diversen Gründen ihr Projekt zurückgezogen und damit auf ihren positiven Bescheid verzichtet. Im Vergleich zum 3.Quartal 2012 sind das 46 Rückzüge mehr.
Die Aufgliederung der Anmeldungen nach Jahr und Monat zeigt: In den Jahren 2009 und 2010 sind ca. 200 KEV-Anmeldungen pro Monat eingegangen. Ab März 2011 steigt die Anzahl Anmeldungen auf durchschnittlich 1‘000 pro Monat. Parallel dazu steigen auch die Anzahl Inbetriebnahmen auf ca. 500 pro Monat. Nur etwa 20% davon haben positive Bescheide erhalten. Der grösste Teil der Anlagen ist auf der KEV-Warteliste, kann aber von andern Förderprogrammen profitieren (zum Beispiel lokale Überbrückungsprogramme).
Quelle: Swissgrid
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