Samstag, 21. September 2013

Quotenmodell besonders schlecht

Das so genannte Bofinger-Gutachten beurteilt das Quotenmodell zur Mengenbegrenzung erneuerbarer Energien als untauglich. Diese in Deutschland geführte Diskussion um die Energiewende und eine kostendeckende Einspeisevergütung hat Auswirkungen in der Schweiz.


Der Volkswirt Peter Bofinger (siehe Bild), Mitglied des Sachverständigenrats der deutschen Bundesregierung zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, schlägt ein Auktionsmodell für die langfristige Förderung von erneuerbaren Energien in Deutschland vor. Das von Bofinger im Auftrag der Landesstiftung Baden- Württemberg erstelltes Gutachten vergleicht acht derzeit in der Diskussion stehende Fördermechanismen anhand der Kriterien Planungssicherheit für Investoren, Vermeidung von Überrenditen für Produzenten, Effektivität im Sinne der Erreichbarkeit der politischen Ausbauziele sowie Wirksamkeit der Marktintegration.

Im Ergebnis sieht Bofinger den entscheidenden Vorteil eines Auktionsmechanismus gegenüber dem EEG in seiner jetzigen Form wie auch gegenüber einem Quotenmodell darin, "dass damit die aggregierte Angebotsfunktion zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidung enthüllt und ein gravierendes volkswirtschaftliches Risiko beseitigt würde".

Das von der FDP und der Monopolkommission favorisierte Quotenmodell schneidet in Bofingers Vergleich besonders schlecht ab. Anders als von seinen Anhängern behauptet, sei die Einführung dieses Modells vermutlich sogar mit besonders hohen Kosten für die Verbraucher verbunden, heißt es in dem Gutachten. Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller dazu: „Weder für die EEG-Reform noch für die Energiewende ist eine Quote für den Ausbau der erneuerbaren Energien zukunftsweisend.“

Das Bofinger-Papier ist auf der Homepage des Umweltministeriums Baden-Württemberg veröffentlicht 

Quellen : PHOTON 2013 / Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg 2013

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