Kernelement der neuen Förderrichtlinien ist eine
Absenkung der Einspeisevergütung gegenüber dem Conto Energia IV um ca.
40 Prozent. Das komplexe Fördersystem erfordert allerdings eine
Einzelfallprüfung, ob eine Einspeisevergütung gezahlt und welche Höhe
diese haben wird. Für nahezu alle Anlagen ab 12 KW Leistung gilt eine
Registerpflicht. Diese Schwelle wird bei Dachanlagen, die im Zuge einer
Asbestsanierung realisiert werden, auf 50 KW erhöht. Für Altanlagen,
denen bereits eine Förderung zugesprochen wurde, gilt Bestandsschutz.
Alle Betreiber, die eine Förderung gemäß eines der Conto Energia Dekrete
erhalten, müssen aber ab 01.01.2013 einen Beitrag von 0,05 Cent je
geförderte kWh entrichten.
Freiflächenanlagen auf Ackerflächen, welche die
Bedingungen des Decreto Romani erfüllen und bis zum 27.08.2012 in
Betrieb gehen, erhalten noch den Tarif nach dem Conto Energia IV. Gehen
sie zwischen dem 27.08.2012 und dem 21.09.2012 in Betrieb, gilt die
Förderung nach dem Conto Energia V. Hierzu ist zu beachten, dass diese
Anlagen Priorität für die Eintragung in das erste Register 2013 haben.
Anlagen auf Ackerflächen, die nach den 21.09.2012 in Betrieb gehen,
werden dagegen nicht mehr gefördert. Für Freiflächenanlagen auf nicht
landwirtschaftlichen Flächen ist eine Einspeisevergütung unter Umständen
möglich, allerdings ist eine Einzelfallprüfung erforderlich, wie groß
die Chancen sind, die Förderung zu erhalten.
„Das Conto Energia V schafft Planungssicherheit für
die Betreiber“, erklären Svenja Bartels und Roberto Pera, Partner von
Rödl & Partner in Padua und Rom. „Aufdachanlagen bleiben weiterhin
attraktiv. Für Freiflächenanlagen ist der Erhalt der Förderung im Detail
zu prüfen. Insgesamt wird deutlich, dass Italien auf die Netzparität
zusteuert. Diese ist in Süditalien aufgrund der guten Einstrahlungswerte
und der fallenden Modulpreise zum Greifen nah.“
Für alle Anlagen bis zu einer Leistung von einem
Megawatt erfolgt die Förderung durch die Zahlung eines Einheitstarifs,
der sowohl die Förderung als auch den Preis für den Verkauf des Stroms
beinhaltet. Für Anlagen über 1 MW ergibt sich eine interessante neue
Möglichkeit zur Vermarktung des Stroms: der Betreiber der Anlage erhält
die Differenz aus dem Einheitstarif und dem von der Behörde ermittelten
Durchschnittsstundenpreis des Stroms. Er muss den von der Anlage
erzeugten Strom dann selbst verkaufen. “Das könnte zu höheren Einnahmen
führen, wenn der tatsächlich erzielte Preis höher ist als der
Durchschnittspreis. Wir erwarten jedoch eine Klarstellung, wie das neue
Vermarktungssystem funktionieren soll“, sagen Bartels und Pera.
Für Eigenverbrauch vor Ort wird eine Zusatzprämie
gezahlt. Für Anlagen, deren Module oder Wechselrichter in der EU/im EWR
hergestellt worden sind, wird der Tarif um eine weitere Prämie erhöht.
Eine analoge Prämie ist für Dachanlagen vorgesehen, die im Zuge einer
Asbestsanierung realisiert werden. „Italien hat sich dafür entschieden, die
Solarbranche als wichtigen Wirtschaftsfaktor – mit Einschränkungen -
weiter zu fördern. Jetzt muss genau geprüft werden, welche Investoren
von den neuen Tarifen profitieren“, betonen Bartels und Pera.
„Freiflächenanlagen werden sich in absehbarer Zeit allerdings nur noch
dann rechnen, wenn sie ohne Förderung rentabel betrieben werden können.
Im südlichen Italien ist das bereits heute möglich. Dort bestehen
aufgrund der hohen Sonneneinstrahlung und der sinkenden
Entstehungskosten attraktive Investitionschancen.“
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