Seit
2010 wurden im Rahmen des Gebäudeprogramms (Teil A, siehe Kasten) fast
48'000 Gesuche bewilligt und rund 440 Mio. Fr. an Fördermitteln für
energetische Sanierungen der Gebäudehüllen zugesagt. Dies ist
deutlich mehr als erwartet und übersteigt die für 2010 und 2011 zur
Verfügung stehenden Mittel von rund 240 Mio. Fr. deutlich. Auch in den ersten Monaten des laufenden Jahres ist die
Nachfrage nach wie vor hoch.
Das Interesse an energetischen Sanierungen von Liegenschaften ist also ungebrochen. Die Gesuchsteller wollen weiterhin ihre Energiekosten senken und einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Konkret treten auf heute, 26. April 2012, folgende Anpassungen in Kraft:
Der Charakter des Gebäudeprogramms wird durch die Anpassung beibehalten. Hausbesitzerinnen und -besitzer werden weiterhin zur Sanierung ihrer Liegenschaften motiviert. Sie können wählen, ob sie die Sanierung schrittweise oder gesamthaft umsetzen wollen.
Das revidierte CO2-Gesetz, das voraussichtlich im nächsten Jahr in Kraft tritt, ermöglicht bereits mehr Mittel aus der CO2-Abgabe für das Gebäudeprogramm. Heute sind es maximal 200 Mio. Franken, ab 2013 sind es maximal 300 Mio. Franken. Der gesetzlich vorgesehene Ausbau kann erst realisiert werden, wenn die CO2-Abgabe von heute 36 Franken pro Tonne CO2 erhöht wird. Eine Erhöhung ist jedoch für 2013 nicht geplant. Mit der heutigen Höhe der Abgabe stehen dem Gebäudeprogramm aus der CO2-Abgabe effektiv rund 180 Mio. Franken pro Jahr zur Verfügung - 120 Mio. Franken für Sanierungen und 60 Mio. Franken für erneuerbare Energien.
In der zukünftigen Klima- und Energiepolitik soll das Programm einen noch wichtigeren Stellenwert erhalten. Mit der Energiestrategie 2050 will der Bundesrat die Mittel nochmals zusätzlich erhöhen. Dafür sind jedoch Gesetzesänderungen notwendig. Es stünden dem Gebäudeprogramm so frühestens 2015 mehr Mittel zur Verfügung. Der Bundesrat beabsichtigt parallel zur Aufstockung die Inhalte des Programms weiterzuentwickeln. Vorläufig muss das Programm aber im bisherigen finanziellen Rahmen weitergeführt werden.
Das Gebäudeprogramm basiert auf einem Parlamentsbeschluss und leistet durch die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz. Es wird aus der CO2-Abgabe und aus Fördergeldern der Kantone finanziert, was auch seine zwei Bestandteile definiert:
Hinter dem Gebäudeprogramm stehen sowohl die Kantone als auch der Bund. Entwickelt wurde es von den Kantonen, vertreten durch die Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK), gemeinsam mit dem Bundesamt für Energie (BFE) und dem Bundesamt für Umwelt (BAFU). Die Hauptverantwortung für die Umsetzung des Programms liegt bei den Kantonen.
Quelle: Bundesamt für Energie
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Das Interesse an energetischen Sanierungen von Liegenschaften ist also ungebrochen. Die Gesuchsteller wollen weiterhin ihre Energiekosten senken und einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Konkret treten auf heute, 26. April 2012, folgende Anpassungen in Kraft:
- Der Fördersatz von Fenstern, Dach und Fassade wird von 40 Fr. auf 30 Fr. pro Quadratmeter reduziert. Der Fördersatz für die Dämmung gegen unbeheizte Räume wird von 15 Fr. auf 10 Fr. pro Quadratmeter gesenkt.
- Fenster sind nur noch förderberechtigt, wenn gleichzeitig die sie umgebende Fassaden- oder Dachfläche saniert wird.
Der Charakter des Gebäudeprogramms wird durch die Anpassung beibehalten. Hausbesitzerinnen und -besitzer werden weiterhin zur Sanierung ihrer Liegenschaften motiviert. Sie können wählen, ob sie die Sanierung schrittweise oder gesamthaft umsetzen wollen.
Das revidierte CO2-Gesetz, das voraussichtlich im nächsten Jahr in Kraft tritt, ermöglicht bereits mehr Mittel aus der CO2-Abgabe für das Gebäudeprogramm. Heute sind es maximal 200 Mio. Franken, ab 2013 sind es maximal 300 Mio. Franken. Der gesetzlich vorgesehene Ausbau kann erst realisiert werden, wenn die CO2-Abgabe von heute 36 Franken pro Tonne CO2 erhöht wird. Eine Erhöhung ist jedoch für 2013 nicht geplant. Mit der heutigen Höhe der Abgabe stehen dem Gebäudeprogramm aus der CO2-Abgabe effektiv rund 180 Mio. Franken pro Jahr zur Verfügung - 120 Mio. Franken für Sanierungen und 60 Mio. Franken für erneuerbare Energien.
In der zukünftigen Klima- und Energiepolitik soll das Programm einen noch wichtigeren Stellenwert erhalten. Mit der Energiestrategie 2050 will der Bundesrat die Mittel nochmals zusätzlich erhöhen. Dafür sind jedoch Gesetzesänderungen notwendig. Es stünden dem Gebäudeprogramm so frühestens 2015 mehr Mittel zur Verfügung. Der Bundesrat beabsichtigt parallel zur Aufstockung die Inhalte des Programms weiterzuentwickeln. Vorläufig muss das Programm aber im bisherigen finanziellen Rahmen weitergeführt werden.
Das Gebäudeprogramm basiert auf einem Parlamentsbeschluss und leistet durch die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz. Es wird aus der CO2-Abgabe und aus Fördergeldern der Kantone finanziert, was auch seine zwei Bestandteile definiert:
- Teil A: Ein nationaler, schweizweit einheitlicher Teil mit Massnahmen zur Gebäudehülle. Hierfür stehen dem Gebäudeprogramm seit 2010 jährlich rund 120 Mio. Franken aus der CO2-Abgabe auf Brennstoffen zur Verfügung. Dies entspricht über einer Milliarde Franken über die gesamte Laufzeit des Programms. Die vorliegende Medienmitteilung bezieht sich auf diesen Teil des Programms.
- Teil B: Kantonal unterschiedliche Zusatzprogramme zur Förderung erneuerbarer Energien, der Abwärmenutzung und der Optimierung der Gebäudetechnik. Dafür stellt der Bund aus der CO2-Abgabe seit 2010 jährlich rund 60 Mio. Franken zur Verfügung, die von den Kantonen um mindestens denselben Beitrag ergänzt werden. Die Kantone haben dafür in ihren Budgets gegen 100 Mio. Franken pro Jahr eingestellt.
Hinter dem Gebäudeprogramm stehen sowohl die Kantone als auch der Bund. Entwickelt wurde es von den Kantonen, vertreten durch die Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK), gemeinsam mit dem Bundesamt für Energie (BFE) und dem Bundesamt für Umwelt (BAFU). Die Hauptverantwortung für die Umsetzung des Programms liegt bei den Kantonen.
Quelle: Bundesamt für Energie
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