Bisher werden Sonne-, Wind- und Biomasse-Anlagen durch feste
Einspeisevergütungen gefördert, die 20 Jahre lang gezahlt werden.
Investoren können dadurch sicher planen und Banken vergeben zudem
einfacher Kredite für Projekte mit erneuerbaren Energien. Kommendes Jahr
startet die Testphase für das neue Ausschreibungsmodell, welches 2017
die bisherige Fördermethode ablösen soll. Dann gilt: Die Erbauer der
entsprechenden Anlagen sollen in einer Auktion gegeneinander antreten
und sagen, wie viel Förderung sie brauchen, um ihre Anlagen
wirtschaftlich zu betreiben. Wer am wenigsten braucht, darf bauen.
Derzeit erschwert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit einigen Änderungen am Entwurf für das Ausschreibungsmodell jedoch genau das, was mit dem Paket gefördert werden soll: einen breiteren Wettbewerb. Die Flächen, auf denen die ausgeschriebenen Solarparks gebaut werden dürfen, will das Team um Gabriel begrenzen. Es plant etwa, die ohnehin schon wenigen Konversionsflächen weiter durch Größenbegrenzungen und Abstandsregeln zu beschränken. Abzüglich aller nicht bebaubaren Flächen blieben lediglich 2.000 ha übrig. Zudem sollen Ackerflächen als potentieller Untergrund für Solarparks wegfallen.
Ursprünglich noch vorgesehen, sollen sie 2015 nicht für Ausschreibungen zugelassen werden und 2016 auch nur eingeschränkt. Spiegel Online zitiert dazu David Wortmann, Geschäftsführer der Firma DWR eco, ein Vertreter von Solarprojektierern: "Mit Flächenrestriktionen sind Ausbauziele und vertretbare Kosten nicht erreichbar“. Heißt einfach gesagt: Keine Ackerflächen, weniger günstige Standorte. Um das Modell zum Laufen zu bringen sollte auf die Flächenbeschränkungen verzichtet werden.
Ein weiteres Problem: Die Firmen, die Solarparks planen und bauen, betreiben mehr Aufwand, wenn sie um die Projekte wetteifern. Die Kosten für kleinere Projekte könnten dadurch sogar steigen und etwa finanzschwächere Bürgergenossenschaft aus dem Wettbewerb nehmen. Auch der enorme bürokratische Mehraufwand für Behörden und die Regierung ist nicht zu vergessen. In anderen Ländern wie den Niederlanden oder England gab es mit einem solchen System unterschiedliche Ergebnisse. Fest steht: Ohne den nötigen Spielraum nützt das Modell niemanden, der Energiewende schon gar nicht.
Quelle: Juwi
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Derzeit erschwert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit einigen Änderungen am Entwurf für das Ausschreibungsmodell jedoch genau das, was mit dem Paket gefördert werden soll: einen breiteren Wettbewerb. Die Flächen, auf denen die ausgeschriebenen Solarparks gebaut werden dürfen, will das Team um Gabriel begrenzen. Es plant etwa, die ohnehin schon wenigen Konversionsflächen weiter durch Größenbegrenzungen und Abstandsregeln zu beschränken. Abzüglich aller nicht bebaubaren Flächen blieben lediglich 2.000 ha übrig. Zudem sollen Ackerflächen als potentieller Untergrund für Solarparks wegfallen.
Ursprünglich noch vorgesehen, sollen sie 2015 nicht für Ausschreibungen zugelassen werden und 2016 auch nur eingeschränkt. Spiegel Online zitiert dazu David Wortmann, Geschäftsführer der Firma DWR eco, ein Vertreter von Solarprojektierern: "Mit Flächenrestriktionen sind Ausbauziele und vertretbare Kosten nicht erreichbar“. Heißt einfach gesagt: Keine Ackerflächen, weniger günstige Standorte. Um das Modell zum Laufen zu bringen sollte auf die Flächenbeschränkungen verzichtet werden.
Ein weiteres Problem: Die Firmen, die Solarparks planen und bauen, betreiben mehr Aufwand, wenn sie um die Projekte wetteifern. Die Kosten für kleinere Projekte könnten dadurch sogar steigen und etwa finanzschwächere Bürgergenossenschaft aus dem Wettbewerb nehmen. Auch der enorme bürokratische Mehraufwand für Behörden und die Regierung ist nicht zu vergessen. In anderen Ländern wie den Niederlanden oder England gab es mit einem solchen System unterschiedliche Ergebnisse. Fest steht: Ohne den nötigen Spielraum nützt das Modell niemanden, der Energiewende schon gar nicht.
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