Der Nationalrat (NR) hat Farbe bekannt und Pflöcke eingeschlagen. Die
Energieversorgung soll schrittweise und marktnah umgebaut werden.
Energieeffizienz und erneuerbare Energien liefern dafür die Grundlagen.
Sie werden die Schweiz aus ihrer fossilen und nuklearen Abhängigkeit
befreien und langfristig für Versorgungssicherheit sorgen. Die
Dachorganisation der Wirtschaft für erneuerbare Energien und
Energieeffizienz AEE SUISSE, mit 24 Branchenverbänden und 15'000
Unternehmungen, stellt sich geschlossen hinter diese wegweisenden
Entscheide.
Der Nationalrat hat entschieden und er
hat in weiten Teilen gut entschieden. Wichtige Pflöcke konnten
eingeschlagen werden. So soll das Finanzierungssystem für den Zubau
erneuerbarer Energien (KEV) weiterentwickelt und optimiert werden. Ziel
ist es, die erneuerbaren Energien zügig an den Markt heranzuführen. Das
neue Einspeiseprämiensystem sorgt mit der Kombination von
Einspeiseprämie und Einnahmen aus dem Stromverkauf für die in der
Zukunft erforderliche Investitionssicherheit. Damit u.a. die 36'000
erneuerbaren Energieanlagen, die bereits heute auf der KEV-Warteliste
stehen, auch tatsächlich realisiert werden können, und damit die unter
Druck geratene Wasserkraft eine finanzielle Unterstützung findet, hat
der Nationalrat richtigerweise auch einer moderaten Erhöhung der KEV auf
2.3 Rp./kWh zugestimmt. Bundesrätin Doris Leuthard hat klar gemacht,
dass diese geringen Mehrkosten tragbar sind, werden sie doch einen
vierköpfigen Haushalt nur gerade mit 50 Franken pro Jahr zusätzlich
belasten.
Dass bedeutende erneuerbare Energieanlagen zum
«nationalen Interesse» erklärt werden sollen, ist nötig und gibt dem
Bewilligungsprozess die erwünschte Beschleunigung. Die Befürchtungen,
wonach Natur und Landschaft darunter leiden werden, sind unbegründet.
Auch unterstützt die AEE SUISSE die Definition von klaren
Verbrauchszielen, wie sie jetzt mit einer 43 prozentigen
Verbrauchssenkung bis ins Jahr 2035 festgeschrieben wurde. Umgekehrt ist
das beschlossene Ausbauziel für die erneuerbaren Energien bis 2020 zu
bescheiden ausgefallen. Die Hälfte der geforderten Zubaumenge von 4.4
TWh ist nämlich bereits heute installiert und liefert Strom. Dass die
umweltverträgliche Kleinwasserkraft abgestraft wird und in Zukunft keine
Fördermittel mehr beanspruchen darf, muss zurückgewiesen werden. Der
Ständerat ist aufgefordert, hier korrigierend einzugreifen.
Bei den Effizienzzielen für Elektrizitätsversorgungsunternehmen liegt
auch mit der Annahme des Bonus-Malus-Systems noch keine überzeugende
Lösung auf dem Tisch. Hier sind die EVUs aufgefordert, gangbare Konzepte
zu präsentieren, die mit der allgemeinen Stossrichtung der
Energiestrategie 2050 übereinstimmen. Mit dem Langzeitbetriebskonzept hat der Nationalrat eine Regelung für
die laufenden Atomkraftwerke beschlossen. Stossend daran ist, dass die
beiden ältesten Atomkraftwerke Beznau I und II davon ebenfalls
profitieren und der nötige Zusatz der «steigenden Sicherheit» mit einer
Stimme Unterschied gestrichen wurde. Wenn erneuerbare Energien jetzt
konsequent zugebaut werden, muss auf der anderen Seite Platz geschaffen
werden und müssen bestehende Kraftwerke vom Netz gehen. Eine Befristung
der Laufzeit für Beznau I und II ist deshalb auf 50 Jahre festzulegen.
Der Ständerat ist aufgefordert, diesen Entscheid zu korrigieren.
Quelle: AEE
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