In einer aktuellen
Analyse kommen Energieexperten des Deutschen Instituts für
Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zum Schluss, dass die derzeit von
verschiedenen Seiten geforderte Einführung eines Quotenmodells zur
Förderung erneuerbarer Energien nicht empfohlen werden kann (Solarmedia hatte bereits entsprechend argumentiert - siehe Beitrag vom 11. September 2012).
Statt einer Einführung eines Quotensystems sollte gemäss dem DIW das Fördermodell des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
grundsätzlich beibehalten werden. „Für den Ausbau der erneuerbaren
Energien hat sich das EEG bisher als ausgesprochen wirkungsvolles
Instrument erwiesen“, sagt DIW-Energieexpertin Claudia Kemfert. „Ein
Quotenmodell könnte das nicht besser leisten und hätte zugleich
erhebliche Nachteile.“
Bei einem Quotenmodell geraten sowohl kurz- als
auch langfristige Ziele zur Nutzung erneuerbarer Energien in Gefahr.
Zudem werden die Kosten oftmals unterschätzt. Außerdem führt ein
Quotenmodell bei einheitlichen Zertifikatspreisen zu hohen Gewinnen bei
vielen Anlagenbetreibern. Es bringt auch keine Vorteile für die
Systemintegration erneuerbarer Energien. Derzeit wird erneuerbarer
Strom durch das EEG in Form einer festen Vergütung beziehungsweise seit
2012 durch eine nahezu äquivalente optionale Marktprämie gefördert. Ein
solcher preisorientierter Ansatz wurde von vielen Ländern übernommen.
Im Gegensatz dazu werden in einem Quotenmodell Stromanbieter
verpflichtet, Zertifikate für einen vorgegebenen Anteil erneuerbarer
Elektrizität nachzuweisen. Mehrere Ökonomen und Politiker hatten sich
zuletzt für die Abschaffung des EEG und die Einführung eines
Quotenmodells ausgesprochen.
Ein
vermeintlicher Vorteil eines Quotenmodells ist die sichere Erreichung
bestimmter Ausbauziele. Wie die Erfahrungen zum Beispiel in
Großbritannien zeigen, wird eine vorgegebene Quote jedoch regelmäßig
deutlich unterschritten. Auch im Hinblick auf die Erreichung
langfristiger Ziele beurteilen die DIW-Forscher das Quotenmodell
kritisch. Die dabei angestrebte „Technologieneutralität“ führt
letztendlich dazu, dass nur die derzeit billigsten Techniken wie
Windkraftanlagen an Land gefördert werden. Die Folge wäre ein
technologischer „Lock-in“, der die Erreichung ambitionierter
langfristiger Ziele zur Nutzung erneuerbarer Energien ernsthaft
gefährden würde. Erforderlich ist vielmehr eine differenzierte
Förderung, die auch derzeit teurere Technologien mit erheblichen
Potentialen zur Kostensenkung wie etwa Windkraftanlagen auf See und die
Photovoltaik einbezieht.
Das
DIW Berlin warnt zudem vor einer Unterschätzung der Kosten eines
Quotenmodells. Während beim EEG aufgrund der festen Vergütungssätze eine
große Planungssicherheit existiert, setzt ein Quotenmodell mit
handelbaren Zertifikaten die Investoren sowohl einem Strompreis- als
auch einem Zertifikatspreisrisiko aus. Dies treibt die
Finanzierungskosten für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie
deutlich in die Höhe. Außerdem entstehen im Quotenmodell als Folge
mangelnder Differenzierung hohe Gewinne bei Anlagenbetreibern mit
geringen Erzeugungskosten, beispielsweise an günstigen Standorten, und
damit zusätzliche Belastungen der Stromverbraucher.
Das
EEG bietet noch keine ausreichenden Anreize zur bedarfsgerechten
Stromeinspeisung. Allerdings würde die Einführung eines Quotenmodells
dieses Problem nicht lösen. Die Systemintegration erneuerbarer Energien
hängt vielmehr von der Ausgestaltung der einzelnen Segmente des
Strommarktes sowie des Engpassmanagements ab. Angesichts kaum
erkennbarer Vorteile, aber schwerwiegender Nachteile eines Quotenmodells
kommen die DIW-Experten zum Schluss, dass ein grundsätzlicher Wechsel
des Fördermodells nicht angebracht ist. Das EEG sollte im Hinblick auf
Kostensenkung sowie Systemintegration erneuerbarer Energien
weiterentwickelt werden. DIW-Experte Neuhoff: „Wichtig ist die
Weiterentwicklung von Netzregulierung, Strommarktdesign und
Innovationsförderung, damit die Energiewende möglichst kosteneffizient
umgesetzt werden kann“.
Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung
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