Die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Strom aus erneuerbaren Energien hat einen Blitzstart hingelegt: 2009, im ersten operativen Jahr, waren schon 1'810 Anlagen in Betrieb und haben 390 Millionen Kilowattstunden Strom produziert und ins Netz geliefert. Dafür haben sie rund 45 Millionen Franken aus dem KEV-Förderfonds kassiert.
Nach Angaben des Bundesamts für Energie haben weitere rund 1'000 Anlagen einen positiven Bescheid erhalten. Sobald sie gebaut sind und Strom ins Netz einspeisen, haben auch sie Anspruch auf die KEV. Dies geht aus der heute publizierten "Jahresrechnung 2009 der Stiftung Kostendeckende Einspeisevergütung" hervor.
Zur Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien hat das Parlament 2007 die Einführung der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) beschlossen. Seit dem 1. Januar 2009 zahlt jede/r Schweizer Stromkonsument/in dafür einen Zuschlag von maximal 0,6 Rappen auf jede verbrauchte Kilowattstunde Strom. Dieses Maximum wird heute noch nicht ausgeschöpft: Tatsächlich beträgt der Zuschlag heute erst 0,45 Rappen, da viele der angemeldeten Anlagen mit positivem Bescheid erst noch gebaut werden müssen. Erst wenn sie Strom produzieren und ins Netz liefern, haben sie Anspruch auf Auszahlung der KEV.
Wenn alle angemeldeten Anlagen mit positivem Bescheid tatsächlich gebaut werden und ihren Strom ins Netz einspeisen, sind die finanziellen Mittel der KEV ausgeschöpft, und es könnten keine zusätzlichen Anlagen gefördert werden. Die rund 5'700 Projekte, die per Ende 2009 auf der KEV-Warteliste standen, hätten damit keine Chance, je einen positiven Bescheid zu erhalten. Das Parlament hat deshalb Ende Juni 2010 eine Revision des Energiegesetzes beschlossen, die eine Erhöhung des Zuschlags auf maximal 0,9 Rappen/kWh ab dem Jahr 2013 vorsieht.
2009 betrug der tatsächliche KEV-Zuschlag 0,45 Rappen/kWh. Beim für die KEV massgeblichen Landesverbrauch von 55.3 Milliarden kWh ergaben sich daraus Einnahmen von rund 250 Millionen Franken. Diese Gesamtsumme steht jedoch nicht nur für die KEV zur Verfügung. Es müssen daraus gemäss Energiegesetz auch die Mehrkostenfinanzierung, die Risikobürgschaften für Geothermieprojekte, die Rückerstattungen an Grossverbraucher, die Ausgleichsenergie und die Wettbewerblichen Ausschreibungen zum Stromsparen abgegolten werden.
Per Ende 2009 waren 8'894 Anmeldungen für die KEV eingegangen. 2'842 Anlagen erhielten einen positiven Bescheid, die restlichen Anmeldungen waren entweder unvollständig und damit ungültig oder mussten auf die Warteliste (5'681 Anlagen) gesetzt werden. Von den 2'842 Anlagen mit positivem Bescheid waren per Ende 2009 bereits 1'810 in Betrieb. Es ist davon auszugehen, dass nicht alle der weiteren rund 1'000 Anlagen mit positivem Bescheid auch tatsächlich gebaut werden, da ein positiver Bescheid keine Baubewilligung darstellt. Die Projekte müssen dennoch alle gesetzlich vorgesehenen kantonalen und kommunalen Bewilligungsverfahren durchlaufen. Einige werden dabei an den Auflagen des Umweltschutzes oder der Raumplanung scheitern.
Quelle: Ausführliche Quelle und Meldung bei Bundesamt für Energie
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