Auf scharfe Kritik aus der Solarwirtschaft stößt
die am Dienstag von der Bundesregierung beschlossene Reform des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Neufassung konterkariere die
Klimaschutzziele, weil ein Großteil künftiger Betreiber von
Solarstromanlagen finanziell mit der EEG-Umlage belastet werden soll,
während relevante Teile der Industrie weitgehend von den Kosten der
Energiewende befreit werden, selbst wenn sie klimaschädlichen Kohlestrom
verbrauchen. Dies werde die Energiewende ausbremsen und keinesfalls
preiswerter machen. Der Verband appelliert an Bundestag und Bundesrat,
die geplante Energiewende-Abgabe für solare Selbstversorger schnell
wieder aus dem Gesetzesentwurf zu streichen.
Das Regierungsvorhaben, künftig kleine und
mittelständische Unternehmen sowie Mieter zur Kasse zu bitten, wenn sie
ihren Strom umweltfreundlich aus Solaranlagen für den Eigenverbrauch
selbst erzeugen wollen, stößt auch bei Verbraucher- und Umweltschützern
zunehmend auf Widerspruch. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des
Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar), kritisiert: „Mit
Klimaschutz hat dieses Gesetz kaum noch etwas zu tun. Klimasünder werden
großzügig entlastet, Klimaschützer hingegen zur Kasse gebeten. Wer
Klimaschutz bestraft, wird wenig später die Energiewende zu Grabe
tragen.“
Die geplante Kostenbelastung solaren Eigenverbrauchs
mit der EEG-Umlage ab August würde nach Angaben der
Solarwirtschaft dazu führen, dass sich die Mehrzahl künftiger
Photovoltaik-Vorhaben nicht mehr rechne. Auch die Markteinführung
weiterer wichtiger Energiewende-Bausteine, der Speichertechnologien und
der Elektromobilität, werde durch die geplante Ökostrom-Abgabe massiv
behindert.
Die starke Förderabsenkung für neue
Solarstromanlagen hatte in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass
sich Solarstromanlagen in der Regel nur noch dann rechnen, wenn sie für
den Eigenbedarf produzieren und damit den Strombezug vom
Energieversorger ersetzen. Die solare Eigenstromerzeugung ist deshalb
vielen Energieversorgern zunehmend ein Dorn im Auge.
Der Kabinettsentwurf zur EEG-Novelle sieht nun vor, ab
1.8.2014 den Eigenverbrauch selbst erzeugten Solarstroms in den meisten
Fällen mit 50 Prozent der EEG-Umlage finanziell zu belasten. Das
entspricht derzeit rund 3,1 Cent je Kilowattstunde (kWh). Mieter, die
ihren Solarstrom vom Dach des Vermieters beziehen, sollen sogar 100
Prozent der EEG-Umlage zahlen (derzeit 6,24 Cent je kWh). Eigenstromerzeuger aus besonders energieintensiven Betrieben, aus dem
Bergbau und dem verarbeitenden Gewerbe sollen hingegen lediglich 15
Prozent der EEG-Umlage abführen (rd. 0,94 Cent je kWh), auch wenn sie
ihren Strom in der Regel aus fossilen Kohle- oder Gaskraftwerken
beziehen. Von der Belastung mit der EEG-Umlage werden nach ersten
Schätzungen des BSW-Solar über zwei Drittel des deutschen Solarmarktes
betroffen sein. Lediglich Betreiber von Photovoltaik-Kleinstanlagen mit
einer Leistung von bis zu 10 kWp – das klassische Eigenheim-Segment –
sollen von der Öko-Abgabe weiterhin befreit bleiben. Diese machten im
letzten Jahr knapp ein Fünftel der neu installierten
Leistung aus. Im verbleibenden Anlagensegment der großen Solarkraftwerke
spielt der Eigenverbrauch keine Rolle.
PRESSEKONTAKT / REDAKTIONELLE RÜCKFRAGEN:
Eva Bretschneider
Stellvertrende Pressesprecherin
Bundesverband Solarwirtschaft e.V.
Friedrichstraße 78
10117 Berlin
bretschneider(at)bsw-solar.de
Telefon: 030 / 29 777 88-54
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