Am Freitag hat der Bundesrat beschlossen, einen direkten
Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative auszuarbeiten. Zudem schickt er
die Botschaft zur Teilrevision des Energiegesetzes in die
Vernehmlassung. Die Schweizerische Energie-Stiftung SES begrüsst gemäss einer Medienmitteilung die
Stossrichtung beider Entscheide.
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Energiegesetz soll Lücken schliessen…
Solange im In- und Ausland nukleare und fossile Kraftwerke laufen, sind die Stromnetze voll. Was beruhigend klingt, wird zum Problem für alle, die umweltfreundliche Anlagen bauen wollen, welche die schmutzige alte Energiewelt einst ersetzen sollen. Das gilt erst recht für die Hochpreisinsel Schweiz. Doch Abwarten ist sowohl mit Blick auf die Klimaziele als auch auf die Versorgungssicherheit gefährlich. Die EU kennt deshalb verschiedene Instrumente, die die Investitionssicherheit für neue erneuerbare Energien erheblich erhöhen. Als Folge davon investieren Schweizer Stromversorger derzeit fast nur im Ausland in erneuerbare Energien. «Ohne zusätzlichen Massnahmen wird die Schweiz bei den neuen Erneuerbaren weiterhin das Schlusslicht Europas bilden. Mit der Revision des Energiegesetzes versucht der Bundesrat bestehende Lücken zu schliessen», urteilt Felix Nipkow, SES-Leiter Fachbereich erneuerbare Energien.
… ist aber nicht kompatibel mit Netto Null
Die SES begrüsst, dass der Bundesrat im Energiegesetz das bisher als «Richtwert» definierte Ausbauziel für erneuerbare Energien (11,4 TWh bis 2035, 24,2 TWh bis 2050) für verbindlich erklären will. Diese Werte reichen jedoch noch nicht einmal aus, um den Atomstrom aus Schweizer AKW zu ersetzen, geschweige denn das vom Bundesrat verabschiedete Klimaziel Netto Null Treibhausgasemissionen bis 2050 zu erreichen. Die SES fordert deshalb den Bundesrat auf, deutlich zu korrigieren. Felix Nipkow: «Eine der einfachsten Klimaschutzmassnahmen besteht darin, erneuerbare Energien auszubauen. Nutzen wir, was wir haben: Sonne, Wind und Wasser – und unsere Köpfe! Das hilft gerade in der jetzigen Situation auch unserer Wirtschaft und stärkt die Versorgungssicherheit.»
Nachteile der Strommarktöffnung kompensieren
Weiter hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Strommarktöffnung im Rahmen einer Teilrevision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) rasch vorantreiben zu wollen. Dies geschieht auch im Hinblick auf ein Stromabkommen mit der EU. Ein solches wird im Grundsatz auch von der SES befürwortet, damit Nachteile bei der Integration in den europäischen Strommarkt vermieden werden können. Die Schweizer Klimabilanz droht sich zu verschlechtern, sofern mehr ausländischer Dreckstrom nachgefragt wird, bei dessen Preis Umweltschäden nicht ausreichend berücksichtigt sind. Auch der Nachteil der höheren Preise für die Installation neuer Anlagen im Vergleich zum benachbarten Ausland wird sich durch die tendenziell sinkenden Strompreise zusätzlich verschärfen. Diese Nachteile müssen entweder in der Revision des StromVG oder des EnG kompensiert werden.
Die SES wird die Vorschläge im Detail prüfen und ihre Verbesserungsvorschläge beim Bund einreichen.
Quelle: Schweizerische Energie-Stiftung SES
Medienmitteilung des Bundes: >>> hier
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