Mit der neuesten EEG Novelle hat die
deutsche Bundesregierung einen Paradigmenwechsel bei der Förderung der
Erneuerbaren Energien herbeigeführt. So sollten die angeblich wettbewerblichen
Ausschreibungen die Kosten begrenzen. Laut Bundesregierung sei dies auch
gelungen. Diese Behauptung ist jedoch wissenschaftlich auch von Uwe Nestle, Berater für Energie- und Klimapolitik, widerlegt. Auch die Energy Watch Group hat erst jüngst eine Studie vorgelegt, wonach die Ausschreibungen große Nachteile für den Klimaschutz und den Ausbau der Erneuerbaren Energien schaffen.
Der deutsche Ex-Parlamentarier und Grünenpolitiker Hans-Josef Fell stellt Ausschreibungen grundsätzlich in Frage. |
Die Bundesregierung behauptet dennoch wiederholt, dass die neuesten Novellen das EEG kosteneffizienter gemacht hätten. Rainer Baake, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium: „Das hohe
Wettbewerbsniveau, die daraus resultierenden niedrigen Zuschlagpreise
und die hohe Bürgerbeteiligung zeigen, dass der von uns eingeleitete
Paradigmenwechsel von staatlich festgesetzten Fördersätzen hin zu
wettbewerblich ermittelten Preisen gut funktioniert.“ Tatsächlich bremst der Wechsel zu Ausschreibungen jedoch den Ausbau
der Erneuerbaren Energien, bringt keine hohe Bürgerbeteiligung und
schafft nicht einmal eine höhere Kosteneffizienz oder -einsparung
gegenüber dem EEG mit Einspeisevergütungen. So hat der stets von der
Bundesregierung gepriesene Paradigmenwechsel lediglich zur Folge, dass
die Klimabilanz Deutschlands leidet.
Insgesamt machen die Ausbaubegrenzungen für Ökostromanlagen das EEG
ineffizienter. Denn das EEG ist schon seit 2013 sehr kosteneffizient und
hat dabei im Vergleich zu 2010 enorme Fortschritte gemacht- und das
noch vor der Umstellung auf ein Ausschreibungsmodell. Somit war eine
Ausbaudeckelung nicht notwendig gewesen. Die Tatsache, dass in der sich
dem Ende nahenden Legislaturperiode dank EEG Einspeisevergütung
wesentlich mehr Windanlagen gebaut wurden als durch die Regierung
beschlossen, hat die Kosteneffizienz erheblich erhöht, mit geringen
Auswirkungen für die Verbraucher. Ein Ausbaudeckel ist für die Kosteneffizienz also nicht nötig, vor allem bei den kostengünstigen Technologien wie Wind an Land und Sonnenenergie.
Die Umstellung auf das Ausschreibungssystem war also aus Kostensicht
nicht notwendig und ist im Gegenteil sogar nicht erfolgreich. Die
Umstellung war sogar riskant. Es ist sehr wahrscheinlich, dass staatliche Einspeisevergütungen zu den gleichen Vergütungsabsenkungen geführt hätten.
Die bisherigen Ergebnisse der Ausschreibungen lassen nämlich nicht
darauf schließen, dass die Ausschreibungen niedrigere Vergütungen zur
Folge haben, als sie es im alten EEG-System erreicht hätten, in dem die
Vergütungshöhe durch den Bundestag bestimmt wurde.
Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin)
vergleicht die Auswirkungen verschiedener politischer Instrumente auf
Risikofaktoren und damit auf die Finanzierungskosten für Investitionen
in die Energiewende. Mit grünen Zertifikaten oder fixen Marktprämien
würden laut Studie enorme Finanzierungsprobleme mit zusätzlichen
Kostensteigerungen um die 30 Prozent entstehen- mit entsprechender
Belastung für die Verbraucher. Das DIW Berlin betont, dass sich Risiken
und Fokus der Förderung verschoben haben. Diese Verschiebung muss bei
Maßnahmen zur Minimierung der Finanzierungsrisiken berücksichtigt werden
und auch Thema bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen sein.
Die Umstellung auf Ausschreibungen hat daher ihr Ziel klar verfehlt..
Der neue Bundestag muss sich daher wieder auf die Kernpunkte des
ursprünglichen EEG konzentrieren und die Ausschreibungen unter 40 MW
Einzelinvestitionen abschaffen, verbunden mit einer Modernisierung des
EEG, welches mit einer Kombikraftwerksvergütung endlich auch die Netzintegration befördert. Ausschreibungen sind genau dafür nicht in der Lage.
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