Die ETH-Studie bestätigt, was Swissolar schon lange fordert: Es braucht für den schnellen Photovoltaik-Ausbau auf bestehenden und neuen Gebäuden mehr Gleichbehandlung und Investitionssicherheit. Dafür sind diverse Harmonisierungen über Gemeinden und Kantone hinweg nötig. Dringlich ist der Abbau der Ungleichbehandlung vor allem bei Abnahmevergütungen, Raumplanung und Steuerrecht. Das würde auch den Druck reduzieren, grosse Solarkraftwerke in den Alpen bauen zu müssen.
Der schweizerische Flickenteppich behindert auch die Installationsbetriebe, die meist gemeinde- und kantonsübergreifend arbeiten, massiv. Sie müssen überall andere Formulare ausfüllen und andere Regeln beachten. Das verteuert den wichtigen Photovoltaik-Ausbau auf Gebäuden unnötig.
Im Detail müssen jetzt schnell diverse politische Massnahmen folgen und umgesetzt werden:
Abnahmevergütung:
Die Abnahme und Vergütung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien ist in Art. 15 EnG geregelt. Die wenig präzise Formulierung der Höhe der Abnahmevergütung führt dazu, dass dieser Tarif innerhalb der Schweiz sehr stark variiert (siehe www.pvtarif.ch). Der Ständerat eine Vereinheitlichung beschlossen, gefolgt von der UREK-N. Swissolar fordert eine gesetzlich garantierte Untergrenze und eine landesweit einheitliche Regelung, gestützt auf den Strommarktpreis. Zuständig dafür ist der Bund.
Raumplanung:
- Das Meldeverfahren wurde zwar national eingeführt (Art. 18a des Raumplanungsgesetzes), aber die Kantone setzen unterschiedliche Formulare zur Meldung ein und verlangen unterschiedliche Unterlagen, was einen grossen Zusatzaufwand generiert. Es ist eine Koordination durch die Kantone nötig
- Es herrscht immer noch viel Willkür in einigen Kantonen und Gemeinden bei Auflagen für Baubewilligungen. Das führt zu teuren Zusatzaufwänden bezüglich Farben und Formen und manchmal sogar zu einer Ablehnung von Gesuchen. Hier braucht es eine Harmonisierung.
- Die Eingabe der Meldeformulare wird zwar schrittweise digital ermöglicht, aber einige Kantone schaffen eigene digitale Plattformen, die nicht mit der Branchen-App Elektroform Solar kompatibel sind. Der bürokratische Aufwand ist immer noch sehr gross. Auch hier sollten sich die Kantone besser absprechen.
- Auch die über 600 Verteilnetzbetreiber haben zum Teil variierende administrative und technische Anforderungen an den Netzanschluss, was unnötigen Aufwand verursacht.
Steuerrecht:
- Inzwischen erlauben alle Kantone den Abzug der Investition in die Solaranlage von der Einkommenssteuer. Zur Diskussion steht nun die Aufhebung der Regelung, dass dies erst nach einer Frist von 5 Jahren nach Erstellung des Gebäudes möglich ist. In einigen Kantonen wurde diese Frist bereits abgeschafft. Es ist wichtig, dass die anderen Kantone nachziehen, damit schon beim Neubau Solaranlagen installiert werden und nicht erst 5 Jahre später und teurer.
- Das Bundesgericht hat 2019 Klarheit geschaffen bezüglich Auswirkungen einer PV-Anlage auf den Steuerwert des Gebäudes. Die Kantone müssen diesen Bundesgerichtsentscheid nun endlich umsetzen.
- Erst zwei Kantone (VS, VD) haben bisher einen Bagatellwert für die Besteuerung von Erträgen aus dem Verkauf von Solarstrom. Auch dies sollte auf Bundesebene geregelt werden, ein diesbezüglicher Vorstoss von Swissolar-Präsident und Nationalrat Jürg Grossen ist derzeit noch im Parlament hängig. Zudem sollte auch die Berechnungsmethode vereinheitlicht werden (Netto- statt Bruttoprinzip). Dafür sind die Kantone zuständig.
Mehr Informationen:
- ETH-Studie «Quantifying the degree of fragmentation of policies targeting household solar PV in Switzerland»
- Das 11-Punkte-Programm der Schweizer Solarwirtschaft
Quelle: Swissolar
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