Montag, 19. September 2022

Produktion von EE an Nationalstrassen

Entlang der Nationalstrassen besteht ein grosses Photovoltaik-Potenzial. Das soll so rasch als möglich erschlossen werden. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) stellt verfügbare Flächen kostenlos zur Verfügung und startet dazu ein Bewerbungsverfahren. Dieses startet am 19. September 2022 und dauert bis am 24. Februar 2023.  

Das Potenzial von Photovoltaik resp. Erneuerbaren Energien (EE) auf Lärmschutzwänden entlang der Nationalstrassen wird auf 55 GWh pro Jahr geschätzt. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) nutzt einen Teil dieses Potenzials bereits für den eigenen Stromverbrauch, namentlich in der Nähe von Tunnels und bei Werkhöfen und baut dies weiter aus. Um das Potenzial noch besser nutzen zu können, werden die übrigen geeigneten Flächen wie beispielsweise Lärmschutzwände oder Rastplätze Dritten kostenlos zur Verfügung gestellt.

Für Planung, Finanzierung, Bau, Anschluss, Betrieb und Unterhalt der Photovoltaikanlagen sind die Dritten selbst verantwortlich. Weiter müssen sie den hergestellten Strom eigenständig vermarkten, das heisst, sie können selber vor Ort Verbraucher finden oder den Strom ins Netz einspeisen.

Eckdaten des Bewerbungsverfahren für PV-Anlagen auf Lärmschutzwänden und Rastplätzen

Das ASTRA startet am 19. September 2022 das Bewerbungsverfahren. Es dauert bis am 24. Februar 2023. Im Zentrum stehen dabei rund 350 Lärmschutzwände und 100 Rastplätze. Diese Objekte wurden zu 15 Losen zusammengefasst. Interessierte haben die Möglichkeit, sich zu bewerben und nach der Zuteilung eines Loses innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens die Photovoltaikanlage auf der entsprechenden Fläche zu planen und zu realisieren. Ein ähnliches Verfahren wurde bereits 2018 bei der Vergabe von Standorten für Schnellladestationen auf Rastplätzen durchgeführt.

Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen (inkl. Visualiserungstool) sind hier erhältlich: www.astra.admin.ch/photovoltaik

Infobox

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. August 2022 die Nationalstrassenverordnung (NSV) dahingehend angepasst, dass Flächen entlang von Nationalstrassen Dritten kostenlos für die Solarstromproduktion zur Verfügung gestellt werden können. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. Die neue Bestimmung gilt auch für andere Anlagen zur Gewinnung von erneuerbarer Energie wie zum Beispiel Windkraft- und Geothermieanlagen. Das aktuelle Bewerbungsverfahren beschränkt sich auf Photovoltaikanlagen.

Dieses Bewerbungsverfahren ist eine Massnahme der Roadmap Elektromobilität 2025. Da der Bund keine Beschaffung tätigt, handelt es sich wie schon bei der Zuteilung von Standorten für Schnelladestationen auf Rastplätzen nicht um eine Vergabe gemäss Beschaffungsrecht.


Adresse für Rückfragen

Medienstelle ASTRA; 058 464 14 91 oder media@astra.admin.ch

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