Der Bund führt ab 2023 die hohe Einmalvergütung (HEIV) für Photovoltaik-Anlagen ohne Eigenverbrauch ein. Die HEIV beträgt bis zu 60% der Investitionskosten (bisher 30%). Ab einer Anlagenleistung von 150 kW wird diese Vergütung per Auktion vergeben. Die detaillierte Ausgestaltung der Auktionen wird der Bundesrat Ende November 2022 in der Energieförderungsverordnung festlegen. Im Anschluss publiziert Pronovo die Auktionsbedingungen. Zur Vorbereitung von interessierten Projektanten stellen wir hier die wichtigsten, voraussichtlichen Eckwerte der Auktionen zusammen.
Die neue HEIV wird als Ergänzung zum bestehenden Fördersystem eingeführt. Das System der bisherigen Einmalvergütungen ändert sich zum 1. Januar 2023 also nicht. Es werden lediglich die Vergütungsätze leicht angepasst.
Die hier dargestellten Eckwerte können noch ändern! Die detaillierte Ausgestaltung der Auktionen wird vom Bundesrat im November 2022 in der Energieförderungsverordnung festgelegt. Im Anschluss, gegen Ende November, publiziert Pronovo die Auktionsbedingungen.
Wer kann eine HEIV erhalten und wie hoch ist sie?
Die
HEIV ist gedacht für Anlagen, die mangels Möglichkeiten zum
Eigenverbrauch eine höhere Förderung benötigen. Deswegen darf eine
HEIV-Anlage während 15 Jahren keinen Eigenverbrauch aufweisen, auch wenn
sich in dieser Zeit entsprechende Möglichkeiten ergeben würden. Falls
doch, muss die zusätzliche Förderung anteilig zurückbezahlt werden.
Bis zu einer Anlagenleistung von weniger als 150 kW wird die HEIV voraussichtlich 450 Franken pro Kilowatt (kW) betragen, ab 150 kW Leistung wird sie per Auktion vergeben. Dabei ist ein Höchstgebot einzuhalten, das bei etwa 60% der Investitionskosten von Referenzanlagen im Segment über 150 kW liegen wird. Dieses Höchstgebot wird rechtzeitig vor der Auktion zusammen mit den Auktionsbedingungen von Pronovo veröffentlicht.
Ablauf Auktionen
Die
Projektanten geben in ihrem Gebot die Höhe der für ihr Projekt
benötigten Förderung in Franken pro kW an. Nach Auktionsschluss wählt
Pronovo die Gebote aus, die die Teilnahmebedingungen erfüllen und
sortiert sie nach ihrer Gebotshöhe. Dann wählt Pronovo die günstigsten
aus, bis das ausgeschriebene Volumen (in Megawatt) erreicht ist.
Die Auktionen werden über das Kundenportal von Pronovo durchgeführt. Die erste Auktion soll am 1. Februar 2023 stattfinden. Das Portal wird 1-2 Wochen vorher für die Gebotsabgaben geöffnet. Welche Parameter bei der Gebotsabgabe anzugeben sind, wird Pronovo mit den Auktionsbedingungen Ende November 2022 veröffentlichen. Die Parameter entsprechen weitestgehend den bekannten Angaben einer Anmeldung für die bisherige Einmalvergütung für grosse Anlagen (GREIV). Nach dem Gebotstermin teilt Pronovo den Teilnehmenden innerhalb von voraussichtlich 10 Tagen mit, ob ihr Gebot erfolgreich war oder nicht.
Damit der eigentliche Zuschlag erfolgen kann, muss eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 Prozent der gesamten mit dem Gebot beantragten Förderung an Pronovo überwiesen werden. Danach ist die Anlage innerhalb von 18 Monaten zu realisieren. Die Auszahlung des Förderbeitrags erfolgt nach der rechtzeitigen Inbetriebnahmemeldung. Gleichzeitig wird die Sicherheitsleistung zurückerstattet, sofern keine Gründe für einen ganzen oder teilweisen Einbehalt vorliegen. Zu diesem Zeitpunkt werden dann auch weitere Förderungen der Anlage ausbezahlt, wenn diese oder gewisse Anlagenteile die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen (z.B. Neigungswinkelbonus).
Alle Projektanten, die keinen Zuschlag erhalten haben, können an einer späteren Auktionsrunde teilnehmen oder sie können die bisherige EIV beantragen. Im Jahr 2023 finden voraussichtlich vier Auktionsrunden statt: am 1. Februar und je anfangs Mai, August und November. Das Ausschreibevolumen soll je zwischen 30 und 50 MW betragen. Das BFE kann dieses Volumen, die Termine sowie das Höchstgebot aber je nach Nachfrage anpassen. Sie werden rechtzeitig vor der jeweiligen Auktionsrunde publiziert.
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