Der Bund führt ab 2023 die hohe Einmalvergütung (HEIV) für Photovoltaik-Anlagen ohne Eigenverbrauch ein. Die HEIV beträgt bis zu 60% der Investitionskosten (bisher 30%). Ab einer Anlagenleistung von 150 kW wird diese Vergütung per Auktion vergeben. Die detaillierte Ausgestaltung der Auktionen wird der Bundesrat Ende November 2022 in der Energieförderungsverordnung festlegen. Im Anschluss publiziert Pronovo die Auktionsbedingungen. Zur Vorbereitung von interessierten Projektanten stellt energeia.com hier die wichtigsten, voraussichtlichen Eckwerte der Auktionen zusammen. Und übrigens: Anteil der Erneuerbaren Energien (EE) beim CH-Produktionsmix beträgt laut neuer Bundesstatistik bereits rund 80 Prozent.
Die neue HEIV wird als Ergänzung zum bestehenden Fördersystem eingeführt. Das System der bisherigen Einmalvergütungen ändert sich zum 1. Januar 2023 also nicht. Es werden lediglich die Vergütungsätze leicht angepasst.
Die hier dargestellten Eckwerte können noch ändern! Die detaillierte Ausgestaltung der Auktionen wird vom Bundesrat im November 2022 in der Energieförderungsverordnung festgelegt. Im Anschluss, gegen Ende November, publiziert Pronovo die Auktionsbedingungen.
Wer kann eine HEIV erhalten und wie hoch ist sie? Die HEIV ist gedacht für Anlagen, die mangels Möglichkeiten zum Eigenverbrauch eine höhere Förderung benötigen. Deswegen darf eine HEIV-Anlage während 15 Jahren keinen Eigenverbrauch aufweisen, auch wenn sich in dieser Zeit entsprechende Möglichkeiten ergeben würden. Falls doch, muss die zusätzliche Förderung anteilig zurückbezahlt werden.
Bis zu einer Anlagenleistung von weniger als 150 kW wird die HEIV voraussichtlich 450 Franken pro Kilowatt (kW) betragen, ab 150 kW Leistung wird sie per Auktion vergeben. Dabei ist ein Höchstgebot einzuhalten, das bei etwa 60% der Investitionskosten von Referenzanlagen im Segment über 150 kW liegen wird. Dieses Höchstgebot wird rechtzeitig vor der Auktion zusammen mit den Auktionsbedingungen von Pronovo veröffentlicht.
Ablauf der Auktionen: Die Projektanten geben in ihrem Gebot die Höhe der für ihr Projekt benötigten Förderung in Franken pro kW an. Nach Auktionsschluss wählt Pronovo die Gebote aus, die die Teilnahmebedingungen erfüllen und sortiert sie nach ihrer Gebotshöhe. Dann wählt Pronovo die günstigsten aus, bis das ausgeschriebene Volumen (in Megawatt) erreicht ist.
80 Prozent des Stroms aus Schweizer Steckdosen stammten 2021 aus erneuerbaren Energien: 2021 stammte der Strom aus Schweizer Steckdosen zu rund 80% (2020: 76%) aus erneuerbaren Energien: Zu 68% aus (nicht geförderter) Wasserkraft und zu rund 11% aus Photovoltaik, Wind, Kleinwasserkraft und Biomasse. Knapp 19% stammten aus Kernenergie und gut 2% aus Abfällen und fossilen Energieträgern.
Die Daten zum Schweizer Strom-Liefermix (Strommix ab Steckdose) werden jährlich erhoben und auf www.stromkennzeichnung.ch im Stromkennzeichnungs-Cockpit veröffentlicht. Die am Montag publizierten Daten geben Aufschluss über die Stromlieferungen 2021. Für die Stromkennzeichnung gilt seit 2018 die Pflicht zur Volldeklaration. Dies bedeutet, dass Strom unbekannter Herkunft, so genannter Graustrom, ab dem Lieferjahr 2021 nicht mehr zulässig ist. Da in den meisten Nachbarländern keine Herkunftsnachweise für Strom aus konventionellen Kraftwerken ausgestellt werden, hat die Schweiz so genannte Ersatznachweise eingeführt. So kann Kohlestrom aus dem Ausland als solcher deklariert werden und wird nicht mehr unter Graustrom zusammengefasst. Der Anteil Kohlestrom, der über solche Ersatznachweise importiert wurde, ist konstant weniger als ein Prozent.
- 68% des im Jahr 2021 gelieferten Stroms wurden in Grosswasserkraftwerken und nicht geförderten Kleinwasserkraftwerken produziert (leicht mehr als im Vorjahr, 2020: 66%). Die gelieferte Wasserkraft wurde zu 76% in der Schweiz produziert (2020: 76%).
- 18.5% (2020: 19.9%) des gelieferten Stroms wurden in Kernkraftwerken produziert. Dies ist tiefer als der Anteil der Kernenergie am Schweizer Produktionsmix (28.9%). Die gelieferte Kernenergie stammte wie im Vorjahr fast ausschliesslich aus der Schweiz.
- Mit der Einführung der Volldeklaration im Januar 2018 sind nicht überprüfbare Energieträger nicht mehr zulässig mit Ausnahme von mehrjährigen Lieferverträgen, die vor dem 1. November 2017 abgeschlossen wurden (für sie gilt eine Übergangsfrist bis zum Lieferjahr 2020). Erstmals für das Lieferjahr 2021 ist deshalb kein Strom aus nicht überprüfbaren Energieträgern mehr im Lieferantenmix.
- Der Anteil neuer erneuerbarer Energieträger (Sonne, Wind, Biomasse und Kleinwasserkraft) nimmt weiter zu, von 10.3% (2020) auf 11.5% im Jahr 2021. Davon wurden rund 79% in der Schweiz produziert und rund drei Fünftel durch das Einspeisevergütungssystem (ESV) gefördert.
- In geringen Mengen stammte der 2021 gelieferte Strom aus fossilen Energieträgern (1.87%, Vorjahr 1.8%).
Produktionsmix ist nicht gleich Liefermix: In
der Schweiz wird Strom zu 61.5% aus Wasserkraft, zu 28.9% aus
Kernkraft, zu 1.9% aus fossilen und knapp 7.7% aus neuen erneuerbaren
Energien produziert (= Schweizer Produktionsmix 2021). An die Schweizer
Steckdosen wird aber nicht nur Strom aus Schweizer Produktion geliefert:
Es herrscht ein reger Handel mit dem Ausland, bei dem Strom exportiert
und importiert wird. Deshalb stimmt der Schweizer Produktionsmix nicht
mit der durchschnittlichen Zusammensetzung des gelieferten Stroms (=
Schweizer Liefermix) überein.
Um über den Liefermix jedes
Stromversorgers Transparenz zu schaffen und den Konsument/innen so einen
informierten Entscheid für ein bestimmtes Stromprodukt zu ermöglichen,
sind die schweizerischen Stromversorgungsunternehmen seit 2005
gesetzlich verpflichtet, Herkunft und Zusammensetzung des gelieferten
Stroms offenzulegen. Die Deklaration erfolgt jeweils rückwirkend,
basierend auf den Daten des vorangegangenen Kalenderjahres. Seit 2006
müssen diese Zahlen allen Kundinnen und Kunden mit den Stromrechnungen
bekanntgegeben werden. Seit 2013 werden die Daten zusätzlich auf der
Internet-Plattform www.stromkennzeichnung.ch veröffentlicht.
Quelle: Bund
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