Der Bundesrat hat am Mittwoch die
Botschaft zum neuen Energieforschungsprogramm SWEET (Swiss Energy
Research for the Energy Transition) zuhanden des Parlaments
verabschiedet. Das Programm soll über 12 Jahre, von 2021 bis 2032,
laufen.
Gefördert werden damit ausschliesslich wettbewerblich
ausgeschriebene Konsortialprojekte, die zentrale Forschungsthemen der
Energiestrategie 2050 bearbeiten. Mit der Vorlage will der Bundesrat
eine nahtlose Nachfolge für die Swiss Competence Centers in Energy
Research (SCCER) schaffen, die zwischen 2013 bis Ende 2020 über die
BFI-Botschaft (Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und
Innovation) unterstützt wurden. Mit dem langfristig ausgelegten und
themenorientierten Forschungsprogramm SWEET sollen die in den SCCER
aufgebauten Kompetenzen und Kapazitäten an den Hochschulen für die
zentralen Forschungsthemen der Energie- und Klimastrategie der Schweiz
genutzt werden.
Schwerpunkt von SWEET ist die
anwendungsorientierte Forschung und die Demonstration der erzielten
Ergebnisse. Die Ausschreibungen sind auf sechs Themen ausgerichtet:
1. Energieeffizienz und die damit verbundene Vermeidung von Treibhausgasemissionen
2. Erneuerbare Energien
3. Energiespeicherung
4. Netze
5. Nicht-technische Forschung, wie sozioökonomische oder soziopsychologische Forschung
6. Sicherheit von kritischen Energieinfrastrukturen
Die
Programmleitung von SWEET liegt beim Bundesamt für Energie (BFE). Die
Vergabe der Konsortialprojekte erfolgt über regelmässige Ausschreibungen
zu prioritären Forschungsthemen. Das BFE legt diese Themen, die auf die
Umsetzung der Energie- und Klimastrategie der Schweiz zielen, unter
Einbezug der Eidgenössischen Energieforschungskommission (CORE) fest.
Auf die Ausschreibungen können sich Konsortien bewerben
(Konsortialprojekte), die sich je nach Fragestellung aus
unterschiedlichen Hochschultypen, nicht gewinnorientierten
Forschungseinrichtungen, Privatwirtschaft und öffentlicher Hand
(Gemeinde, Städte, bundesnahe Betriebe) zusammensetzen. Die Evaluation
der Anträge erfolgt durch Fachpanels mit Expertinnen und Experten aus
dem ausgeschriebenen Fachgebiet sowie von betroffenen Bundesstellen. Das
BFE stellt ein jährliches Monitoring und Reporting der unterstützten
Projekte und des Förderprogramms sicher.
SWEET ergänzt die
bestehenden Forschungsförderungsinstrumente des Bundes, beispielsweise
die Ressortforschung und die Pilot- und Demonstrationsprojekte des BFE,
EnergieSchweiz oder die Projektförderung durch Innosuisse. Diese können
dank der SWEET-Plattform optimal koordiniert werden. Da das BFE in den
Steuerorganen der Forschungsprogramme der Internationalen Energieagentur
(IEA) und der Steuerungsgruppe des Strategic Energy Technology Plans
der EU (SET-Plan) eingebunden ist, ist auch die internationale
Vernetzung von SWEET sichergestellt.
In den zwölf Jahren zwischen
2021 bis 2032 wird SWEET rollend Ausschreibungen für Konsortialprojekte
mit einer Laufzeit von durchschnittlich sieben Jahren durchführen. Der
Bundesrat beantragt dafür einen Verpflichtungskredit von 136,4
Millionen. Dazu kommen 11,9 Millionen Aufwand für Personal und Vollzug.
Insgesamt betragen die Kosten damit 148,3 Millionen Franken. Der
Bundesrat hat davon bereits eine erste Tranche in Höhe von 94,9
Millionen Franken per Bundesbeschluss freigegeben. Damit sollen die
Konsortialprojekte aus den Ausschreibungen in der Periode von 2021 bis
2024 finanziert werden. Die Freigabe der restlichen 41,5 Millionen des
Verpflichtungskredits für Ausschreibungen in der Periode von 2025 bis
2028 wird der Bundesrat bis spätestens Ende Juni 2024 beantragen. Kompensiert
werden diese Kosten in den BFI-Botschaften. Die BFI-Botschaft 2021 –
2024, die der Bundesrat ebenfalls verabschiedet hat, hält fest,
dass die SCCER per Ende 2020 abgeschlossen werden und hierfür keine
weitere Finanzierung über die BFI-Botschaft erfolgen wird. Stattdessen
verweist die BFI-Botschaft auf SWEET, das im Rahmen der Ressortforschung
des Bundes unter Leitung des BFE und in Koordination mit den anderen
Forschungsförderungsinstrumenten des Bundes durchgeführt werden soll. Bei
diesem Vorhaben wurde auf eine Vernehmlassung verzichtet und
stattdessen eine direkte Konsultation der Betroffenen durchgeführt.
Diese haben ihre Zustimmung zu SWEET schriftlich bekräftigt.
Adresse für Rückfragen
Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, +41 58 462 56 75, marianne.zuend@bfe.admin.ch
Quelle: Herausgeber
Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html
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