Freitag, 6. März 2026

Bundesrat lehnt «Solarinitiative» ab

Der Bundesrat hat am 6. März 2026 eine Aussprache zur Volksinitiative «Für eine sichere Versorgung mit erneuerbaren Energien (Solarinitiative)» geführt. Er lehnt die Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Das UVEK wird dem Bundesrat die Botschaft zur Solarinitiative im Dezember 2026 vorlegen.

Die Solarinitiative wurde am 10. Dezember 2025 bei der Bundeskanzlei eingereicht. Sie will in der Bundesverfassung festhalten, dass alle geeigneten Flächen von Bauten und Anlagen für die Produktion erneuerbarer Energien, insbesondere Solarstrom, genutzt werden müssen. Ausnahmen sind vorgesehen, wenn die Nutzung mit Schutzinteressen unvereinbar oder aus anderen Gründen unverhältnismässig ist. Bei neuen Bauten und Anlagen sowie bei erheblichen Umbau- und Erneuerungsarbeiten sollen die Solaranlagen bereits ein Jahr nach Annahme der Initiative installiert werden, bei bestehenden Bauten und Anlagen nach 15 Jahren.

Geltendes Recht

Das Energiegesetz sieht bereits einen starken Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion bis 2050 vor. Seit dem 1. Januar 2025 enthält das Energiegesetz auch die Pflicht zur Nutzung der Sonnenenergie auf Dächern oder an Fassaden bei neuen Gebäuden mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m2. Die neuen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2025) sehen zudem vor, dass die Anforderungen zur Eigenstromerzeugung nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei Dachsanierungen gelten sollen.

Solarinitiative schafft Umsetzungsprobleme

Der Stromverbrauch wird in den nächsten Jahren insbesondere durch die Elektrifizierung im Wärme- und Mobilitätsbereich und das Bevölkerungswachstum stark ansteigen. Die inländische Stromproduktion muss deshalb stark ausgebaut werden. Der Bundesrat lehnt die Solarinitiative dennoch aus folgenden Gründen ohne Gegenvorschlag ab:

Die Solarinitiative greift in das Privateigentum und die Eigentumsgarantie ein. Zudem führt sie zu Umsetzungsproblemen bei der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Darüber hinaus schafft sie grosse Herausforderungen hinsichtlich der benötigten Fachkräfte und der zusätzlich notwendigen Speicher- und Netzanpassungen. Das Kernanliegen der Initiative wird zudem in den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2025) bereits erfüllt.

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