Donnerstag, 22. August 2013

Massive Kürzung der KEV droht

Den BetreiberInnen neuer Photovoltaik-Anlagen droht eine massive Kürzung der Vergütungen. Der Fachverband Swissolar warnt insbesondere vor der Verkürzung der Vergütungsdauer auf 15 Jahre und einer betragsmässigen Senkung um bis zu 40 Prozent.

Vergangene Woche wurde das Anhörungsverfahren zur Anpassung der Tarife der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) per 1.1.2014 eröffnet. Es dauert bis 11.9.13. Siehe dazu auch http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#UVEK. Die Anhörung ist gemäss einer Medienmitteilung des Fachverbands Swissoalr unabhängig von der Umsetzung der Parl. Initiative 12.400. Die Revision des Energiegesetzes soll nämlich erst per 1.4.2014 (vorbehältlich Referendum) in Kraft treten. Auch dazu wird es eine Anhörung geben, aber erst ab Mitte September 2013.

Bei der vorliegenden Anhörung geht es also nicht um die Einmalvergütung und weitere Elemente der PI 12.400, sondern "nur" um die Anpassungen an der bestehenden Energieverordnung. Diese sind jedoch, zumindest was die Photovoltaik betrifft, katastrophal:
  • Kürzung der Vergütungsdauer für alle Technologien auf 15 Jahre
  • Gleichzeitige Kürzung der Vergütungen für PV um 35-40%, während bei allen anderen Technologien die Vergütungssätze entsprechend der kürzeren Vergütungsdauer angehoben werden
  • Abschaffung der Kategorie "integrierte Anlagen" - im Vergleich mit diesen Tarifen sinkt die Vergütung sogar um bis zu 50%
Nach provisorischen Schätzungen von Swissolar bräuchte es eine Vergütungsdauer von 22 Jahren, um mit den vorgeschlagenen Tarifen kostendeckend arbeiten zu können. Art. 7a Abs. 2 des Energiegesetzes wird somit mit diesem Vorschlag klar missachtet.

Es gibt daneben auch einige positive Aspekte im Verordnungsentwurf:
  • Abschaffung der Projektfortschrittsmeldung für PV, Kürzung der Fristen bei Wasserkraft und Wind (dadurch Wegfall von unrealistischen Anlagen)
  • Verzicht auf eine jährliche automatische Vergütungssatzabsenkung für PV
  • Für Anlagen, die vor dem Inkrafttreten der neuen Tarife in Betrieb genommen wurden, gelten die alten Tarife. Ebenso für jene mit einem positiven KEV-Bescheid.
Es handelt sich um eine Anhörung - Swissolar wird diese Zeit nutzen, um den zuständigen Stellen klar zu machen, dass diese exzessiven Tarifsenkungen der Solarbranche massiven Schaden zufügen würden. Wir werden eine Offenlegung der Berechnungsgrundlagen verlangen. Im Verlauf der kommenden Woche wird Swissolar die Anhörungsantwort fertigstellen und die weiteren Adressaten der Anhörung auf das Anliegen aufmerksam machen.

Quelle: Swissolar / Bild Solaranlage im Säuliamt: Guntram Rehsche

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