Donnerstag, 4. November 2010

PV wäre schon konkurrenzfähig

Die Phoenix Solar AG, ein im TecDAX notiertes international tätiges Photovoltaik-Systemhaus, hat die Studie „Wahrer Wert der Photovoltaik in Deutschland“ zur Differenzkostenberechnung für Photovoltaikstrom sowie zu Kosten und Nutzen der Photovoltaik vorgestellt.


Die Studie soll die bisher sehr emotional geführte Debatte um die Belastungen der Stromverbraucher durch Photovoltaik versachlichen. Die Ergebnisse der Studie, für deren Erstellung die in Energiefragen erfahrene Unternehmensberatung A.T. Kearney beauftragt wurde, konzentrieren sich auf vier Kernaussagen:
1. Der Börsenpreis an der Leipziger Strombörse ist kein geeigneter Maßstab, Photovoltaikstrom angemessen zu bewerten. Tatsächlich ersetzt Photovoltaikstrom Spitzen- und Mittellastkraftwerke im Stromnetz, die mit den Energieträgern Gas und Steinkohle betrieben werden. Deswegen sollten auch die Vollkosten dieser fossilen Stromerzeugungsarten mit den Kosten der Photovoltaik verglichen werden. Allein durch eine Anpassung der Berechnung kann die Umlage für die Photovoltaik im Jahr 2011 um bis zu 18 Prozent, von 1,67 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) auf bis zu 1,38 ct/kWh reduziert werden. Wenn der Zubau 2011 nicht 9,5 Gigawatt, wie von den Übertragungsnetzbetreibern erwartet, sondern sechs Gigawatt betragen würde, würde die Umlage sogar um 24 Prozent geringer ausfallen und 1,28 ct/kWh betragen.

2. Bereits im Jahr 2010 wird in Deutschland die gesamtwirtschaftliche Gewinnschwelle für den Zubau von Photovoltaik erreicht, d. h. erstmals überwiegt bei den im Jahr 2010 zugebauten Photovoltaikanlagen der Nutzen die Kosten. Ende 2011 können zudem alle seit dem Jahr 2000 im Rahmen des EEG angeschlossenen Photovoltaikanlagen in Deutschland die Gewinnschwelle erreichen, falls 2011 wie angenommen, weitere sechs Gigawatt (GW) Leistung zugebaut werden.

3. Photovoltaik kann innerhalb der nächsten fünf bis acht Jahre im Vergleich zu neuen Gas- und Steinkohlekraftwerken wettbewerbsfähigen Strom liefern. Voraussetzung ist der faire Ansatz von Kosten sowohl bei der Photovoltaik als auch bei Kraftwerken der konventionellen Energieerzeugung. Ab diesem Zeitpunkt kann Photovoltaikstrom ebenso wie konventioneller Strom besteuert und mit Netzkosten beaufschlagt werden.

4. Photovoltaik beschleunigt den strukturellen Übergang in eine effiziente, intelligente Energiewelt mit einem hohen Anteil dezentraler Erzeugung. Photovoltaik ermöglicht damit breiten Bevölkerungsschichten an der Energiebereitstellung teilzunehmen. Zudem entstehen Impulse für die Entwicklung innovativer dezentraler Energiesysteme und integrierter Anwendungen wie beispielsweise Ladestationen für Elektromobile, welche den technologischen Führungsanspruch Deutschlands im Bereich erneuerbare Energien bekräftigen.

Aus den Studienergebnissen leitet Phoenix Solar folgende Forderungen bzw. Empfehlungen ab:
* Die Berechnungsgrundlage für die Differenzkosten muss an die tatsächlichen Bedingungen der jeweiligen Stromerzeugungsart angepasst werden. Die Kosten von Photovoltaikstrom müssen mit solchem Strom verglichen werden, der zu Produktionszeiten im Netz ersetzt wird, nämlich Strom aus Gas- und Steinkohlekraftwerken. Daraus ergäbe sich bereits eine deutliche Senkung der Differenzkosten und damit eine deutliche Entlastung der Stromkunden.
* Ein Paradigmenwechsel hin zu einer verursachergerechten Zuordnung von Kosten für konventionelle wie für erneuerbare Energien ist notwendig.

„Unsere langjährigen Zweifel an der Korrektheit der bisherigen Form der Differenzkostenberechnung haben sich durch die Studienergebnisse bestätigt,“ kommentiert Dr. Andreas Hänel, Vorstandsvorsitzender von Phoenix Solar. „Wir wollen mit der Studie die dringend notwendige Diskussion über den wahren Wert der Photovoltaik anregen.“ „Überraschend war für uns vor allem, dass die Kombination von starken Tarifabsenkungen und hohem Zubau im Jahr 2010 das Überschreiten der Gewinnschwelle für Deutschland ermöglicht haben. Gerade in der Phase starker Kritik an der EEG-Förderung demonstriert die Photovoltaik somit ihre Fähigkeit, auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu einer nachhaltigen Stromerzeugung in Deutschland beizutragen“, erläutert Jochen Hauff, federführender Autor der Studie von A.T. Kearney.

Die Phoenix Solar AG mit Sitz in Sulzemoos bei München ist ein international führendes Photovoltaik-Systemhaus. Mit Gesamtumsatzerlösen von 473 Millionen Euro erzielte der Konzern im Geschäftsjahr 2009 ein EBIT von 12,2 Millionen Euro. Phoenix Solar entwickelt, plant, baut und übernimmt die Betriebsführung von Photovoltaik-Großkraftwerken und ist Fachgroßhändler für Solarstrom-Komplettanlagen, Solarmodule und Zubehör. Führend ist der Konzern in der Photovoltaik-Systemtechnik. Dabei liegt der Fokus auf der konsequenten Senkung der Systemkosten. Mit einem deutschlandweiten Vertrieb und Tochtergesellschaften in Spanien, Italien, Griechenland, Frankreich, Singapur, Malaysia, Oman, Australien und den Vereinigten Staaten von Amerika hat der Konzern derzeit über 350 Beschäftigte. Die Aktien der Phoenix Solar AG (ISIN DE000A0BVU93) sind im regulierten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet und gehören dem Technologieindex TecDAX der Deutschen Börse AG an.

Quelle und weiteres Informationsmaterial sowie eine Zusammenfassung der Studie und Grafiken: www.phoenixsolar.de/presse/studien.

Mittwoch, 3. November 2010

CH: Schritt für Schritt voran

Der Bundesrat hat Änderungen des Wasserrechtsgesetzes und des Energiegesetzes 2011 in Kraft gesetzt. Diese sehen vor, den maximal zulässigen Wasserzins ab 2011 anzuheben und die Abgabe für die kostendeckende Einspeisevergütung ab 2013 zu erhöhen. Zudem gibt es einen gesamtschweizerisch einheitlichen Gebäude-Energieausweis und mehr finanzielle Mittel für die Kantone für ihre Beratungsleistungen sowie die Aus- und Weiterbildung im Gebäudebereich.

Die maximale Abgabe pro verbrauchte Kilowattstunde Strom,
die allen Stromkonsumenten und -konsumentinnen in der Schweiz mit der Stromrechnung belastet wird, steigt ab 2013 auf 0,9 Rappen (das bisherige Maximum lag bei 0,6 Rp./kWh, effektiv werden derzeit 0,45 Rp./kWh erhoben). Dadurch stehen ab 2013 rund 500 Millionen Franken (bisher rund 265 Millionen Franken) für die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien zur Verfügung. Dank dieser Erhöhung der Fördermittel kann bereits ab 2011 mit dem Abbau der KEV-Warteliste begonnen werden, auf der zurzeit rund 7'000 Kraftwerkprojekte auf einen positiven Bescheid warten. Diese positiven Bescheide können auf Grundlage der revidierten Energieverordnung ausgestellt werden, die der Bundesrat voraussichtlich bis Mitte 2011 verabschieden wird. Die Revision der Energieverordnung umfasst Verbesserungen bei der administrativen Abwicklung sowie allfällig notwendig werdende Anpassungen der Vergütungen für die verschiedenen Anlagetypen.

Die Revision des Wasserrechtgesetzes zur Erhöhung der Wasserzinsen und die Revision des Energiegesetzes zur Aufstockung der Mittel für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) waren vom Parlament im Verlauf der Beratungen zu einer Vorlage verknüpft worden. Betreffs Wasserrechtgesetzes (WRG) müssen die Stromunternehmen den Kantonen ab 2011 mehr Geld für die Nutzung des Wassers zur Stromproduktion bezahlen. Ab 2011 gilt ein Höchstsatz von 100 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung (bisher 80 Franken). Ab 2015 steigt dieser Höchstsatz auf 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung. Die Wasserhoheit liegt bei den Kantonen, die bei der Festlegung ihres Wasserzinses nicht über das im WRG festgeschriebene Wasserzinsmaximum hinausgehen dürfen.

Ein gesamtschweizerisch einheitlicher Gebäude-Energieausweis und mehr finanzielle Mittel für die Kantone für ihre Beratungsleistungen sowie die Aus- und Weiterbildung im Gebäudebereich. Diese neuen Instrumente für energiesparende Gebäude können dank der von der Bundesversammlung am 18. Juni 2010 beschlossenen Änderung des Energiegesetzes eingeführt werden. Das revidierte Energiegesetz wurde heute vom Bundesrat per 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt.
Die Änderung des Energiegesetzes setzt mehrere Anliegen des vom Bundesrat im Februar 2008 beschlossenen Aktionsplans Energieeffizienz um. Die neuen Instrumente sollen dazu beitragen, das grosse Energiesparpotenzial im Gebäudebereich zu erschliessen:

1. Die Kantone werden verpflichtet, einen landesweit einheitlichen Gebäude-Energieausweises zu definieren. Der Ausweis informiert potenzielle Käufer/innen oder Mieter/innen über die Gesamteffizienz und den Wärme- und Stromverbrauch eines Gebäudes. Die Gesetzesrevision gewährleistet die Einheitlichkeit des Ausweises in allen Kantonen, allerdings nicht dessen Verbindlichkeit. Die Kantone können selbst entscheiden, ob sie den Gebäude-Energieausweis obligatorisch einführen wollen.
2. Gerade im Gebäudebereich ist eine fachgerechte, neutrale Information und Beratung der Öffentlichkeit sowie eine gute Aus- und Weiterbildung der Fachleute besonders wichtig. Einen Teil dieser Aufgaben müssen die Kantone übernehmen. Die Gesetzesrevision bringt eine Erhöhung der Fördergelder, die der Bund den Kantonen in Form von Globalbeiträgen auszahlt, und gibt den Kantonen die Möglichkeit, diese Fördergelder neu auch für Information und Beratung sowie Aus- und Weiterbildung einzusetzen.

Quelle: Bundesamt für Energie

Grüner US-Abstimmungserfolg

Die Demokraten wurden in den USA soeben zwar gewaltig abgestraft - ob wegen zu viel oder zu wenig grüner Politik, bleibt vorderhand schleierhaft. Eine positive Nachricht, die im News-Gewusel unterzugehen droht: Kalifornien stimmte für die Beibehaltung des Klimaschutzgesetzes.

Es ist so was wie das Vermächtnis des abtretenden Gouverneurs Arnold Schwarzenegger.
Obwohl auch Republikaner, legte er sich gegen die wirtschaftliche Hausmacht seiner Partei kräftig ins Zeug - und hat einen letzten Sieg errungen: Die Kalifornier haben sich für die Beibehaltung eines strikten Klimaschutzgesetzes ausgesprochen, indem sie gegen die "Proposition 23" stimmten. Dies berichtet die "New York Times". "Proposition 23" sah vor, das 2006 vom scheidenden Gouverneur Arnold Schwarzenegger unterzeichnete Gesetz zur Reduzierung von Treibhausgasen vorerst auszusetzen. Das jetzige Votum wurde auch als Sieg für die Umweltpolitik Schwarzeneggers gewertet und als Absage an große Ölunternehmen, die den Volksentscheid mit Millionenspenden finanziert hatten.

Publikumswirksam hat sich Schwarzenegger immer wieder bei Firmen der Erneuerbaren Energien in Szene gesetzt - so im Frühjahr 2010 bei Nanosolar (siehe Bild), wo er die Innovationsfähigkeit des Zellproduzenten lobte. Nanosolar bringt in einem neuartigen Druckverfahren Dünnschichtmodule auf den Markt, die grosse Kostenvorteile für die Zukunft der solaren Stromversorgung versprechen. Vor allem mit Steuererleichterungen förderte Schwarzenegger dieses Geschäft. Nanosolar unterhält unterdessen auch in Europa eine Tochtergesellschaft und hat die Auslieferung seiner Module begonnen (siehe Solarmedia vom 20. Oktober 2010).

Wird es also die Obama'sche Energiepolitik auf nationaler Ebene aufgrund des republikanischen Wahlerfolgs noch schwerer haben als bisher, so hat sich das wirtschaftliche Schwergewicht unter den Bundesstaaten der USA für weiter gehende Förderung des Klimaschutzes ausgesprochen. Konkret profitieren davon unter anderem auch die anlaufenden Projekte, die Erneuerbare Energien in grossem Stil bereit stellen, wie etwa jenes in Blythe, wo unter Mitwirkung der deutschen Solar Millenium vier solarthermische Anlagen insgesamt gegen 1000 Megawatt Leistung erreichen werden - und damit Hunderttausende von kalifornischen Haushalten mit Solarstrom beliefern werden (siehe Solarmedia vom 21. Oktober 2010).

© Solarmedia

Dienstag, 2. November 2010

Stromnetze für PV gerüstet

Selbst Betreiber von Stromnetzen mit hohem Photovoltaik-Anteil sehen weder aktuell noch künftig ernsthafte Probleme. Die Solarbranche verringert mit Innovationen wie neuer Wechselrichter-Technologie Investitionsbedarf erheblich. So weit eine Einschätzung des deutschen Bundesverbands Solarwirtschaft.

Die Stromnetze können den künftigen Ausbau der Solarstrom-Erzeugung in Deutschland auf die geplanten 52 Gigawatt im Jahr 2020 gut bewältigen, den die Bundesregierung in ihrem Nationalen Aktionsplan für Erneuerbare Energien vorsieht. Das ist das Fazit einer aktuellen Untersuchung, für die die Unternehmensberatung Roland Berger Betreiber von Verteilnetzen in sogenannten Photovoltaik(PV)-Ballungszentren befragt hat. "Selbst die Betreiber von Stromnetzen mit besonders großem Photovoltaik-Anteil und starken Wachstumsraten sehen im Ergebnis keine fundamentalen Probleme für ihre Netze. Eine Beeinträchtigung der Stromversorgung oder gar ein 'Netzkollaps' aufgrund der Einspeisung von Solarstrom ist auf keinen Fall zu befürchten", sagte Günther Cramer, Präsident des Bundesverbands Solarwirtschaft.

Photovoltaik ist die dezentrale Stromerzeugung unter den Erneuerbaren Energien: Solarstrom sorgt nicht nur für deutlich mehr Akteure auf dem Strommarkt und reduziert damit einseitig verteilte Marktmacht. Er wird auch verbrauchernah und zu Zeiten hoher Stromnachfrage erzeugt und ebenso dezentral sowie fast ausschließlich auf der Verteilnetzebene eingespeist und dort auch regional wieder verbraucht. Weil Solarstrom nicht weit über Land transportiert werden muss, entlastet er zu gewissen Teilen sogar die großen Übertragungsnetze auf Hochspannungsebene. Lediglich in einigen ländlichen Gebieten - dort wo relativ viel Strom aus PV- und Windkraftanlagen erzeugt, aber relativ wenig direkt vor Ort aus dem Netz genommen wird - ist bislang zum Teil eine Verstärkung der Verteilnetze notwendig geworden. Auch zukünftig sind Auswirkungen auf die Verteilnetze, wenn überhaupt, in ländlichen Gebieten zu erwarten. Netze in dichtbesiedelten Gegenden sind auf Grund ihrer engmaschigeren Struktur sowie dem hohen regionalen Energiebedarf sehr aufnahmefähig und für dezentrale Einspeisung durch Photovoltaik-Anlagen prädestiniert.

Um die unumgänglichen Investitionen in die ländlichen Verteilnetze so gering wie möglich zu halten, arbeitet die Photovoltaik-Industrie intensiv an technischen Innovationen, die die Kosten des ohnehin nur an wenigen Stellen notwendigen Verteilnetzausbaus erheblich minimieren. So werden schon in wenigen Wochen blindleistungsregelungsfähige Wechselrichter auf den Markt kommen, die die Aufnahmefähigkeit von Stromnetzen wesentlich erhöhen und klassische Netzausbaumaßnahmen zum großen Teil ersetzen können. Prof. Dr.-Ing. Martin Braun vom Forschungsinstitut Fraunhofer IWES in Kassel bestätigt die Potenziale der neuen Wechselrichter-Generation: "Unsere Netzberechnungen zeigen, dass die Photovoltaik-Aufnahmefähigkeit der Niederspannungsnetze durch die Bereitstellung von Blindleistung deutlich erhöht und in einigen Fällen auch mehr als verdoppelt werden kann."

Die Beratungsgesellschaft Roland Berger führte die Untersuchung im Auftrag des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) durch.
Untersucht wurden darin die Stromnetze sogenannter PV-Ballungszentren, also Groß-, Mittel- und Kleinstädte im Süden, der Mitte und im Norden Deutschlands, die im Vergleich die höchste installierte Photovoltaik-Leistung in Watt pro Einwohner haben. Befragt wurden die Netzexperten von 22 Verteilnetzbetreibern nach den Auswirkungen des aktuellen Ausbauzustands der Photovoltaik auf ihre Verteilnetze sowie des zu erwartenden Ausbaus auf Grundlage des von der Bundesregierung verabschiedeten Nationalen Aktionsplanes. Angewendet auf das jeweilige Netzgebiet entspricht dies jeweils etwa einer Verfünffachung der installierten Leistung.

Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft (Deutschland)

Montag, 1. November 2010

KEV - Wie weiter?

Der Schweizer Solarmarkt ist weitgehend abhängig vom internationalen Geschehen in der Branche. Deshalb ist die beschleunigte Absenkung der Einspeisetarife in Europa, insbesondere in Deutschland, von grösster Bedeutung (siehe Solarmedia vom 1. November 2010). Daraus ergeben sich gemäss dem Branchenverband Swissolar bezüglich der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) folgende Schlussfolgerungen:

* Der Mehrpreis für Strom aus neu erstellten PV-Anlagen gegenüber dem Referenzpreis von ca. 8 Rp./kWh wird auf 2011 deutlich unter 50 Rp./kWh fallen. Damit steht von den gesamten KEV-Mitteln nicht mehr wie bis anhin 5%, sondern mindestens 10% zur Verfügung. Spätestens 2012 dürften 20% zur Verfügung stehen.

* Es ist zu erwarten, das der Bund die KEV-Tarife nochmals um deutlich mehr als die vorgesehenen 8% per Anfang 2011 absenken wird.

* Das führt zu stark vergrösserten Jahreskontingenten für PV-Anlagen im Rahmen der KEV. Dazu eine Überschlagsrechnung: 0.9 Rp. x Jahresverbrauch von 58 TWh gibt 520 Mio. Fr. jährlich. Davon 15% für PV (Durchschnitt aus 10%- und 20%-Hürde) = 78 Mio -> Volumen ca. 200 MW, aufgeteilt auf 3 Jahre = 60 – 70 MW pro Jahr. Zum Vergleich: 2009 wurden nur rund 15 MW im Rahmen der KEV erstellt!

* Die 30%-Hürde kann evtl. bereits 2013/2014 geknackt werden, dann gibt's nochmals ein Kontingent von etwa 48 Mio. Fr.

* Der Abbau der aktuellen Warteliste für PV-Anlagen innerhalb der nächsten 3 Jahre ist realistisch

* Die Perspektiven für die Zeit nach 2014 bleiben unklar. Wahrscheinlich ist bis dann der 0.9 Rp.-Deckel ausgeschöpft und eine neue Gesetzesrevision muss angepackt werden.

An der Branchenversammlung vom 18.11.10 in Biel wird Swissolar über den neuesten Stand der politischen Entwicklungen berichten können.

Quelle und Einladung Branchenversammlung: Swissolar

Tiefere Preise dank Wachstum

Bedarf es noch eines Beweises für den erfolgreichen Ausbau der Solarenergie-Erzeugung? Deutschland liefert ihn (erneut). Im nächsten Jahr sinkt nämlich die Einspeisevergütung um den gemäss Gesetz EEG höchstmöglichen Satz von 13 Prozent - weil im laufenden Jahr eine rekordhohe neue Solarkapazität geschaffen wird.

Die Bundesnetzagentur hat die neuen Vergütungssätze für Photovoltaik Anlagen veröffentlicht. Für Photovoltaik Anlagen, die 2011 in Betrieb genommen werden, sinkt die Vergütung im Vergleich zu den aktuellen Sätzen um 13 Prozent. Damit erhält der Anlagenbetreiber für jede in das Netz eingespeiste Kilowattstunde Photovoltaikstrom, je nach Standort und Größe der Anlage einen Betrag zwischen 21,11 Cent und 28,74 Cent. Nach den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ermittelt die Bundesnetzagentur jährlich die Vergütungs- und Degressionssätze für das Folgejahr. Grundlage hierfür sind die Angaben der Betreiber/innen von Photovoltaik Anlagen für ihre neu installierte Anlage

Obwohl die meisten Solaranlagen auch in Deutschland kleinere Aufdach-Konstruktionen sind, werden auf geeigneten Landflächen Grossprojekte realisiert - wie das im Bild gezeigte Finsterwalde, mit einer Totalkapazität von 81 MW die derzeit grösste PV-Anlage der Welt.

Das EEG enthält mehrere Schwellenwerte für eine höhere bzw. geringere Degression. Um die Degressionssätze für 2011 zu ermitteln, waren aufgrund der zusätzlichen Absenkung der Vergütungssätze durch den Gesetzgeber 2010 nur die Meldungen neuer Photovoltaik Anlagen von Anfang Juni bis Ende September 2010 zu berücksichtigen und entsprechend des EEG auf das gesamte Jahr hochzurechnen, so die Bundesnetzagentur. „Allein im Juni dieses Jahres ist eine Leistung von über 2.000 Megawatt installiert worden. Das ist mehr als in den gesamten fünf Monaten zuvor“, hob Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, hervor. Von Januar bis September 2010 summierten sich die Neuinstallationen auf über 5.250 Megawatt. Im Vergleich dazu wurden im gesamten Jahr 2009 Photovoltaik Anlagen mit einer Leistung von etwa 3.800 Megawatt neu installiert.

Kurth wies in diesem Zusammenhang auf eine Neuerung im Meldeverfahren hin. Ab sofort können Betreiber von PV-Anlagen die Anlagedaten über das neue Photovoltaik Meldeportal der Bundesnetzagentur online mitteilen. Bislang konnte das Formular zur Meldung dieser Anlagen nur per Brief, Fax oder E-Mail an die Bundesnetzagentur gesandt werden. „Diese moderne, schnelle Datenübermittlung entlastet die Anlagenbetreiber deutlich. Ich rate den Anlagenbetreibern, jetzt das neue Photovoltaik Meldeportal zu nutzen. Sie erhalten dadurch zeitnah eine Bestätigung der Registrierung mit allen gemeldeten Daten. Anlagenbetreiber die den Internetzugang nicht nutzen möchten, können die Angaben zu ihren Photovoltaik Anlagen auch weiterhin in das entsprechende Formular eintragen und der Bundesnetzagentur zusenden“, sagte Kurth.

Das Meldeportal finden Sie im Internet unter www.bundesnetzagentur.de. Ebenso sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur die ermittelten Degressions- und Vergütungssätze sowie die Zahlen über die gemeldeten Photovoltaik Anlagen abrufbar.

Quelle: Bundesnetzagentur