Die Energiekommission des Nationalrats optimiert die Vorlage für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien weiter. In der Differenzbereinigung hat die Kommission die Vorlage in einigen Punkten gezielt verbessert und wichtige Kompromisse im Sinne einer mehrheitsfähigen Vorlage beschlossen - interessant sind dabei gemäss einer Medienmitteilung von aeesuisse die vorgesehenen Neuregelungen bei Parkplätzen.
So wie hier in den USA könnte es auch auf grösseren Schweizer Parkplätzen aussehen (Bild vergrössern mit Klick!). |
Die Urek-N beschloss, dass neue Parkplätze im Freien ab einer Fläche von 500 m2 ab 2030 mit solaraktiven Überdachungen auszustatten sind. Bereits bestehende Parkplätze sollen ab einer Fläche von 1000 m2 ab 2030 entsprechend aufgerüstet werden. Die aeesuisse begrüsst diese Forderung explizit. Alleine auf Parkplätzen besteht ein Potenzial von rund 64 km2 für Solaranlagen und damit zur Gewinnung von erneuerbarem Strom. Basierend auf der Fläche besteht ein beachtliches PV-Potential von bis zu 10 GW Leistung. «Das entspricht rund 10 TWh Solarstrom und damit gut der Hälfte der heutigen Strommenge aus Atomkraftwerken», sagt der aeesuisse-Geschäftsführer. Bis 2035 dürften bis zu drei Millionen Elektrofahrzeuge auf den Schweizer Strassen unterwegs sein. Dank einer solaraktiven Überdachung der Parkfelder könne der dafür benötigte Strom direkt am Ort bereitgestellt werden, wo die Energie gebraucht wird. Die Kommission wird ihre Beratung des Geschäftes an einer nächsten Sitzung fortsetzen, so dass die Vorlage in der Herbstsession von den Räten abschliessend beraten werden kann. Die aeesuiees wir den Prozess weiter eng begleiten.
Des Weiteren fordert die Energiekommission des Nationalrats (Urek-N), dass eine befristete Erhöhung der Stromproduktion durch eine Senkung der Restwassermengen bei Wasserkraftwerken nur bei einer Strommangellage möglich sein soll. Der Ständerat wollte diese Massnahme nicht nur bei Mangellagen, sondern auch, wenn dies zum Erreichen der Produktionsziele des Energiegesetzes nötig ist, erlauben. Mit der Forderung, dass der Bundesrat die Restwassermengen nur bei einer Mangellage auf ein Minimum gemäss Gewässerschutzgesetz reduzieren können soll, nimmt die Urek-N Bedenken der Umweltverbände auf. Ein aus Sicht der aeesuisse wichtiges Entgegenkommen: «Die Vorlage ist zu gut und zu wichtig, als dass sie aufgrund einiger weniger umstrittener Punkte gefährdet werden darf», sagt Stefan Batzli, Geschäftsführer des Wirtschaftsdachverbands aeesuisse. Entsprechend engagiert sich die aeesuisse dafür, dass auch bei einzelnen weiteren Punkten noch Kompromisse gefunden werden.
Solarpflicht auf Neu- und Umbauten: Zur
Erreichung der Ausbauziele spricht sich die vorberatende Kommission
für eine Solarpflicht auf Neu- und Umbauten aus. Bestandsbauten sollen
von der Solarpflicht ausgenommen werden. Mit der Solarpflicht auf Neu-
und Umbauten nimmt die vorberatende Kommission die Solarpflicht des
Nationalrates wieder auf, die auf einem Einzelantrag von
FDP-Nationalrätin und aeesuisse-Vizepräsidentin Jacqueline de Quattro
basiert. Beim Bau einer PV-Anlage im Rahmen eines Neubaus oder einer
ohnehin anfallenden Dachsanierung können Synergien genutzt und Kosten
eingespart werden. Dies steigert die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage
zusätzlich. «Der Kompromiss unserer Vizepräsidentin Jacqueline de
Quattro ist gut, weil er Wirkung zeigt und die Herausforderungen einer
Solarpflicht für einzelne Bestandsbauten wie Landwirtschafts- und
KMU-Betriebe anerkennt und diese von einer Pflicht befreit werden», sagt
Batzli.
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