Vereinfachungen
für Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch und eine massvolle Absenkung
der Förderbeiträge für Photovoltaik: Die vom Bundesrat
beschlossenen Verordnungsänderungen werden zusammen mit den erhöhten
Förderkontingenten den Zubau von Solaranlagen unterstützen. Der Fachverband Swissolar
rechnet mit einem Marktzuwachs von 30 Prozent. Es besteht jedoch
aus seiner Sicht weiterhin grosser Handlungsbedarf beim Abbau des bürokratischen
Aufwands.
Auch für gute Aussichten besorgt: Das sonnige Februarwetter! |
- In der Energieverordnung (EnV) gibt es Vereinfachungen bei der Bildung von Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV). Parzellen können neu zusammengeschlossen werden, auch wenn dazwischen ein Verkehrsweg liegt. Leider wurde der Vorschlag von Swissolar nicht berücksichtigt, wonach ZEV das Verteilnetz des Netzbetreibers gegen Entgelt nutzen dürften. Die äusserst restriktiven Bestimmungen zum Schutz der Mieter innerhalb eines ZEV wurden leicht angepasst. Neu kann der Kostenvorteil des Solarstroms gegenüber dem vom Netz bezogenen Strom je hälftig zwischen Solaranlagenbetreibern und Mietern aufgeteilt werden, womit zusätzliche Anreize zum Bau von Anlagen insbesondere auf Mehrfamilienhäusern geschaffen werden.
- Gemäss der Energieförderverordnung (EnFV) fallen die Kürzungen bei der Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen weniger massiv aus als ursprünglich vorgeschlagen. Bei Anlagen unter 30 kW (ca. 200 Quadratmeter) liegen die leistungsbezogenen Beiträge 15 Prozent tiefer aus als bisher, bei den grösseren Anlagen wird auf eine Kürzung verzichtet. Damit wurde der Tatsache wenigstens teilweise Rechnung getragen, dass die Senkungen bei den Preisen für Solarmodule durch den steigenden bürokratischen Aufwand wieder wettgemacht werden. Sehr zu bedauern ist jedoch, dass keiner der Vorschläge von Swissolar für Anpassungen an weiteren Verordnungen (VPeA, NIV) mit dem Ziel, unnötige administrative Aufwände beim Bau und Betrieb solcher Anlagen zu reduzieren, übernommen wurde. Dieser Aufwand liegt heute bei einer Kleinanlage bei rund 15 Arbeitsstunden!
Positive Marktaussichten: Dank der im vergangenen November angekündigten Erhöhung der
Förderkontingente für Photovoltaikanlagen durch das Bundesamt für
Energie sinken die Wartezeiten bis zur Auszahlung der Einmalvergütung
massiv. Bei Kleinanlagen erhält der Investor das Geld aktuell spätestens
1 ½ Jahre nach der Anmeldung, bei Grossanlagen ab 100 kW liegt die
Wartezeit bei deutlich unter 3 Jahren. Zusammen mit den Verbesserungen
bei den Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch und der massvoll
ausgefallenen Kürzung der Förderbeiträge wird dies zu einem deutlichen
und dringend notwendigen Schub im Photovoltaikmarkt führen. Swissolar
erwartet für das laufende Jahr einen Zubau von 330-350 MW, etwa 30
Prozent mehr als im Vorjahr.
Link zur Swissolar-Vernehmlassungsantwort vom 17.10.2018: https://www.swissolar.ch/services/medien/news/detail/n-n/energieverordnungen-swissolar-verlangt-buerokratieabbau/
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Über Swissolar
Swissolar vertritt als Branchenverband die Interessen von 700 Verbandsmitgliedern mit rund 6‘000 Arbeitsplätzen der Schweizer Solarenergiebranche in der Öffentlichkeit, der Politik und gegenüber den regulierenden Behörden.
Die Sonne liefert der Schweiz jährlich 200-mal mehr Energie als wir brauchen. Swissolar setzt sich für die Energiewende hin zu einer Energieversorgung ohne den Einsatz fossiler oder nuklearer Energieträger ein. Wärme und Strom von der Sonne nehmen dabei eine zentrale Stellung ein. Im Jahr 2018 hat die Photovoltaik 3.5% des Netto Elektrizitätsverbrauchs der Schweiz gedeckt, Tendenz steigend.
Quelle: www.swissolar.ch
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