Der Bundesrat will die Verordnungen zur AKW-Sicherheit
revidieren, um die Beznau-Betreiberin Axpo und die Atomaufsicht ENSI vor
einer möglichen Niederlage vor Gericht zu schonen. Zu diesem Zweck
weicht er den geltenden Strahlenschutz massiv auf und erhöht damit das
nukleare Risiko für die Bevölkerung. Die Schweizerische Energie-Stiftung SES fordert in dieser Stellungnahme den Bundesrat auf, auf die Revision zu verzichten und die
gerichtliche Überprüfung der Atomaufsicht nicht zu unterlaufen:
Seit 2015 steht die Schweizerische Energie-Stiftung SES zusammen mit
Anwohnenden und weiteren Umweltorganisationen in einem Gerichtsverfahren
gegen die Atomaufsicht ENSI und die Beznau-Betreiberin Axpo. Der
Vorwurf: Das ENSI wende die Sicherheitsbestimmungen bei Erdbeben im AKW
Beznau falsch an. Die vom Bundesrat eingeleitete Verordnungsrevision
übernimmt nun exakt den Standpunkt des ENSI vor Bundesverwaltungsgericht
und unterläuft damit die gerichtliche Überprüfung.
Aufweichung der AKW-Sicherheit
Um die bisherige und vor Gericht beanstandete Praxis des ENSI im
Nachhinein zu rechtfertigen, schränkt der Bundesrat den
Anwendungsbereich der sogenannten Ausserbetriebnahmekriterien drastisch
ein und erhöht die zulässige radioaktive Dosis bei häufigen und seltenen
Störfällen um den Faktor 100. Nils Epprecht, SES-Projektleiter Strom
& Atom, mahnt: «Der Bundesrat exponiert damit die Bevölkerung
unzumutbaren Strahlenrisiken und missachtet zentrale Lehren aus dem GAU
von Fukushima.»
Atomaufsicht ist befangen
In
der laufenden Vernehmlassung unternimmt die Atomaufsicht alles, um der
auf sie zugeschnittenen Revisionsvorlage zum Erfolg zu verhelfen und
scheut sich dabei auch nicht unbelegte Behauptungen auszubreiten. Nils
Epprecht gibt zu bedenken: «Die Aufsichtsbehörde beansprucht
Deutungshoheit in einer Sache, wegen der sie gerade vor Gericht steht –
da beisst sich die Katze in den Schwanz!»
Ergänzungen bei der Abklinglagerung
Geringere Vorbehalte äussert die SES bei den vorgesehenen
Erleichterungen zu den Abklinglagern und ortet vor allem
verfahrenstechnischer Anpassungsbedarf. Nils Epprecht: «Ein speditiver
Rückbau der AKW liegt im Interesse aller. Solange Abklinglager
ausserhalb der Kernanlagen auch aus Sicht des Umwelt- und
Strahlenschutzes Vorteile bringen, haben wir dagegen nichts
einzuwenden.»
> SES-Vernehmlassungsantwort (.pdf)
Quelle: Schweizerische Energie-Stiftung
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