Dienstag, 24. April 2018

Gemeinsam produzieren

Als Gemeinschaft Strom produzieren, selber verbrauchen und den Restbedarf günstig am freien Strommarkt einkaufen: Was utopisch klingt, ist spätestens seit der Annahme der Energiestrategie 2050 in einer Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) möglich. Zwei Projekte zeigen, welche unterschiedlichen Formen eine EVG annehmen kann. 

An der Photovoltaik-Tagung von vergangener Woche (siehe Solarmedia vom 20.4.18) war viel von Eigenverbrauch die Rede. Konkrete Beispiele erläutert ein Medientext der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich: In Aathal sind vor Kurzem zwölf Mieterinnen und Mieter in eine neue Siedlung der EKZ eingezogen und beziehen Strom von der hauseigenen Solaranlage (siehe Bild). Die Mieter und Mieterinnen erhalten eine komplette Abrechnung der Strom- und Nebenkosten aus einer Hand, da die Liegenschaft sowohl den Allgemein- als neu auch den Individualstrom direkt über die Nebenkosten abrechnet. Möglich macht dies das revidierte Energiegesetz, das seit Anfang 2018 in Kraft ist. Dieses erlaubt sogenannte Eigenverbrauchsgemeinschaften. Damit reicht die Hoheit des Energieversorgers nur noch bis zum Hauseingang. Wie sich die Eigenverbrauchsgemeinschaft dahinter organisiert, ist ihre Sache. Die EVG in Aathal hat für das sogenannte Submetering die Enpuls AG beauftragt: Enpuls erfasst also die Verbrauchsdaten der einzelnen Wohneinheiten für Wasser, Strom, Wärme und Kälte und erstellt den Verteilschlüssel für die Nebenkostenabrechnung zuhanden der Verwaltung. Eine separate Rechnung vom Energieversorgungsunternehmen an die Mieter ist nicht mehr nötig.  

In Embrach sind sogar 35 Wohnungen zu einer Eigenverbrauchsgemeinschaft zusammengeschlossen. Eigentümerin der Liegenschaft ist Logis Suisse, eine Aktiengesellschaft, die fairen Wohnraum fördert. Bei der Kernsanierung der alten Liegenschaft hat sie sich für eine Eigenverbrauchsgemeinschaft entschieden. Die Solaranlage auf dem Dach deckt 35 Prozent des eigenen Stromverbrauchs. Zudem könnte die EVG – bei Erfüllung der Marktzugangsbedingungen – durch den Einkauf des Reststroms auf dem freien Markt von wesentlich tieferen Kosten profitieren. Für die Mieterinnen und Mieter bedeutet dies, Strom aus erneuerbaren Energien zu günstigeren Tarifen zu beziehen. Die Stromabrechnung an die Mieter und das Submetering der Liegenschaft hat die Verwaltung Gfeller Treuhand an Enpuls ausgelagert. Diese ermöglicht ausserdem künftig ein zeitnahes Monitoring: Wie viel hat die Photovoltaik-Anlage produziert? Und wie viel wurde verbraucht? Ferner soll auch möglich werden, dass die Verwaltung anhand der Daten zum Gesamtverbrauch und der eigenen Stromproduktion die Energiebilanz optimieren kann.

Der Zusammenschluss mehrerer Parteien zu einer Eigenverbrauchsgemeinschaft bringt zahlreiche Vorteile. Zum einen ist die Nutzung des selbst produzierten Stroms wirtschaftlicher, als ihn zu den geringen Vergütungssätzen ins Netz einzuspeisen. Zum anderen kann die EVG ihren Reststrom am freien Strommarkt einkaufen, sobald sie mehr als 100‘000 Kilowattstunden pro Jahr verbraucht (das entspricht etwa 35 Wohnungen inkl. Allgemeinstrom ohne Wärmepumpe). Dabei profitiert sie von günstigeren Preisen. Dieser Preisvorteil kann an die Mitglieder der Eigenverbrauchsgemeinschaft weitergegeben werden. Die Stromkosten für den Privathaushalt lassen sich so um bis zu 30 Prozent senken.

Zu beachten ist, dass die Eigenverbrauchsgemeinschaft selber für die Abrechnung ihres Stromverbrauchs und das Submetering der Parteien verantwortlich ist. Hier leisten Dienstleistungsfirmen wie beispielsweise die Enpuls AG Abhilfe. Je nach Wunsch der Verwaltung übernimmt der Dienstleister das Submetering, liefert die Verbrauchszahlen für die Promilleabrechnung oder übernimmt gleich die gesamte Nebenkostenabrechnung.

Quelle mit ergänzenden Stichworten und Erklärungen: EKZ

^^^ Nach oben

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen