Als Gemeinschaft Strom produzieren, selber verbrauchen und den
Restbedarf günstig am freien Strommarkt einkaufen: Was utopisch klingt,
ist spätestens seit der Annahme der Energiestrategie 2050 in einer
Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) möglich. Zwei Projekte zeigen, welche
unterschiedlichen Formen eine EVG annehmen kann.
An der Photovoltaik-Tagung von vergangener Woche (siehe Solarmedia vom 20.4.18) war viel von Eigenverbrauch die Rede. Konkrete Beispiele erläutert ein Medientext der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich: In Aathal sind vor Kurzem zwölf Mieterinnen und Mieter in eine neue
Siedlung der EKZ eingezogen und beziehen Strom von der hauseigenen
Solaranlage (siehe Bild). Die Mieter und Mieterinnen erhalten eine komplette
Abrechnung der Strom- und Nebenkosten aus einer Hand, da die
Liegenschaft sowohl den Allgemein- als neu auch den Individualstrom
direkt über die Nebenkosten abrechnet. Möglich macht dies das revidierte
Energiegesetz, das seit Anfang 2018 in Kraft ist. Dieses erlaubt
sogenannte Eigenverbrauchsgemeinschaften. Damit reicht
die Hoheit des Energieversorgers nur noch bis zum Hauseingang. Wie sich
die Eigenverbrauchsgemeinschaft dahinter organisiert, ist ihre Sache.
Die EVG in Aathal hat für das sogenannte Submetering die Enpuls AG
beauftragt: Enpuls erfasst also die Verbrauchsdaten der einzelnen
Wohneinheiten für Wasser, Strom, Wärme und Kälte und erstellt den
Verteilschlüssel für die Nebenkostenabrechnung zuhanden der Verwaltung.
Eine separate Rechnung vom Energieversorgungsunternehmen an die Mieter
ist nicht mehr nötig.
In Embrach sind sogar 35 Wohnungen zu einer Eigenverbrauchsgemeinschaft zusammengeschlossen. Eigentümerin der Liegenschaft ist Logis Suisse,
eine Aktiengesellschaft, die fairen Wohnraum fördert. Bei der
Kernsanierung der alten Liegenschaft hat sie sich für eine
Eigenverbrauchsgemeinschaft entschieden. Die Solaranlage auf dem Dach
deckt 35 Prozent des eigenen Stromverbrauchs. Zudem könnte die EVG – bei
Erfüllung der Marktzugangsbedingungen – durch den Einkauf des
Reststroms auf dem freien Markt von wesentlich tieferen Kosten
profitieren. Für die Mieterinnen und Mieter bedeutet dies, Strom aus
erneuerbaren Energien zu günstigeren Tarifen zu beziehen. Die
Stromabrechnung an die Mieter und das Submetering der Liegenschaft hat
die Verwaltung Gfeller Treuhand an Enpuls
ausgelagert. Diese ermöglicht ausserdem künftig ein zeitnahes
Monitoring: Wie viel hat die Photovoltaik-Anlage produziert? Und wie
viel wurde verbraucht? Ferner soll auch möglich werden, dass die
Verwaltung anhand der Daten zum Gesamtverbrauch und der eigenen
Stromproduktion die Energiebilanz optimieren kann.
Der Zusammenschluss mehrerer Parteien zu einer
Eigenverbrauchsgemeinschaft bringt zahlreiche Vorteile. Zum einen ist
die Nutzung des selbst produzierten Stroms wirtschaftlicher, als ihn zu
den geringen Vergütungssätzen ins Netz einzuspeisen. Zum anderen kann
die EVG ihren Reststrom am freien Strommarkt einkaufen, sobald sie mehr
als 100‘000 Kilowattstunden pro Jahr verbraucht (das entspricht etwa 35
Wohnungen inkl. Allgemeinstrom ohne Wärmepumpe). Dabei profitiert sie
von günstigeren Preisen. Dieser Preisvorteil kann an die Mitglieder der
Eigenverbrauchsgemeinschaft weitergegeben werden. Die Stromkosten für
den Privathaushalt lassen sich so um bis zu 30 Prozent senken.
Zu beachten ist, dass die Eigenverbrauchsgemeinschaft selber für die
Abrechnung ihres Stromverbrauchs und das Submetering der Parteien
verantwortlich ist. Hier leisten Dienstleistungsfirmen wie
beispielsweise die Enpuls AG Abhilfe. Je nach Wunsch der Verwaltung
übernimmt der Dienstleister das Submetering, liefert die
Verbrauchszahlen für die Promilleabrechnung oder übernimmt gleich die
gesamte Nebenkostenabrechnung.
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