Der Bundesrat will
die AKW-Sicherheit auf Verordnungsebene dramatisch aufweichen. Dabei
agiert er gemäss der Medienkonferenz der Kritiker von Donnerstag als Wasserträger für die Aufsichtsbehörde ENSI und die
Betreiberin Axpo, die damit ein laufendes Rechtsverfahren gegen das AKW
Beznau unterwandern. Die Umweltorganisationen, die dieses Verfahren
unterstützen, verurteilen das Vorgehen aufs Schärfste. Sie fordern den
Bundesrat auf, auf die Verordnungsrevision zu verzichten oder zumindest
den Gerichtsentscheid abzuwarten.
Am Donnerstag informierten
VertreterInnen des Vereins «Beznau Verfahren», darunter die
Umweltorganisationen Greenpeace, der Trinationale Atomschutzverband
(TRAS) und die Schweizerische Energie-Stiftung (SES), an einer
Medienorientierung zur geplanten Revision verschiedener Verordnungen im
Kernenergierecht. Seit 2015 stehen sie in einem Verfahren gegen das ENSI
und die Beznau-Betreiberin Axpo. Ihr Standpunkt: Das ENSI wendet die
Sicherheitsbestimmungen bei Erdbeben im AKW Beznau falsch an. Nun sollen
mit der Verordnungsrevision exakt die fraglichen
Sicherheitsbestimmungen aus dem Verfahren korrigiert werden – noch vor
dem Gerichtsentscheid. Denn mit dem laufenden Verfahren droht die
Stilllegung des AKW Beznau via Gericht. Um dies zu verhindern, will das
Departement von Bundesrätin Doris Leuthard die zulässige Maximaldosis an
Radioaktivität um einen Faktor 100 erhöhen.
Kahlschlag bei den Sicherheitsvorschriften: Die Konsequenzen dieser «Lex Beznau» sind beträchtlich, wie die Referenten heute aufzeigen: «Die Revision kommt einer massiven Abschwächung der heutigen Sicherheitsvorschriften gleich», fasst der Kernenergierechtsexperte und Anwalt für die Beschwerdeführenden Martin Pestalozzi zusammen. Und der Fachberater Markus Kühni ergänzt «Sicherheitstechnisch wären wir zurück in den 1960er-Jahren. Selbst bei festgestellten Defiziten wie in Fukushima würde fortan die Rechtsgrundlage fehlen, ein AKW ausser Betrieb zu nehmen.»
Die Beschwerdeführenden widersprechen dem Bundesrat, wonach mit der Revision der Wortlaut der Bestimmungen in seinen «beabsichtigen Sinn» gebracht werde. «Der Bundesrat übernimmt einfach den Standpunkt des ENSI und der Betreiberin Axpo. Doch diese sind im Verfahren Partei. In einem Rechtsstaat soll das Gericht beurteilen, ob das Gesetz nach seinem Sinn und Zweck angewendet wurde», sagt Nils Epprecht, Projektleiter Strom&Atom bei der SES. Gerade bei der Risikotechnologie Atomkraft sei es wichtig, dass auch das Handeln der Atomaufsicht von einem Gericht überprüft werde.
Irène Kälin, Nationalrätin und Präsidentin des Trägervereins Verein Beznau Verfahren, ruft den Bundesrat dazu auf, auf die Revision zu verzichten oder zumindest das Gerichtsurteil abzuwarten: «Es kann nicht sein, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit der Energiewende den Atomausstieg beschliessen und der Bundesrat ein halbes Jahr später den Schutz für die Bevölkerung aufweicht. Das Prinzip «Weiterbetrieb solange sicher», verkommt damit definitiv zur leeren Worthülse.»
Kahlschlag bei den Sicherheitsvorschriften: Die Konsequenzen dieser «Lex Beznau» sind beträchtlich, wie die Referenten heute aufzeigen: «Die Revision kommt einer massiven Abschwächung der heutigen Sicherheitsvorschriften gleich», fasst der Kernenergierechtsexperte und Anwalt für die Beschwerdeführenden Martin Pestalozzi zusammen. Und der Fachberater Markus Kühni ergänzt «Sicherheitstechnisch wären wir zurück in den 1960er-Jahren. Selbst bei festgestellten Defiziten wie in Fukushima würde fortan die Rechtsgrundlage fehlen, ein AKW ausser Betrieb zu nehmen.»
Die Beschwerdeführenden widersprechen dem Bundesrat, wonach mit der Revision der Wortlaut der Bestimmungen in seinen «beabsichtigen Sinn» gebracht werde. «Der Bundesrat übernimmt einfach den Standpunkt des ENSI und der Betreiberin Axpo. Doch diese sind im Verfahren Partei. In einem Rechtsstaat soll das Gericht beurteilen, ob das Gesetz nach seinem Sinn und Zweck angewendet wurde», sagt Nils Epprecht, Projektleiter Strom&Atom bei der SES. Gerade bei der Risikotechnologie Atomkraft sei es wichtig, dass auch das Handeln der Atomaufsicht von einem Gericht überprüft werde.
Irène Kälin, Nationalrätin und Präsidentin des Trägervereins Verein Beznau Verfahren, ruft den Bundesrat dazu auf, auf die Revision zu verzichten oder zumindest das Gerichtsurteil abzuwarten: «Es kann nicht sein, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit der Energiewende den Atomausstieg beschliessen und der Bundesrat ein halbes Jahr später den Schutz für die Bevölkerung aufweicht. Das Prinzip «Weiterbetrieb solange sicher», verkommt damit definitiv zur leeren Worthülse.»
Unterlagen zur Medienkonferenz vom 1.2.18
- Factsheet Revision Kenergieverordnung (pdf)
- Referat Irène Kälin (pdf)
- Präsentation Markus Kühni (pdf)
- Referat Martin Pestalozzi (pdf)
- Präsentation Martin Pestalozzi (pdf)
- Referat Nils Epprecht (pdf)
- Präsentation Nils Epprecht (pdf)
Weitere Informationen
- Irène Kälin, Nationalrätin und Präsidentin Trägerverein Beznau-Verfahren, 077 428 43 06, irene.kaelin@parl.ch
- Martin Pestalozzi, lic. iur., Rechtsanwalt und Vertreter der Beschwerdeführenden, 055 251 59 59, martin.pestalozzi@pestalozzi-rueti.ch
- Markus Kühni, Dipl. Inf-Ing. ETH, Fachberater der Beschwerdeführenden, 079 294 03 31, markus@energisch.ch
- Nils Epprecht, Projektleiter Strom&Atom, Schweizerische Energie-Stiftung SES, 077 455 99 79, nils.epprecht@energiestiftung.ch
- Florian Kasser, Nuclear Campaigner, Greenpeace Schweiz,
076 345 26 55, florian.kasser@greenpeace.org - Rudolf Rechsteiner, Vize-Präsident Trinationaler Atomschutzverband (TRAS), 079 785 71 82, rechsteiner@re-solution.ch
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