Nach Einschätzung des Verbandes unabhängiger Energieerzeuger (VESE),
einer Fachgruppe der SSES, müssen Betreiber von Photovoltaikanlagen mit
einer Nennleistung unter 30 kW nur den Stromüberschuss messen, den sie
ins Netz einspeisen. Bei diesen Anlagen bestehe im
Gegensatz zu grösseren Anlagen keine grundsätzliche Pflicht zur Messung
der Nettostromproduktion – auch nicht nach den Anpassungen im neuen
Energiegesetz per 1. Januar dieses Jahres. Diese Einschätzung hat
Nachfragen ausgelöst. Eine aktuelle, nicht rechtsverbindliche
Einschätzung des Fachsekretariats der Eidgenössischen
Elektrizitätskommission ElCom stützt nun die Argumentation des VESE.
«Aus meiner Sicht muss zwischen den Fragen unterschieden werden, wo
überhaupt eine Messung erforderlich ist und welchen Anforderungen eine
Messung gegebenenfalls genügen muss», erklärt Markus Goepfert,
Fachspezialist Recht ElCom. Aufgrund der neuen Gesetzeslage kommt er zum
Schluss, dass Anlagen mit einer Anschlussleistung von höchstens 30 kVA
nur dann über einen Produktionszähler verfügen müssen, wenn nicht von
der Eigenverbrauchsregelung Gebrauch gemacht wird oder wenn sich hinter
einem Netzanschlusspunkt mehrere eigenständige Anlagen (auf
verschiedenen Grundstücken) befinden. Auch sei die Argumentation in der
unter altem Recht ergangenen Verfügung 212-00283 der ElCom vom Januar
2017, in welcher ein Produktionszähler für Anlagen mit einer
Anschlussleistung von höchstens 30 kVA als nicht notwendig gesehen
wurde, unter dem neuen Recht noch korrekt.
Die neue Stromversorgungsverordnung definiert in Artikel
8a Anforderungen an Messsysteme, die für das Messwesen und die
Informationsprozesse bei Endverbrauchern oder bei Erzeugern zum Einsatz
kommen. Dort heisst es: «Für das Messwesen und die Informationsprozesse
sind bei den Endverbrauchern und den Erzeugern intelligente Messsysteme
einzusetzen.» Gemäss Markus Goepfert legt diese Bestimmung somit nicht
fest, «wo messtechnisch Stromflüsse erfasst werden müssen,
sondern ’nur‘, dass die Erfassung mittels eines
intelligenten Messsystems zu erfolgen hat.»
Der Branchenverband Swissolar sieht dies ähnlich – ihr
Geschäftsführer, David Stickelberger, meint: «Die neue StromVV
schreibt ab 2018 intelligente Messsysteme vor. Dies gilt auch für
Anlagen kleiner 30 kW, die neu an das Elektrizitätsnetz angeschlossen
werden. Wir sehen aber keine Vorschriften, welche auch die Erfassung der
Produktion bei Anlagen kleiner 30 kW und Eigenverbrauch rechtfertigen
würden.» Weiterhin weist er darauf hin, dass die Kosten eines Smart
Meters aufgrund der neuen Verordnung nicht mehr vom Anlagenbetreiber
übernommen werden müssen. Kosten entstehen für ihn nur, falls ein neuer
Zählerplatz installiert werden m ss.
Zusammengefasst besteht deshalb im Moment keine Notwendigkeit, bei
PV-Anlagen unter 30 kW, welche auch dem Eigenverbrauch dienen, einen
Produktionszähler vorzusehen. Einige Verteilnetzbetreiber stellen
besondere Anforderungen, dies soll jeweils bei der Planung der Anlage
zusammen mit dem Netzanschlussgesuch geklärt werden.
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