Die diesjährige Klimakonferenz in Bonn ist abgeschlossen.
Angesichts der Dringlichkeit des Klimathemas und der notwendigen
Energiewende sind die Ergebnisse eher ernüchternd. Die Energie
Genossenschaft Schweiz möchte bei dieser Gelegenheit auf ihre Projekte
Stromallmend und crowdPV hinweisen und zeigen, welche Möglichkeiten es
gibt, auf individueller Ebene aktiv zu werden - siehe auch Video am Schluss.
Die
Energie Genossenschaft Schweiz sticht in verschiedener Hinsicht heraus
aus dem Meer an bestehenden Initiativen im Energiebereich. Zum einen
betreibt sie mit der Stromallmend das peer-to-peer Netzwerk für
Produzentinnen und Konsumenten. Die Stromallmend ist sowohl für
Produzentinnen als auch für Konsumenten attraktiv: Produzenten können
ihre Solaranlage einfacher wirtschaftlich betreiben, und Konsumentinnen
beziehen zu einem fairen Preis Solarstrom. Sie wissen dabei, dass der
grösste Teil des bezahlten Betrages direkt den Produzenten zu Gute
kommt.
Zum anderen bietet die Energie Genossenschaft Schweiz crowdPV
an. Mit crowdPV kann man auch ohne eigenes Dach Solaranlagebesitzerin
werden: eine sinnvolle Lösung für all diejenigen, die keine eigene
Solaranlage auf dem Dach installieren können. Die Energie Genossenschaft
Schweiz plant, baut und betreibt die ganze Solaranlage und
administriert die Solarstrom-Herkunftsnachweise von Swissgrid.
Die Energie Genossenschaft Schweiz versteht sich als gemeinwohl-orientierte Wirtschaftsakteurin und verfasst regelmässig einen Gemeinwohlökonomie-Bericht. Für die Glaubwürdigkeit der Stromallmend steht auch die Stiftung für Konsumentenschutz, welche die Teilnahme an der Stromallmend empfiehlt.
Bisher war es möglich in der Stromkennzeichnung „nicht überprüfbare
Energieträger“ (sogenannten Graustrom) auszuweisen, wenn keine
Herkunftsnachweise vorhanden waren. Neu müssen für die
Stromkennzeichnung immer Herkunftsnachweise verwendet werden. Die Angabe
von nicht überprüfbaren Energieträgern ist nicht mehr zulässig. Wer
Endkunden mit Strom beliefert, muss also immer auch die entsprechende
Menge an Herkunftsnachweisen entwerten. Auch der Verbrauch von Bahnstrom
und die Verluste durch (Pump-)Speicherung sind kennzeichnungspflichtig.
Das totalrevidierte Energiegesetz (ES 2050) und weitere revidierte Bundesgesetze, die vom Bundesrat am 1. November 2017 verabschiedeten neuen Verordnungen (Energieverordnung, Energieförderungsverordnung, Energieeffizienzverordnung) bzw. Verordnungsänderungen (Kernenergieverordnung, Stromversorgungsverordnung, CO2-Verordnung, Verordnung über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich, Landesgeologieverordnung) sowie die neue Verordnung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung treten am 1. Januar 2018 in Kraft.
Bei der Umsetzung der Energiewende können wir uns neu auf die ES2050 abstützen. Es gilt, 36% Atomstrom aus dem Strommix durch neuen erneuerbaren Strom zu ersetzen! Die AKW Betreiber sind nicht an einer raschen Umsetzung interessiert, da sie A) ihre bestehenden KKW bis auf weiteres laufen lassen dürfen, B) sie über genügend Kraftwerk-Kapazität verfügen – im Markt zu viel Strom vorhanden ist und z.B. Wasserkraft unter Druck steht und C) die neuen erneuerbaren überwiegend von privaten Investoren realisiert werden und sich dadurch einen Teil vom über etliche Jahre unangetasteten Stromkuchen abschneiden. AKW-Betreiber haben es nicht leicht eine Lösung für diese Problematik zu finden. Idealerweise weiss der Endkunde nichts von der Stromkennzeichnung. Längerfristig werden es HKN aus AKW und Kohlekraftwerken schwierig haben. Der Endkunde kann schon heute frei wählen, über welche Qualität sein Strom verfügen soll. Wenn sich alle Stromkunden für Solarstrom-Herkunftsnachweise an Stelle von AKW-HKN entscheiden würden, gäbe es keine Legitimität für den Betrieb von KKWs mehr.
Die Energie Genossenschaft Schweiz betreibt mit der
Stromallmend das Elektrizitätswerk der Zukunft, da nur neue erneuerbare
Energie, allen voran Solarenergie, geliefert wird.
Quelle: www.stromallmend.ch
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